Elektrisches Ventil der Abgasrückführung beim B 180 CDI

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Pistentiger

Guest
Hallo Allerseits, ich bin neu hier brauche mal Eure fachkundige Hilfe:

meine Freundin fährt einen B 180 CDI, Alter 12/2005. GW-Garantie bis einschließlich 24.07.2008, Inspektionsauftrag vom 10.07.2008, Durchführung Assyst B. Bei der Inspektion fielen bei Abgabe des Fahrzeugs auch der Werkstatt Geräusche vom Motor im Leerlauf auf. Da meine Freundin in Urlaub war, wurde das Fahrzeug von ihr am 23.07.2008 bei Mercedes wieder abgeholt, also Zeit genug für eine gründliche Prüfung. Es wurde legiglich die Inspektion durchgeführt, ohne irgendwelche Reparaturen. Bei Abholung wurde ihr gesagt, sie solle einfach mal schauen, ob die Motorgeräusche nochmals auftreten würden. 2 Tage später blieb sie mit dem Fahrzeug liegen. Dann wurde von Mercedes das Fahrzeug zur Werkstatt geschleppt. Daraufhin erfolgten plötzlich folgende Reparaturen: Rail-Druckgeber erneuert, Kettenspanner aus- und neuer Kettenspanner eingebaut und elektrisches AGR-Ventil erneuert. Die Teile soll sie nun bezahlen, den Arbeitslohn habe man ihr auf Kulanz erlassen. Ich denke, da stinkt etwas gewaltig - schließlich war das Fahrzeug vorher lange genug in der Werkstatt. Was meint Ihr dazu? Meines Erachtens müßten der im Rahmen der Inspektion (Assyst B) diese Mängel aufgefallen sein und hätten behoben werden müssen. Mercedes äußerst sich hierzu wie folgt (auszugsweise und Namen, Beträge, etc. gelöscht):



"....Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenkten und sich für einen Mercedes-Benz B 180 CDI entschieden.



Es tut uns leid, dass Sie nun wegen eines defekten Umschaltventils der Abgasrückführung, einige Tage nach der letzten Wartung Ihres Mercedes-Benz, in die Werkstatt abgeschleppt werden mussten.



Zur Klärung Ihres Anliegens haben wir den Serviceleiter, Herrn XY, unseres Partners, der Fa. XY, um Stellungnahme gebeten.



Unsere Recherche ergab: Eine Kostenbeteiligung am Schaden des Umschaltventils Ihres Mercedes-Benz B 180 CDI ist nicht möglich. Die Gründe für unsere Entscheidung haben wir telefonisch ausführlich erörtert (HAT CAC NICHT GEMACHT; EHER RETHORISCHER NATUR) , nennen Sie Ihnen hier aber gerne noch einmal. Hierbei insbesondere, dass die Einstandspflicht für Ihr Fahrzeug bereits im Dezember 2007 endete. Weiterhin weist Ihre B-Klasse eine Laufleistung von rund 95 000 Kilometer auf.

Weil Sie uns als Kunde wichtig sind und Verständnis für Ihren Unmut haben, hat Ihnen unser Partner in der Rechnung bereits Lohnkosten in Höhe von circa :::,:: Euro netto und Materialkosten in Höhe von ::,:: Euro nicht berechnet.



Ihrer höflichen Bitte um eine weitere Kulanz für einen ausgetauschten Kettenspanner in Höhe von ::,:: Euro konnten wir leider nicht entsprechen. Wir hoffen dennoch, dass unsere Erläuterungen Ihr angeschlagenes Vertrauen in die Mercedes-Benz Qualität wiederherstellt.



Sollten noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, sich wieder an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen auch künftig gerne mit Rat und Tat zur Seite.



Jetzt haben wir noch eine kurze Bitte an Sie: Es wäre toll, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen könnten unseren Fragebogen auszufüllen. Sie helfen uns damit die Qualität unseres Kundenkontaktes für jeden einzelnen Kunden und somit auch für Sie zukünftig zu optimieren...."



