Xenon Nachrüstung: Gutachten statt Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferwaschanlage?

Diskutiere Xenon Nachrüstung: Gutachten statt Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferwaschanlage? im Forum Instandhaltung, Reparaturen & Pflege im Bereich Technik - Hallo, ich möchte bei meinem Mercedes E-Klasse Elegance Baujahr 11/2000 Xenon Licht nachrüsten. Die (Original Mercedes) Scheinwerfer (Hersteller...
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softikuss

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2000 bis 20
Hallo,
ich möchte bei meinem Mercedes E-Klasse Elegance Baujahr 11/2000 Xenon Licht nachrüsten. Die (Original Mercedes) Scheinwerfer (Hersteller ist Hella) habe ich bereits hier. Nach meinem Wissen muss ich eine automatische Leuchtweiten-Regulierung und eine Schweinwerferwaschanlage nachrüsten, sonst bekomme ich wohl keinen Segen vom TÜV...

Jetzt habe ich grade mal bei ebay nach "xenon und gutachten" gesucht.

Auszug aus einer ebay Auktion:
Hierbei handelt es sich um eine Kopie vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Hella KG.
Laut Gesetzt muss jedes Fahrzeug, welches mit Xenonlicht ausgerüstet ist, mit höhenverstellbaren Scheinwerfern versehen sein. Damit haben viele ältere Automodelle nicht die Möglichkeit sich nachträglich Xenonlicht einzubauen. Schluss damit!!!! Wenn Ihr Fahrzeug diese Vorschriften nicht erfüllt benötigt Ihr dieses Gutachten um den vorgenommenen Umbau der Scheinwerfer ihres Fahrzeugs beim Tüv eintragen zu lassen. Es bescheinigt das nachgerüstete Xenon-Systeme nach den ABG´en und den nationalen Vorschriften erteilt werden müssen und die oben genannten Vorschriften nicht gefordert werden können. Es wird beschrieben warum, mit Paragraphen belegt, man die LWR / SRA nicht benötigt bzw. welche Richtlinien verlangt werden. Jeder TÜV´er hat dann die Möglichkeit selbst nachzuschauen und sich kundig zu machen!


Was hat es damit aufsich? Was ist davon zu halten? Hat hiermit schon jemand Erfahrungen gemacht bzw wer hat so ein Gutachten und ist bereit es mir zu scannen, damit ich es mir einmal anschauen bzw dem TÜV zur Begutachtung vorlegen kann?

Eine preiswerte Alternative zu der teuren und wohl recht aufwändig einzubauenden Mercedes LWR/SRA ist bei Hella die Waschanlage und die LWR als Nachrüstset zu kaufen. Schön sind die Spritzdüsen in der Stoßstange ja nicht gerade aber davon abgesehen; Hat jemand schonmal die Original Hella Xenon Scheinwerfer für den W210 mit diesen beiden Hella Nachrüstsets über den TÜV gefahren? Ich habe die Lampen hier, aber kein Gutachten - es sind allerdings die Original Schweinwerfer des Avantgarde von DC...

Sollte jemand hier zufällig einen preiswerte Frontschürze mit Waschanlage für den W210 anbieten können, freue ich mich über eine private Mail, anonsten lese ich mal mit, was ihr zu dem Gutachten und dem Nachrüstvorhaben zu sagen habt...
 
Bei solchen eBay Auktionen ist größte Vorsicht geboten, das Gesetz läßt sich nicht umgehen. Dort werden eindeutig die Anforderungen LWR/SWR genannt, irgendwelche gescannten und veränderten "Gutachten" sind nie und nimmer gültig.

Ein Freund von mir fährt auch Xenon in seinem Manta B mit so einem Gutachten spazieren. Bis jetzt hatte er Glück ...
 
Mein Erstaunen kommt hauptsächlich darin zum Ausdruck, dass das

a) ein Schreiben mit entsprechendem Hinweis vom Kraftfahrtbundesamt an
Hella sein soll...

b) der TÜV Hessen das auch noch abgesegnet haben soll....

