Anhängelast bei Tempo 100

Diskutiere Anhängelast bei Tempo 100 im Forum M-, G-, GL-, GLK- & R-Klasse im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, in der allradautobild laß ich, dass die Anhängelast für Tempo 100 unter anderem davon abhängt, ob das Zugfahrzeug ein besonderes ESP...
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skalle

Guest
Hallo,

in der allradautobild laß ich, dass die Anhängelast für Tempo 100
unter anderem davon abhängt, ob das Zugfahrzeug ein besonderes ESP besitzt, welches das Schleudern des Hängers verhindern soll.

Hat der ML320 164 Bj.2006 ein solches ESP???

Wenn nein, wie schnell darf ich mit einem ungebremsten 750kg Hänger fahren und welche Tipps könnt ihr noch geben, da ich im Sommer erstmalig damit in den Urlaub nach Südtirol fahren will.

Vielen Dank :)
 
skalle schrieb:
Wenn nein, wie schnell darf ich mit einem ungebremsten 750kg Hänger fahren und welche Tipps könnt ihr noch geben, da ich im Sommer erstmalig damit in den Urlaub nach Südtirol fahren will.

Moin,

der Schlüssel (oder Dein Problem) sind die 750kg UNGEBREMST...

Der anzurechnende Faktor beträgt mit oder ohne ESP* (nachgewiesenes: "Mercedes-Benz Trailer Stability Assist").

IMMER nur 0,3 :(

Das gilt für ALLE ungebremsten Anhänger, egal ob mit oder ohne Stoßdämpfer.

Grundsätzlich braucht's am Zugfahrzeug ABS, sonst geht gar nix.

Mit ESP* oder anerkannten Schlingerverhinderern nach ISO 11555-1 bekommen nur Wohnanhänger die Erhöhung von 0,8 auf 1,0 und die sonstigen Traileranhänger von 1,1 auf 1,2
nur dafür braucht's das.

Lange Rede kurzer Sinn: Die ZugfahrzeugLEERmasse muss mind. 2500kg betragen (Angaben Zulassungsbescheinigung).

Sonst kommste um ein Ablasten des Anhängers nicht herum.

EDIT:
der ML 320CDI steht mit 2185kg in den Daten drin, das wäre dann ein Anhänger mit max. 655kg, wenn Du schneller, als die erlaubten 80km/h auf Landstraßen BAB's fahren möchtest (in D).
Sonderaustattungen erhöhen bekanntlich diesen Wert, dann müßte ein offizielles Wiegrprotokoll her (Fahrer + Gepäck zusammen 75kg / Kraftstoff 90%, sonstige Betriebsflüssigkeiten (Scheibenwaschwasser!)auf MAX.
 
Zuletzt bearbeitet:
max. 80 km/h

Hallo skalle,

normal darfst du mit dem Anhänger max. 80km/h fahren.
Für die 100km/h musst du mit Zugfahrzeug und Anhänger zum TÜV um die 100km/h Eintragung zu bekommen.
Wie Pillchen schon schrieb wird dein Anhänger für 100er Zulassung vermutlich abgelastet werden.

Gruß Christian
 
Wie sehen eigentlich eure Erfahrungen bei Geschwindigkeitsmessungen aus? LKWs dürfen ja eigentlich auch nur 80 auf der Autobahn fahren, fahren jedoch meist mit 90-95 nach Tacho. Wenn man sich also in diesen Fluß einfügt, hat man dann was zu befürchten? Also langsamer als die LKWs zu fahren, halte ich für ziemlich gefährlich. Es bleibt also gar nichts anderes übrig, selbst mit einem Gespann, welches maximal 80 fahren darf.
 
pillchen schrieb:
Grundsätzlich braucht's am Zugfahrzeug ABS, sonst geht gar nix.

Du meinst damit, daß ein Zugfahrzeug ABS haben muß, um einen Anhänger, der eine 100km/h-Zulassung hat, mit dieser Geschwindigkeit zu ziehen?

