EU-Minister einigen sich auf eine Mindesthöhe von 70 Euro...
...ab der die Behörden grenzüberschreitend Bußgelder eintreiben sollen!
Zitat von hirschi: hallo ok ok ich werde zahlen, aber warum wird das so hart bestraft? mfg
:tatiZ
Hi,
also noch mal zu den Knöllchen im Ausland :
Bislang gilt immer noch:
"Man kann zahlen – muss aber nicht!"
Allerdings gilt auch jetzt schon etwas grundsaetzliches:
"wenn man sich im Ausland nicht korrekt verhalten hat, dann sollte man dafür auch einstehen."
Natürlich, manchmal empfindet man die daraus resultierende [finanzielle] "Inanspruchnahme" als äußert ungerecht - weil, gemessen an deutschen Verhältnissen, einfach zu hoch, und da sagt man sich vielleicht, solche Sachen bezahle ich nicht...
Und auch bei einem Inkassounternehmen, (zitiere den ADAC) "das sich auf den Einzug von Bußgeldern über Landesgrenzen hinweg spezialisiert hat, muss man keine Angst davor haben, dass plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und die Forderung eintreibt, oder dass man plötzlich in der SCHUFA steht..." (Zitatende)
Nur, dann sollte man sich als "Knöllchen-Schuldner" besser nicht mehr in das betreffende Land begeben. Warum in einigen Ländern bei Knöllchenschuldnern so hart durchgegriffen wird: keine Ahnung, da sollte man vielleicht mal an die zustaendige Behoerde ein kleines Briefchen mit einer freundlichen Anfrage hinschicken
Fest steht jedenfalls, DASS in einigen Ländern bei Knöllchenschuldnern hart durchgegriffen wird, so auch in den Niederlanden (s.u.)
Denn dort z.B. erweisen sich nicht bezahlte Bußgelder in der Praxis als ausgesprochener Bumerang;
(Zitiere aus Auto&Verkehr / WDR2):
[...] da Ordnungshüter im Ausland fällige Strafgebühren sofort eintreiben, und das zum Teil in drastischer Höhe.
In manchen Ländern trifft den Kfz-Halter eine Halter- (oder halterähnliche) Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. in Italien, Belgien, den
Niederlanden).
Wenn dann Bußgelder (oder eine Kaution, in Belgien zum Beispiel mindestens 150 Euro) nicht sofort bezahlt werden, wird in aller Regel kurzerhand das Tatfahrzeug sichergestellt und abgeschleppt.
Besonders drastisch ist die belgische Polizei: für den Fall, dass die geforderte Zahlung nicht innerhalb von längstens vier Tagen nachentrichtet wird, kann das Kraftfahrzeug verwertet werden.(Zitatende)
Holland, bzw. die Niederlande natuerlich, werden hier zwar nicht explicit beim Strafmaß erwaehnt, aber es ist davon auszugehen, dass hier so aehnlich vorgegangen wird.
Soll heißen, fahre ich in den "naechsten Hundert Jahren " nicht mehr nach Holland, wuerde ich mir wegen der Inkasso-Djangos keine Gedanken machen. Moechte ich aber doch irgendwann mal wieder einen Abstecher auch dorthin unternehmen - nun, dann wuerde ich zuegig ueberweisen!
Hier noch ein Link, hoffe der hilft bei der "endgueltigen Entscheidungs-findung" weiter:
Da drin findet man unter anderem folgenden Hinweis:
Zitat ADAC: Nichtzahlung nach der zweiten Erhöhung (2e Verhoging) führt in der Regel zur
Verhängung einer Ersatzhaftstrafe und zur Eintragung in den Fahndungscomputer. Zitatende
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ve...fault.asp?ComponentID=3049&SourcePageID=10280