verleger11
Crack
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Kurios aber wahr:
Das OLG Hamm,das bis Dato ca.2000 Autofahrer verbot,überhaupt ein Handy während der Fahrt anzufassen,erlaubte die Nutzung eines Handy bei voller Fahrt,- als Ohrwärmer im Fall von akuten Ohrschmerzen.
AZ:2Ss OWi 606/07.
Ob dies allerdings immer zieht ?? Das Gericht stellte lediglich fest,das diese Nutzungsart nicht gegen die STVO verstoße.
Na dann,Ohrenwärmer war gestern,Handys sind in.
Gruß
Günter
Das OLG Hamm,das bis Dato ca.2000 Autofahrer verbot,überhaupt ein Handy während der Fahrt anzufassen,erlaubte die Nutzung eines Handy bei voller Fahrt,- als Ohrwärmer im Fall von akuten Ohrschmerzen.
AZ:2Ss OWi 606/07.
Ob dies allerdings immer zieht ?? Das Gericht stellte lediglich fest,das diese Nutzungsart nicht gegen die STVO verstoße.
Na dann,Ohrenwärmer war gestern,Handys sind in.
Gruß
Günter