@Tim
Die LKW bekommen ja nicht massenweise 'Knöllchen'. ;)
Im Zweifel würde ich das Risiko einer geringfügigen(!) Geschwindigkeitsübertretung wohl eingehen, denn so ein drängelnder LKW im Nacken ist auch nicht die reine Freude. :(

Gruß
Hermann
 
Also die LKW´s fahren nicht 90 bis 95 km/h sondern oft ziwschen 85 und 89 km/h. Die Tacho im PKW sind hierfür einfach zu ungenau. Die LKW haben einen Tempobegenzer, der gesetzlich vorgeschrieben ist und auf max. 89 km/h eingestellt werden kann. Es sei denn die Fuhre geht bergab, dann will die Masse auch nach unten und somit geht es da auch schneller, was aber nicht ungefährlich ist.
Ich Reihe mich gerne bei den LKWs ein, wenn ich mit Hänger fahre. Habe damit bisher noch keine Probleme gehabt und ich glaube auch nicht, das die "Rennleitung" da einschreiten würde. Und wenn, dann sind das unterm Strich vielleicht echte 5 km/h zu viel. Wie oft fahren wir sonst zu schnell, Hand aufs Herz.
Dem Verkehrsfluß tut es sicherlich gut, wenn die LKW Fahrer nicht noch anfangen die PKW mit Hänger zu überholen.

Gruß Andreas
 
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht

2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...

* ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
* wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

* ist nicht älter als 6 Jahre
* weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
* nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch


4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung Ihres Anhängers ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0*

andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2*

Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:

Ihr Anhänger mit:

* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder

Ihr Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

Quelle: http://www.tuev-nord.de/20658.asp
 
Zuletzt bearbeitet:
Schleichi schrieb:
Du meinst damit, daß ein Zugfahrzeug ABS haben muß, um einen Anhänger, der eine 100km/h-Zulassung hat, mit dieser Geschwindigkeit zu ziehen?

Moin!

Genau so ist es...

Aber das ist nur eine Voraussetzung...

Nun kommen wir leider zu dem Formulierungsblödsinn, die sich einige Leute vor lauter Tunnelblick in ihrer technischen Welt haben einfallen lassen:

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. ...
* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht

Bereits der erste Satz führt bei einigen Leuten regelmäßig zu der Annahme, daß sie mit jedem x-beliebigen Fahrzeug (A-Klasse mit AHK... :D ) einen entsprechend gekennzeichneten 100km/h Anhänger auch in dieser Geschwindigkeit bewegen können.
Gemeint war die Aufhebung der Zugfahrzeugbindung z.B. für Firmenflotten, wo mehrere Fahrzeuge (die die Anforderungen erfüllen) unproblematisch den Anhänger untereinander tauschen können.
Die Sätze 2 & 3 tragen auch nicht grade zur Aufklärung bei.


Zum Fahren mit Anhänger auf der BAB:

Trotz 100km/h Zulassung gilt ein Kombinationüberholverbot LKW / Busse /Anhänger auch für diese Anhänger.

Die meisten LKW's sind bei etwa 87km/h elektronisch eingebremst, gibt natürlich immer ein paar Ausnahmen, die z.B. ein Gefälle ausnutzen können (siehe Galaxy's Beitrag).

Technisch schneller können die meisten, einige, speziell skandinavische LKW, haben dazu auch die (illegale) Möglichkeit, diese elektronische Fußfessel zu deaktivieren.
Immer wieder schön zu sehen, auf der A7 nördlich von Rendsburg, wenn die Fahrzeuge (Funk/Handy informierthalber über die Standorte der BAGS-Fz) plötzlich mit 110km/ der dänischen Grenze entgegeneilen.

Das hat uns bei unseren Dänemarktouren mit (80km/h) Anhänger auch regelmäßig gefrustet.


Allerdings darf man als Gespannfahrer, sofern die Gespannlänge 7m überschreitet, beim "Mitschwimmen" im LKW Strom seinem Vordermann nicht zu dicht auf die Pelle rücken.
Da ist nämlich ein Mindestabstand von 50m (?) einzuhalten, um Überholten sein Einscheren zu ermöglichen.

Das kost' sonst auch mal ein paar Euro...

Die OWi's & Bußgeldtatbestände im LKW-Bereich sind teurer, als bei den PKW's.
 
Oh man, ist das alles abgedreht!

Gut, daß das bei den 80ern so einfach ist: Der Anhänger darf real soviel wiegen, wie es in den Papieren des Hängers oder des Zugfzg. (je nach dem, welcher Wert niedriger ist) angegeben ist.
So kann/darf auch ein PKW mit 1000kg zul. Anhängelast einen 2t-Anhänger ziehen, allerdings bei 600kg Eigengewicht des Anhängers halt nur mit 400kg Ladung. Oder stimmt das auch schon alles nicht mehr?

