Wohnen in Ruhe....

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Gregi

Gregi

Crack
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Hallo,

ich weiß, eigentlich hat das nichts mit einem Auto zu tun.
Aber vielleicht sind hier Menschen die mir trotzdem Tips geben können.
Mein Problem ist, direkt gegenüber unseres Reihenhauses ist eine Grundschule, daneben ein eingezäunter Sportplatz. Dieser Sportplatz ist frei nutzbar Werktags bis 19,00Uhr und Sonntags und an Feiertagen gar nicht. Doch leider halten sich manche Leute überhaupt nicht daran.
Es wird abends oft noch nach 22,00Uhr gespielt (Fußball) und auch Sonntags, oft den ganzen Tag. Es sind keine Kinder die da spielen,
das wäre mir noch egal. Es sind fast immer jugendliche (16 - 20J.)
und junge erwachsene (sg. rußlanddeutsche). Die bringen reihenweise Kisten Bier mit auf den Sportplatz, brüllen laut rum und immer wieder landet auch ein Ball auf unserem Balkon oder in unserem Garten.
Unseres Grundstück haben wir erst 2004 von der Stadt erworben.
Die Stadtverwaltung selbst hat schon mehrfach in der örtlichen Zeitung auf die Öffnungs und Nutzzeiten hingewiesen. Doch lesen diese Leute keine Zeitung oder es kümmert sie Überhaupt nicht was da drin steht.
Meine Frau hat sich auch schon persönlich zwei mal beim Ordnungsamt darüber beschwert, heute Mittag ist auch ein (nach meinem Anruf) Streifenwagen gekommen, doch eine halbe Stunde später waren die wieder da. Bei einem erneutem Anruf sagte mir der Polizist ich soll mich an die Stadt oder die Schule wenden.
Meine Frage ist; wie kann ich es durchsetzen daß die Stadt in der Sache mehr macht als nur einen Artikel in der Zeitung setzen?
Ich meine, die Stadt hat teure Grundstücke verkauft, ist sie nicht verpflichtet auch dafür zu sorgen daß wir mal Sonntags oder abens mal in Ruhe unsere Terrasse geniessen können?
Bin für jeden Tip echt dankbar!
Grüße

Gregi
 
...immer wieder die grün-weissen anrufen ; bei wiederholter aussage , dass du dich an die stadt wenden sollst , auf deren rechtspflicht hinweisen...

(und wenn du zehn mal am tag anrufst ; sie müssen dann auch zehnmal kommen...)
 
Hallo Gregi,
vorraussetzend,das die Stadt Eigentümer des Grundstücks ist,hast du die Möglichkeit ,die Stadt per einstweilige Verfügung auf Einhaltung der Satzung, expliziet der zeitlichen Nutzungseinhaltung,gerichtlich zu zwingen.Die Stadt hat die Öffnungszeiten per Satzung festgelegt und ist als Eigentümer für die Einhaltung verantwortlich.Darüberhinaus gibt die Satzung der Polizei eine öffentlich-rechtliche Grundlage,Personalien festzuhalten,Bußgelder zu erheben und Platzverweise auszusprechen.Bei Zuwiderhandlung hat die Stadt die Möglichkeit,Bußgelder gegen diese Ordnungswidrigkeiten zu erheben.
Deshalb:Dem Eigentümer(Stadt) mitteilen,das du,falls keine Abhilfe geschaffen wird,dies per Gericht einklagen wirst.Laß dich auch nicht von der Polizei abwimmeln.Diese ist gesetzlich verpflichtet,obige Schritte durchzuführen.
Soweit erstmal.
Gruß
_____
Günter
Laß mal wissen,was die Stadt nach deinem Vorgehen sagt und unternimmt.
 
Hallo Mephi und Günter,

ich danke euch erstmal, werde mich bemühen daß ich es schaffe diese Woche noch bei der Stadt vorzusprechen. Werde dann weiter berichten.
Offensichtlich wußte der Polizist der heute Telefondienst hatte gar nicht was er machen könne. Wie gesagt, zunächst schickte er eine Streife aber bei erneutem Anruf meinte er daß es nicht verboten wäre da zu spielen weil das Tor offen steht. Deswegen soll ich mich an die Schule wenden. Die Schule gehört der Stadt und der angrenzende Sportplatz der Schule, also auch der Stadt!? Dazu sagte mir mal einer aus dem Ordnungsamt, es bringt nichts das Tor zu schliessen weil sie ja dann über den Zaun klettern. Super Aussage,gell?
Letztes Jahr habe ich auch schon öffters angerufen, die Polizei sei dann gekommen, die Störenfrieder vertrieben und mit Platzverweisen und Bußgeldern immer wieder gedroht. Doch passiert ist gar nichts. Spätestens nach zwei Wochen ist alles wieder von vorne gegangen.
Wir sind langsam verzweifelt. Ist eigentlich eine sehr schöne und ruhige Gegend hier, war immer unser Traum hier zu wohnen, aber langsam...
Wie gesagt, danke euch erstmal und ich melde mich
Schöne Grüße

Gregi
 
Störung

Würde mich mit meinen Nachbarn zusammentun. Kleine Interessengemeinschaft bilden. Gibt mehr Druck bei den Verhandlungen mit den Behörden. Auch evtl. die örtliche Tageszeitung einschalten.
 
