Schleichi schrieb:
Du meinst damit, daß ein Zugfahrzeug ABS haben muß, um einen Anhänger, der eine 100km/h-Zulassung hat, mit dieser Geschwindigkeit zu ziehen?
Moin!
Genau so ist es...
Aber das ist nur eine Voraussetzung...
Nun kommen wir leider zu dem Formulierungsblödsinn, die sich einige Leute vor lauter Tunnelblick in ihrer technischen Welt haben einfallen lassen:
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. ...
* Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
* Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
* Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
Bereits der erste Satz führt bei einigen Leuten regelmäßig zu der Annahme, daß sie mit jedem x-beliebigen Fahrzeug (A-Klasse mit AHK...
) einen entsprechend gekennzeichneten 100km/h Anhänger auch in dieser Geschwindigkeit bewegen können.
Gemeint war die Aufhebung der Zugfahrzeugbindung z.B. für Firmenflotten, wo mehrere Fahrzeuge (die die Anforderungen erfüllen) unproblematisch den Anhänger untereinander tauschen können.
Die Sätze 2 & 3 tragen auch nicht grade zur Aufklärung bei.
Zum Fahren mit Anhänger auf der BAB:
Trotz 100km/h Zulassung gilt ein Kombinationüberholverbot LKW / Busse /Anhänger auch für diese Anhänger.
Die meisten LKW's sind bei etwa 87km/h elektronisch eingebremst, gibt natürlich immer ein paar Ausnahmen, die z.B. ein Gefälle ausnutzen können (siehe Galaxy's Beitrag).
Technisch schneller können die meisten, einige, speziell skandinavische LKW, haben dazu auch die (illegale) Möglichkeit, diese elektronische Fußfessel zu deaktivieren.
Immer wieder schön zu sehen, auf der A7 nördlich von Rendsburg, wenn die Fahrzeuge (Funk/Handy informierthalber über die Standorte der BAGS-Fz) plötzlich mit 110km/ der dänischen Grenze entgegeneilen.
Das hat uns bei unseren Dänemarktouren mit (80km/h) Anhänger auch regelmäßig gefrustet.
Allerdings darf man als Gespannfahrer, sofern die Gespannlänge 7m überschreitet, beim "Mitschwimmen" im LKW Strom seinem Vordermann nicht zu dicht auf die Pelle rücken.
Da ist nämlich ein Mindestabstand von 50m (?) einzuhalten, um Überholten sein Einscheren zu ermöglichen.
Das kost' sonst auch mal ein paar Euro...
Die OWi's & Bußgeldtatbestände im LKW-Bereich sind teurer, als bei den PKW's.