Dann geistert auch der Hinweis umher, dass das Ganze nur für KFZ bis Bj.07/2000
funktioniert.

Mir ist das alles ein Rätsel. Ich würde gerne mal diese Schriftstücke sehen
und dann den Urhebern zum Kommentar vorlegen. Möglicherweise lässt sich
darüber auch noch eine Story machen (ich arbeite für die Presse).
 
Hier mal das "Gutachten", um welches es wohl bei ebay geht.

Gutachten

Vielleicht kann ja jemand den Gutachterkauderwelsch entziffern?
 
Hallo softikuss,

Starte doch eine Anfrage an Hella und beziehe dich genau auf das Gutachten Nr. XYZ dann weißt du worann du bist, bzw. wenn es ein ernsthaftes Gutachten gibt, kann man dies sicherlich auch direkt von Hella bekommen.
Nur wenn es sowas gäbe wäre Hella sicherlich der erste der die Leuchten samt Gutachten auch einzeln vertreiben würde.

Gruss Christian

P.S.: Im übrigen werden auch "Spezial-Gutachten" für schwarze Rückleuchten angeboten usw.:D
 
Habe soeben eine Anfrage an die Pressestellen von

- Hella
- TÜV Hessen
- das KBA

gestellt. Ich werde hier berichten sobald ich Nachricht habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich liest sich das "Gutachten" eher wie eine Dienstanweisung für TÜV-Bedienstete. Wesentlich ist der Satz..."Ist die Nachrüstung....ohne ...LWR und SWR erfolgt und wurde für das Fahrzeug DANACH eine neue Betriebserlaubnis erteilt......"
Genau das wird nicht passieren - man wird keine Betriebserlaubnis bekommen. Im Übrigen ist die Folge die übliche bei illegelen Umbauten: man fährt im Falle eines Falles ohne Versicherungsschutz.
Gruß
Chris
 
Hallo Patrick,
danke für die Links. Ich habe sie mir angeschaut doch leider haben sie offenbar wenig mit dem Thema bzw der Eingangs erwähnten Frage zu tun (oder habe ich vielleicht etwas übersehen?).

Es geht nicht darum, aus normalen Schweinwerfern Xenonscheinwerfer zu machen, sondern um die Frage, ob es was mit den Gutachten vom TÜV-Hessen bzw dieses KBA-Schreiben auf sich hat. Diese sollen bescheinigen, dass auch ohne LWR und SWR Anlage Xenon nachgerüstet werden darf. Wie bereits erwähnt sieht der konkrete Fall folgendermaßen aus: Mercedes E-Klasse, Bj. 11/2000 soll mit Hella-Scheinwerfern (Original Mercedes Ersatzteil) auf Xenon umgebaut werden.

Deute ich die StVZO richtig, muss m.E. eine LWR und eine SWR-Anlage nachgerüstet werden. Diese gibt es beide ebenfalls von Hella. Die Frage ist: was sollen diese "Gutachten" - was ist davon zu halten? Ich denke nicht viel, aber Konkretes weiß ich von Hella/KBA/TÜV noch nicht.
 
Klärung

Original geschrieben von softikuss
Hallo Patrick,
danke für die Links. Ich habe sie mir angeschaut doch leider haben sie offenbar wenig mit dem Thema bzw der Eingangs erwähnten Frage zu tun (oder habe ich vielleicht etwas übersehen?).

Es geht nicht darum, aus normalen Schweinwerfern Xenonscheinwerfer zu machen, sondern um die Frage, ob es was mit den Gutachten vom TÜV-Hessen bzw dieses KBA-Schreiben auf sich hat. Diese sollen bescheinigen, dass auch ohne LWR und SWR Anlage Xenon nachgerüstet werden darf. Wie bereits erwähnt sieht der konkrete Fall folgendermaßen aus: Mercedes E-Klasse, Bj. 11/2000 soll mit Hella-Scheinwerfern (Original Mercedes Ersatzteil) auf Xenon umgebaut werden.