Ich weiß, das ist viel zu lesen, aber wir haben da den Eindruck, dass Mercedes sich querstellt, Hinweise auf CAC erübrigen sich, von denen ist das obige Schreiben. Wer kann uns da eventuell kompetent helfen, ohne dass wir direkt nochmals unseren Anwalt einschalten (der war bereits erfolgreich tätig beim Kauf dieses Fahrzeugs, da uns eine freundliche Mercedes-Niederlassung einfach verschwieg, dass es sich um ein Fahrschulfahrzeug handelte - dies haben wir erst durch Nachfrage beim Vorbesitzer erfahren) - So jetzt ist aber genug, ich freue mich über Eure hilfreichen Beiträge.

Vielen Dank im Voraus. :)
 
Hallo,

ich kann grundlegend deine Verärgerung verstehen, aber der Serviceumfang B hat einen festgeschriebenen Arbeitsumfang.
Das bedeutet die arbeiten sind genormt und einheitlich.
Eine Prüfung vom AGR Steller ist im Serviceumfang zb.nicht enthalten.

Jedes Bauteil an deinem Fahrzeug zu prüfen beim Serviceumfang ist leider nicht möglich.
Wenn deine Freundin keine Beanstandungen angegeben hat und zb.das AGR Ventil keinen Fehler gesetzt hat, das die EOBD Kontrolle leuchtet gibt es für die Werkstatt keinen Grund da Untersuchungen anzustellen.

Es ist auch nicht sinnvoll jedes Bauteil am Fahrzeug pauschal nach einer gewissen Zeit zu ersetzen denn dann würden die Kosten für den Assyst ins unermessliche steigen.

Sind denn diese Geräusche von deiner Freundin schriftlich zu Abstellung mit in Auftrag gegeben worden?
Hast du keinen Service Vertrag Garantie abgeschlossen im Anschluss an die 2 Jahre Neuwagen Garantie?

Gruß
 
Wir haben die gleichen Erfahrungen mit einem A180 CDI am letzten Wochenende gehabt. Es ist noch viel schlimmer mit dem Mercedes Kundendienst. Wir sind sogar zweimal innerhalb von fünf Tagen liegengeben, weil die Diagnostik ebenfalls unausgereift ist.

Derartige Post haben wir uns aufgrund langjähriger Erfahrung mit der Marke, erspart und gar nicht erst auf einen Kulanzantrag bestanden.

Ich finde ihre Ablehnung aber dennoch von Mercedes sehr schwach, denn es gibt zahlreiche Fahrer eines 180 CDI die von gleichen Problemen berichten!
 
Irgendwie ergibt AGR-Ventil, Raildruck-Geber und Kettenspanner für mich keinen Zsammenhang???

Für mich wären das 3 getrennte Sachen.
Gut AGR-Ventil u.Raildruck-Geber zusammen könnte ich noch verstehen, aber was bitte hat der Kettenspanner damit zu tun?

Noch ne Frage an oxoxo73 u.Pistentiger, wie waren denn die Kilometerstände??
 
Gut AGR-Ventil u.Raildruck-Geber zusammen könnte ich noch verstehen

... Einspritzanlage und Abgasanlage - wie soll denn im Zusammenhang stehen? Die teilen sich nicht ein gemeinsames Bauteil auser dem Motorblock :).

Das verkokte AGR-Ventil ist bei vielen Dieseln ein ungeloestes Problem - sucht mal nach BMW und AGR-VEntil - die koennen in Punkto Schieberuckeln etc. in den Foren davon BUECHER vollschreiben.

Insofern ... das haben auch andere noch nicht im Griff. Ich bin in dem Zusammenhang mal auf die ersten Probleme mit den SCR-Dieseln gespannt ... so komplex, wie die aufgebaut sind, muss davon ueber kurz oder lang was kaputt gehen.

Ciao,
Carsten
 
Thema: Elektrisches Ventil der Abgasrückführung beim B 180 CDI
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