Und was ist, wenn am Anhänger eine 100er Plakette klebt? Muß man die abmachen/verdecken oder reicht es, sich an die 80km/h zu halten?

Fragen über Fragen vom ziemlich verunsicherten
Hermann
 
Hallo Schleichi,

es stimmt immer noch. Grundsätzlich darfst auch mit einer A-Klasse einen 2 Tonnen Hänger ziehen, wenn sein tatsächliches Gewicht die erlaubte Anhängelast nicht überschreitet.

Die Regelungen der deutschen Bürokratie gipfeln noch nicht in der 100 km/h Regelung. Richtig Kompliziert wird es erst für die Führerscheinneulinge, die nur die Klasse B haben. Die dürfen auch Anhänger fahren obwohl Sie keine klasse BE haben. Da gibt es dann ganz koplizierte Regelungen bezüglich des Gesamtzuggewichtes, Massenverhältnis Zugfahrzeug und Anhänger und das ganze nicht auf das tatsächliche Gewicht bezogen sondern da wird dann das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers genommen.

Aber das ist unsere Bürokratie. Mittlerweile ist oft kaum noch Möglich sich fehlerfrei im Straßenverkehr zu bewegen. Ganz besonders auch bei den großen LKW.


Gruß Andreas


P.S. Ich habe gar nicht gewußt, das die Skandinavischen LKW den Tempobegrenzer ausschalten können, wozu das? Gehören die etwa nicht zu Europa? :confused:
 
Vielen Dank für die vielen Tipps, schön wie in Deutschland alles so einfach geregelt wird.

Nun doch noch eine Nachfrage. Gilt beim Hänger die tatsächliche Masse oder das zulässige Höchstgewicht?

LG
 
Galaxy510 schrieb:
P.S. Ich habe gar nicht gewußt, das die Skandinavischen LKW den Tempobegrenzer ausschalten können, wozu das? Gehören die etwa nicht zu Europa? :confused:


Moin,

wir befinden uns zwar indirekt auf einer herstellerbezogenen Seite, insofern wird man weder von WA noch den Spediteuren derartiges vernehmen.... :D
Das "Feature" dürfte sich auch nicht so ohne weiteres in der Preisliste wiederfinden. :hello:

Fakt ist nun aber, daß es geht. Auch der elektron. Tachograph wird dadurch entsprechend "verstellt", so daß dessen Anzeige auch keine höhere Vmax ergibt.

Die Aktivierung geht naturgemäß höchst unterschiedliche (& weitgehend geheimgehaltene) Wege mit automatischem "Fall-back" z.B. bei Fz. Stillstand oder Absinken der Geschwindigkeit unter 60km/h...

Schlüssel müßte eine zunehmende Impulsdämpfung des Tachosignales sein, was bei zunehmender Geschwindigkeit über die erlaubten 8x km/h die Impulszahl auf dessen Maximalwert konstant hält.

Warum Skandinavien?
Nicht nur, aber das waren bisher die einzigen Fahrzeuge, die ich definitiv mit einer deutlichen Vmax Überschreitung derartig erleben durfte:
Und das ist schon spannend, wenn sich eine Gruppe von 3(!) LKW, alle unterschiedlicher Herkunft, sich dransetzt im Überholverbot(!!!) uns mit Anhänger 90km/h fahrend, richtig zügig zu überholen.
Ich hab' mich dann mal für ein Stück hinten dran gehängt und der Tacho im T5 zeigte die besagten 110km/h an.

Sinn, ja Sinn macht's, wenn man absehbar 'ne Fähre früher bekommt... :oh_yeah:
 
Hallo Andreas,

ja, die Auswüchse der Bürokratie sind oft grotesk!

Dabei mag die einzelne Regelung ja auch durchaus Sinn machen, aber irgendwann ist die Gesamtheit nicht mal mehr von den Experten zu fassen, geschweige denn von denen, die besseres zu tun haben, als sich täglich mit x Neuerungen auseinander zu setzen.

Trotzdem, schönen Abend!
Hermann
 
Thema: Anhängelast bei Tempo 100
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