Deute ich die StVZO richtig, muss m.E. eine LWR und eine SWR-Anlage nachgerüstet werden. Diese gibt es beide ebenfalls von Hella. Die Frage ist: was sollen diese "Gutachten" - was ist davon zu halten? Ich denke nicht viel, aber Konkretes weiß ich von Hella/KBA/TÜV noch nicht.

Die Links sind sehr wohl zum Thema und auch sehr ergiebig, man muss nur genau hingucken. Soweit ich die Dokumente "verstehe", ist alles klar! ;)

Der deutsche Gesetzgeber sagt folgendes:

... In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern-
und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht") ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden)" ...


bzw.

... In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10). ...

http://www.bmvbw.de/Anlage12384/R-48-Beleuchtung/-Lichtsignaleinrichtungen-Kfz.pdf
Abschnitt 6.2.9, Seite 32/33

Dies trifft auf Dein Fahrzeug 100% zu, daher ist doch alles klar, oder?

Da wir die Zeit nicht auf ein Datum vor dem 1. April 2000 zurückdrehen können, stehen in Deutschland theoretisch nur Fahrzeuge zur Debatte, die vor diesem Datum "unfachmännisch" umgerüstet wurden, bzw. ab Werk nicht "komplett" waren. So eine Gurke kauft wohl niemand, oder? Ob es ab Werk solche Fahrzeuge gab, wer weiss?!


Ciao,
 
K 23/01

Zum Dokument "K 23/01" und dem Absatz

... Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung
und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Im Feld Bemerkungen/Hinweise kann auf eine fehlende Leuchtweitenregelung und/oder Scheinwerferreinigungsanlage hingewiesen werden ...


ist der Aussage von marathon-kiku nichts hinzuzufügen. Die Lösung: Du könntest versuchen eine solche Betriebserlaubnis zu erlangen (am besten vor der Umrüstung ;) ). Die Chancen sind für einen Normalsterblichen zu 100% gleich 0%, denn wie soll man es begründen? Ich wüsste keinen Grund, ausser man kann z.B. nachweisen, dass das Fahrzeug nur auf einem Privatgrund bewegt wird! ;)


Ciao,
 
Das mit der aktuellen Gesetzeslage ist (bzw war) mir bereits schon klar. Es geht auch nicht nur um mein Fahrzeug, sondern um die generelle Frage, ob Fahrzeuge mit Zulassungen bis 1.4.2000 (bzw wie vom TÜV Hessen genannt 1.7.2000) auf Xenon (mit Originallampen des Herstellers) umgerüstet werden dürfen OHNE eine SWR und LWR-Anlage nachrüsten zu müssen. Ich sehe übrigens ein drei bis vier Jahre altes Fahrzeug auch nicht als "alte Gurke" an.

Das mit dem letzten Absatz im K23 Dokument soll mir mal die Pressestelle des TÜVs hessen erläutern. Wie gesagt ich habe da hingeschrieben und melde mich hier, sobald ich etwas höre.
 
Xenon nachrüsten

Hallo softikuss,

jetzt verstehe ich nicht, was Du meinst.

Hier noch mal der Passus:

... Dies gilt ... für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden ...

Da steht es doch, es geht also nicht, denn ein vor dem bzw. bis zum 1.4.2000 zugelassenes Fz ist ja am 1.4.2000 in Betrieb und damit greift die Regelung!


Na ja, wer mit so einer Gurke ("alte Gurke" habe ich nicht gemeint und geschrieben, Gurke bezog sich auf das "Gebastel" ;) ) unterwegs ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen, hihi! ;)


Bin gespannt auf die Auskünfte der Behörde ... *neugier*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte soeben ein längeres Gespräch mit Herrn Bruder, Technik Experte beim KBA Flensburg, zu dem o.a. Thema:

Laut seiner Stellungnahme gibt es KEINE legale Möglichkeit, Xenon (auch mit Originalscheinwerfern) nachzurüsten und auf einen Einbau einer

- automatischen Leuchtweitenregulierung
- einer Scheinwerferreinigungsanlage

zu verzichten. Außerdem muss sichergestellt sein, das beim Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleibt.

