Hi Martin,
bei Arbeiten am Airbag sind folgende Sicherheitsvorschriften zu beachten:
- Bei Arbeiten am Airbag- und Gurtstraffersystem ist die Batterie abzuklemmen und zur Entladung des Pufferkondensators 5 bis 20 Min. zu warten.
- Bei Arbeitsunterbrechungen dürfen Airbag- und Gurtstraffereinheiten nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Airbag-Einzelkomponenten dürfen nicht repariert werden.
- Ausgebaute Airbageinheiten stets so lagern, dass die Austrittsfläche des Airbags nach oben zeigt.
- Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen keinen Temperaturen über 100 C° ausgesetzt werden und müssen vor Funkenflug geschützt werden.
- Neue Airbag- und Gurtstraffereinheiten, die aus größeren Höhen (ca. 0,5m) heruntergefallen sind, dürfen nicht in ein Fahrzeug montiert werden.
- Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind nach einmaliger Auslösung unwirksam und müssen erneuert werden.
- Wird ein Fahrzeug verschrottet, sind die Airbag- und Gurtstraffer-Gasgeneratoren bei geschlossenen Fahrzeugtüren mit einer entspr. Zündvorrichtung von außen zu zünden. Dabei ist ein vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 10m einzuhalten.
Generell gilt, dass Prüf- und Montagearbeiten nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen.
Also, so hab ich's gelernt
und das ist auch - zumindest auf dem Papier - Standard in DC-Betrieben.
Bezüglich Deiner Bedenken ist es ja nun schon bei einigen Herstellern vorgekommen, dass ein geladener Pufferkondensator zum Auslösen des Airbags geführt hat, obwohl die Zündung ausgeschaltet war. Dies lässt sich vermeiden, in dem man den Airbag zuvor erdet.