Hi Gregi , hi all

versteh gar nicht deine/eure Aufregung, lasst doch den Jugendlichen noch ein bisschen Spass am Leben haben , wenn man Sonntags nicht Fussballspielen darf wann soll man den dann Fussball spielen ?? Oder sollen die Kids lieber im versteckten Wald Drogen nehmen, ist euch das lieber?
Und du sagst ja schon das du in der Stadt wohnst , in der Stadt wirst du NIE deine Ruhe haben weil ja da noch viele viele andere Menschen auch noch Leben !

schönen Sonntag noch und Freiheit für alle Bolzplätze :oh_yeah:

mfg

hightower
 
hightower schrieb:
Hi Gregi , hi all

versteh gar nicht deine/eure Aufregung, lasst doch den Jugendlichen noch ein bisschen Spass am Leben haben , wenn man Sonntags nicht Fussballspielen darf wann soll man den dann Fussball spielen ?? Oder sollen die Kids lieber im versteckten Wald Drogen nehmen, ist euch das lieber?
Und du sagst ja schon das du in der Stadt wohnst , in der Stadt wirst du NIE deine Ruhe haben weil ja da noch viele viele andere Menschen auch noch Leben !

schönen Sonntag noch und Freiheit für alle Bolzplätze :oh_yeah:

mfg

hightower

Hallo hightower,

du verstehst ja wohl auch nicht daß Menschen die die ganze Woche gearbeitet haben Abends und am Wochenende eben ruhe haben wollen.
Erstens wohnen wir am rande von Stadt, 50 Meter von meinem Haus ist schon der Wald.
Zweitens habe ich nichts gegen "Jugendliche" die eben bolzen wollen.
Ich spreche hier aber vor allem von 20 bis ca. 30 jährigen Erwachsenen, die sich hier benehmen... sag ich besser nicht!
Weißt du, meine Kids kann ich dann im Sommer auch nicht bei offenem Fenster schlaffen lassen, eben wegen dieser Lautstärke.
Und die Ausdrucke und Pöbeleien untereinander möchte ich auch nicht meinen Kids den ganzen Tag zumuten.
Also, ich spreche hier nicht davon daß ich den 12,13,14-jährigen das Fußballspielen verbieten will, aber wie schon erwähnt, Sauforgien und alles was dazu gehört, das möchte ich vor meiner Tür nicht haben.
Gruß

Gregi
 
Hi Gregi,

ok wenns so laut zugeht(und des noch von Erwachsenen) kann ich das schon verstehen wenn es einem auf die Nerven geht, und auch das eure Kinder keine Schimpfwörter lernen sollen. Bin kurz von mir aus ausgegangen ,war auch immer Sonntags kicken (wo ich noch jung und knackig war) :D . Am besten du gehst mal auf die Leute zu und sagst denen ob es ein bisschen leiser geht oder nur bis 18 Uhr kicken, ansonsten Polizei...Platzverbot usw.( Tipp mal aber wenn die schon alkoholisiert sind ,wird reden auch nichts bringen)
Hat die Schule keinen Hausmeister der für Recht und Ordnung sorgt? :wischmopp

P.S. bin oben von spielenden Kindern und Jugendlichen ausgegangen , nicht zu persöhnlich nehmen :hello:

mfg Hightower
 
hightower schrieb:
Hi Gregi,

ok wenns so laut zugeht(und des noch von Erwachsenen) kann ich das schon verstehen wenn es einem auf die Nerven geht, und auch das eure Kinder keine Schimpfwörter lernen sollen. Bin kurz von mir aus ausgegangen ,war auch immer Sonntags kicken (wo ich noch jung und knackig war) :D . Am besten du gehst mal auf die Leute zu und sagst denen ob es ein bisschen leiser geht oder nur bis 18 Uhr kicken, ansonsten Polizei...Platzverbot usw.( Tipp mal aber wenn die schon alkoholisiert sind ,wird reden auch nichts bringen)
Hat die Schule keinen Hausmeister der für Recht und Ordnung sorgt? :wischmopp