Dies wird beispielsweise durch typenabhängige Nachrüstsätze (wie sie in meinem Beispiel von Hella angeboten werden) oder auch durch die Verwendung der entsprechenden Originalteile erreicht.

Ansonsten gibt es keinen legalen Weg, die "Gutachten" bei ebay sind also vollkommen wertlos und zielen einzig und alleine darauf, bei einer Kontrolle bei der Polizei Verwirrung zu stiften. Der TÜV trägt Xenon ohne LWR und SWRA nicht ein, so Herr Bruder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xenon

Original geschrieben von softikuss
Ich hatte soeben ein längeres Gespräch mit Herrn Hartmut Bruder, Technik Experte beim KBA Flensburg Tel 0461-316-0, zu dem o.a. Thema:

Laut seiner Stellungnahme gibt es KEINE legale Möglichkeit, Xenon (auch mit Originalscheinwerfern) nachzurüsten und auf einen Einbau einer

- automatischen Leuchtweitenregulierung
- einer Scheinwerferreinigungsanlage

zu verzichten. Außerdem muss sichergestellt sein, das beim Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleibt.

Dies wird beispielsweise durch typenabhängige Nachrüstsätze (wie sie in meinem Beispiel von Hella angeboten werden) oder auch durch die Verwendung der entsprechenden Originalteile erreicht.

Ansonsten gibt es keinen legalen Weg, die "Gutachten" bei ebay sind also vollkommen wertlos und zielen einzig und alleine darauf, bei einer Kontrolle bei der Polizei Verwirrung zu stiften. Der TÜV trägt Xenon ohne LWR und SWRA nicht ein, so Herr Bruder.

Nach Gott sei Dank, ich hatte schon Angst, in Deutschland in Zukunft lauter "Blendern" in "Gurken" zu begegnen, hihi! ;)

Vielen Dank für die Auskunft, in der Schweiz wird es wohl genau so sein.


Ciao,
 
Soeben habe ich vom TÜV Hessen (H Morlang) die folgende Email erhalten:

Vielen Dank für Ihre Information. Bisher war uns nicht bekannt, dass
hausinterne Informationen des TÜV Hessen in unlauterer Absicht im Internet
gegen Geld angeboten werden. Unsere Info K 23/01 besagt keineswegs, dass
auch heute noch Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Juli 2000) mit
Xenonlicht ohne Leuchtweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage
nachgerüstet werden dürfen.

Die Bestimmungen des § 50 Abs. 10 besagen, dass Fahrzeuge die ab 1. Juli
2000 mit Xenonscheinwerfern in Verkehr kommen und Fahrzeuge, die ab dem 1.
April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet werden, mit
Scheinwerferreinigungsanlage und mit automatischer Leuchtweitenregelung
ausgestattet sein müssen.

Ob ein Fahrzeug vor oder nach dem 1. April 2000 mit Xenonscheinwerfern
nachgerüstet wurde, lässt sich oftmals nicht sicher nachvollziehen und liese
sich nur mit "kriminalistischen" Methoden exakt recherchieren, was jedoch
nicht die Aufgabe eines TÜV ist. Aus diesem Grund haben wir mit K 23/01
unseren Mitarbeitern die Verfahrensweise, Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.
Juli 2000 und Xenonscheinwerfern aber ohne Scheinwerferreinigungsanlage
und/oder fehlender automatischer Leuchtweitenregelung, bei einer HU in jedem
Fall zu beanstanden. Die Arbeitsanweisung ist keineswegs als "TÜV-Gutachten"
zu verstehen.

Das Schreiben des KBA an die Hella KG stammt vom 25.02.1997 und beschreibt
die damas geltenden Bestimmungen, die mittlerweile nicht mehr gültig sind.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Daten, die erst mal im Internet
eingestellt sind, nicht vollständig gelöscht werden können. Der TÜV Hessen
wird jedoch Maßnahmen ergreifen um den den Mißbrauch unserer Info
einzuschränken.

Damit wird erneut bestätigt, dass die Xenon "Gutachten" die bei ebay angeboten
werden, wertlos sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Thema Xenolicht Nachrüsten kam Sonntag was in ner Autosendung, ich glaub in VOX.
Da wurde von Chr.Danner ausdrücklich davor gewarnt Xenon-Nachrüstsätze zu verwenden, wie sie z.zt. angeboten werden, die nicht mit Neuen Scheinwerfern und den passenden Reflektoren versehen sind, also solche, wo man am alten Reflektor rumdoktern muß, damit die Xenon-Leuchteinheit überhaupt reingeht!
Es wurde auch gesagt, mit solchen illegalen Sätzen erlischt sofort die Betriebserlaubniss!
Es wurde ausdrücklich gewarnt vor solchen Sätzen, da hierbei die Blendung des Gegenverkehrs erheblich ist, da der alten Halogenreflektor nicht für Xenon gemacht ist und somit nicht dafür taugt!
Es wurde geraten einen Fahrzeugspezisfischen Nachrüstsatz zu verwenden und wenns keinen gibt, die Sache bleiben zu lassen!!

Daß nur zur weiteren Info zum Thema Xenon-Nachrüsten.
 
Experten?

Original geschrieben von Thomas H
Zu dem Thema Xenolicht Nachrüsten kam Sonntag was in ner Autosendung, ich glaub in VOX.
Da wurde von Chr.Danner ausdrücklich davor gewarnt Xenon-Nachrüstsätze zu verwenden, wie sie z.zt. angeboten werden, die nicht mit Neuen Scheinwerfern und den passenden Reflektoren versehen sind, also solche, wo man am alten Reflektor rumdoktern muß, damit die Xenon-Leuchteinheit überhaupt reingeht!
Es wurde auch gesagt, mit solchen illegalen Sätzen erlischt sofort die Betriebserlaubniss!
Es wurde ausdrücklich gewarnt vor solchen Sätzen, da hierbei die Blendung des Gegenverkehrs erheblich ist, da der alten Halogenreflektor nicht für Xenon gemacht ist und somit nicht dafür taugt!
Es wurde geraten einen Fahrzeugspezisfischen Nachrüstsatz zu verwenden und wenns keinen gibt, die Sache bleiben zu lassen!!

Daß nur zur weiteren Info zum Thema Xenon-Nachrüsten.


Hallo Thomas,

was jedoch auch von C. Danner geflissentlich übersehen und nicht erwähnt wurde, ist die Tatsache, dass mit bei Verwendung von Xenonscheinwerfern ebenfalls eine Scheinwerferwaschanlage und eine automatische Leuchtweitenregelung verbaut werden muss!

Lies Dir mal die o.a. gesetzlichen Regelungen und Beiträge durch und Du wirst sehen, dass dort bereits alles notwendige steht. Bei Sendungen wie AMS wäre ich vorsichtig was die Richtigkeit von spezifischen technischen Aussagen angeht, es wird hier zu stark verallgemeinert und vereinfacht!


Ciao,
 
Danke für den Hinweis.

Ich möchte jedoch anmerken, dass es in diesem Thread nicht um das Thema "Xenon in herkömmliche Scheinwerfern reinfummeln" geht (dies sollte klar sein!) , sondern um die Frage, inwieweit die "Gutachten" bei ebay dazu ausreichen, mit den ORIGINAL-XENON-SCHEINWERFERN des Herstellers, Xenonlicht im Fahrzeug nachzurüsten und dabei (wie die "Gutachten" behaupten) auf die Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung verzichten zu können.

Im Ergebnis möchte ich auch betonen, dass es - auch mit den ebay KBA/TÜV Hessen usw usw Schreiben bzw Gutachten - NICHT statthaft ist, ohne eine SWA und LWR die Xenon Scheinwerfer zu betreiben. Es gibt nach m.W. keine Ausnahmen von dieser Regel.

Falls hier jemand Xenonlicht mit den Original-Scheinwerfern (bei einem Mercedes meist Hella oder Bosch) ohne SWA und LWR nachgerüstet hat und dieses in irgendeiner Form vom TÜV "abgesegnet" wurde, bitte ich um nähere Info.
 
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Thema: Xenon Nachrüstung: Gutachten statt Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferwaschanlage?

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