P.S. bin oben von spielenden Kindern und Jugendlichen ausgegangen , nicht zu persöhnlich nehmen :hello:

mfg Hightower

Hallo Hightower,

ist schon ok.
Nein spielende Kinder stören mich nicht, habe selbst zwei.
Ich war auch nicht immer ein Engel in meiner Jugend, darum verlange ich es auch nicht von anderen.
Zum Thema an diese Leute selbst zuzugehen (normalerweise bevorzuge ich das) sagte mir der Typ im Ordnungsamt selbst, das soll ich lieber lassen, oder kann ich mein Haus und Auto (steht draußen) 24 Stunden am Tag bewachen?
Das sagt doch schon alles
Gruß

Gregi
 
verleger11 schrieb:
Hallo Gregi,
vorraussetzend,das die Stadt Eigentümer des Grundstücks ist,hast du die Möglichkeit ,die Stadt per einstweilige Verfügung auf Einhaltung der Satzung, expliziet der zeitlichen Nutzungseinhaltung,gerichtlich zu zwingen.Die Stadt hat die Öffnungszeiten per Satzung festgelegt und ist als Eigentümer für die Einhaltung verantwortlich.Darüberhinaus gibt die Satzung der Polizei eine öffentlich-rechtliche Grundlage,Personalien festzuhalten,Bußgelder zu erheben und Platzverweise auszusprechen.Bei Zuwiderhandlung hat die Stadt die Möglichkeit,Bußgelder gegen diese Ordnungswidrigkeiten zu erheben.
Deshalb:Dem Eigentümer(Stadt) mitteilen,das du,falls keine Abhilfe geschaffen wird,dies per Gericht einklagen wirst.Laß dich auch nicht von der Polizei abwimmeln.Diese ist gesetzlich verpflichtet,obige Schritte durchzuführen.
Soweit erstmal.
Gruß
_____
Günter
Laß mal wissen,was die Stadt nach deinem Vorgehen sagt und unternimmt.

Hallo Günter,

habe noch mal kurz auf die Internetseite meiner Stadt gekuckt,
da sind viele Satzungen Online abrufbar, aber in keiner steht was von den Öffnungs bzw. Nutzungszeiten der Sportplätze. Muß mir die Stadt auf Anfrage diese Satzung zur Einsicht geben? Wohl schon, oder?
Gruß

Gregi
 
Hallo Gregi,
du schreibst doch,das die Uhrzeiten vorgegeben sind.Wenn am Sportplatz ein Schild mit den Angaben steht,ist dies von der Stadt so vorgegeben.Genau wie bei Grünanlagen,Spielplätze(Verbot freilaufender Hunde u.s.w.) Diese Verbote sind eigentlich in den Satzungen,müsstest du Einblick drin bekommen, einer Stadt durch den Rat der Stadt geregelt und festgelegt.Dies auch im Hinblick auf jeglicher Art von rechtlichen Haftungen u.s.w.
Einfach mal bei deiner Stadt nachfragen.Welche Stadt wohnst du ?
Gruß
___
Günter
 
Nutzungsordnung

Hallo Gregi,

das mit den "Öffnungszeiten" des Sportplatzes dürfte in einer Nutzungsordnung geregelt sein. Diese ist nicht bußgeldbewehrt, sondern regelt - wie der Name schon sagt - die Benutzung. Zu vergleichen ist das mit der Handhabung der Bücherausleihe in der Stadtbücherei oder den Öffnungszeiten des Museums etc.
Wichtig in deinem Fall ist der gesetzlich geregelte Lärmschutz, der sowohl Polizei als auch Ordnungsamt zum Handeln verpflichtet. Falls eine allgemeine Ordnungssatzung für eure Stadt existiert, ist dort womöglich das Problem des Alkoholgenusses auf öffentlichen Plätzen geregelt und eine Ahndung mit Ordnungsgeld vorgesehen.
 
verleger11 schrieb:
Hallo Gregi,
du schreibst doch,das die Uhrzeiten vorgegeben sind.Wenn am Sportplatz ein Schild mit den Angaben steht,ist dies von der Stadt so vorgegeben.Genau wie bei Grünanlagen,Spielplätze(Verbot freilaufender Hunde u.s.w.) Diese Verbote sind eigentlich in den Satzungen,müsstest du Einblick drin bekommen, einer Stadt durch den Rat der Stadt geregelt und festgelegt.Dies auch im Hinblick auf jeglicher Art von rechtlichen Haftungen u.s.w.
Einfach mal bei deiner Stadt nachfragen.Welche Stadt wohnst du ?
Gruß
___
Günter

Hallo Günter,

ja, das stimmt. Es gibt ein Schild direkt über dem Eingangstor zum Sportplatz. Im Onlinearchiv der Stadtzeitung habe ich heute (nach ewigem Suchen) die richtige gefunden. In dieser Zeitung steht unter anderem:

"Ausnahmen: Auf dem Kleinspielfeld
bei der Grundschule xxx gilt
eine Nutzungsdauer bis maximal 19 Uhr
(absolutes Nutzungsende!)
Sonn- und Feiertags: generelles Nutzungsverbot"

Also gehe ich morgen mal beim Ordnugsamt vorbei und schaue was Sache ist.
Vielen Dank bis jetzt dir und allen anderen für eure Unterstützung.
Gruß

Gregi
 
Bevor man mal wieder auf die Polizei rumtrampelt, ist zu erwähnen, dass die Polizei in solchen Fällen nur subsidiär zuständig ist. Zuständig in diesem Fall sind, je nach Bundesland, die Bezirksämter/Ordnungsämter und wie sie alle heissen.
Sollte die originär zuständige Behörde nicht erreichbar sein (WE/Feiertag), so ist die Polizei am Zug.
Wenn schon mit geballtem Rechtswissen aufgetrumpft wird, dann bitte richtig.
 
Shoryt schrieb:
Bevor man mal wieder auf die Polizei rumtrampelt, ist zu erwähnen, dass die Polizei in solchen Fällen nur subsidiär zuständig ist. Zuständig in diesem Fall sind, je nach Bundesland, die Bezirksämter/Ordnungsämter und wie sie alle heissen.
Sollte die originär zuständige Behörde nicht erreichbar sein (WE/Feiertag), so ist die Polizei am Zug.
Wenn schon mit geballtem Rechtswissen aufgetrumpft wird, dann bitte richtig.
..oft hilft es,obige Postings richtig zu lesen.Niemand trampelt auf die Polizei rum. Zudem ist deine Aussage in Bezug auf Zuständigkeit bei Lärmbelästigung leider falsch.
 
Hallo,

so, ich habe versprochen daß ich mich wieder melde wenn ich mehr weiß. Ich war heute in der Stadt bei der zuständigen behörde und habe gedacht bevor ich die große Keule (Verwaltungsgericht usw.) raushole,
kucke ich zuerst mal wie man dort reagiert.
Also ich muß sagen daß der Beamte nett war und volles Verständnis für uns hatte. Er will sich den Bolzplatz die Tage mal selbst anschauen (auch wegen der Zaunhöhe und ein Paar anderen Sachen), will diese Woche noch mit ein Paar Leuten im Haus sprechen was man da am bestem machen kann damit wieder Ruhe eintrit. Er wird auch auf meinen Wunsch die örtliche Polizei bitten von sich aus öffters da nach den Rechten zu kucken. Ich will jetzt hier auch nicht eine Diskusion über bestimmte Völkergruppen anzufangen (es hätte mich auch gestört wenn es deutsche wären) aber nachdem ich gesagt habe, es handelt sich hier überwiegend um Russen, meinte er nur: " das ist nichts neues".
So, vorerst mal Danke an euch alle hier und einen wunderschönen Abend noch
Gruß

Gregi
 
Hallo Gregi,
richtige Vorgehensweise.Bin sicher,das die Stadt die richtigen Maßnahmen ergreifen wird und der leckere Sonntagskuchen auf der Terasse oder Balkon dann wieder ruhig genossen werden kann. :p
Gruß
_____ :hello:
Günter
 
verleger11 schrieb:
..oft hilft es,obige Postings richtig zu lesen.Niemand trampelt auf die Polizei rum. Zudem ist deine Aussage in Bezug auf Zuständigkeit bei Lärmbelästigung leider falsch.

Das rumtrampeln war nicht so scharf gemeint, wie es geklungen hat. Hatte das Problem schon öfter hier.
Aber kläre mich "Unwissenden" bitte auf.
Ich hoffe, wir reden jetzt nicht anander vorbei.
Ich sprach von Originäre Zuständigkeit:
Dies sind jetzt zwei Beispiele.
Hamburg=jeweiliges Bezirksämter
Berlin=jeweilges Ordnungsamt
Andere kann man im Internet nachlesen!
Das bedeutet jetzt nicht, dass die Polizei nicht kommt, wenn sie bei so etwas gerufen wird, sondern ich sprach lediglich von der originär zuständigen Behörde und dass ist definitiv nicht die Polizei!
Sorry Verleger11, aber mit solchen Sachen hab ich fast täglich zu tun.
Fakt ist, die Polizei ist nur subsidiär zuständig, es sei denn, dass es durch die Lärmbelästigung zu einer Körperverletzung kommt. Dann ist die Polizei verpflichtet (Legalitätsprinzip) einzugreifen und auch zuständig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuständigkeiten...

Hallo Shoryt,

in RLP ist zuständige Behörde für den Lärmschutz pp. nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Nach einschlägigem Studium weiß man sowas halt, gell? Auch wenn`s schon etwas länger her ist... ;)
 
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Thema: Wohnen in Ruhe....

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