Reiofen

Diskutiere Reiofen im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Moin Moin. In meiner Zulasung steht unter Bemerkungen. Gen.: 235/45R17 93V Nur Continental,Dunlop SP-Reifenwerke OD.Pirelli A.Felge...
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palo

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W208 200K Cabrio
Moin Moin.
In meiner Zulasung steht unter Bemerkungen.
Gen.: 235/45R17 93V Nur Continental,Dunlop SP-Reifenwerke OD.Pirelli A.Felge 8JX17H2,ET 37mm . OD.235/45ZR17 nur Bridgestone,Goodyear OD. Michelin A.Felge 8JX17H2,ET 37 OD........Darf ich jetzt nur diese Reifenfabrikate auf meinem Auto montieren. Und wie sieht es jetzt bei anderen Felgengröße aus,Zum beispiel 7,5X16, mus man da auch bestimmte Reifenfabrikate montieren.
Mfg. Lothar :confused:
 
Hallo Palo,

genau dieses steht in meinen Papieren auch. Die Bedingung, die aufgeführten Reifenfabrikate zu fahren, gilt nicht mehr. Ich glaube, vor 3-4 Jahren war das noch Pflicht, heute kann man es als Empfehlung betrachten. Lt. Mercedes-Werkstatt bedeutet diese Eintragung, dass von Mercedes diese Reifenfabrikate getestet und empfohlen werden. Aber du musst dich daran nicht halten.

Wenn bei der Felgengröße 7,5x16 nichts angegeben ist, war es dir früher schon erlaubt, zu montieren, was du wolltest - das gilt natürlich heute auch noch.

Andreas
 
Hi,

habe zwar auch gehört, dass es nach einem Urteil diese Vorgabe der Reifen nicht mehr gibt. Jedoch habe ich weder persönlich das Urteil gelesen noch kenne ich direkt jemand der es mir juristisch bestätigen kann. Da es sich um eine Zulassung (!) handelt wäre es vielleicht ratsam den TÜV zu befragen. Der gibt bestimmt Auskunft - am Besten schriftlich für den Fall der Fälle.

Gruß

Power4Me :wischmopp
 
Fabrikatbindung bei Reifen ungültig

Also die Sache geisterte vor einiger Zeit durch die Medien und ist auch rechtens, wird Dir wohl jeder TÜVler und auch Reifenhändler bestätigen können.

Interessanter Artikel dazu hier
 
Es handelt sich nur noch um Empfehlungen,habe selbst auch ein Fremdfabrikat montiert.


Gruss
robi
 
Mercedes-Benz-Reifen?

Haben wir nicht alle irgendwie "Fremdfabrikate" montiert, hehe?! :D
 
Hallo Lothar,

diese Frage habe ich bereits im FAQ Bereich beantwortet:

Fabrikatsbindung

Für alle genormten Reifen mit Betriebskennung {= Load Index und Speed Symbol} ist seit März 2000 die Fabrikatsbindung aufgehoben worden und nur noch als Empfehlung zu sehen. Bei “ZR” Reifen ist die Genehmigung des jeweiligen Reifenherstellers erforderlich und gegebenenfalls ein Nachtrag in den Fahrzeugpapieren notwendig.


Es können fahrzeugspezifische Besonderheiten das EU Recht jedoch außer Kraft setzen. Ich weise hier etwa auf “MO”; “K 1”; “B”; “C 1”; “W”; “N 0,1,2” Kennungen als die gängigsten hin.
Hinzukommt ein Hinweis des Fachverbandes, bei bestimmten Modellen, Herstellern nicht von der Fabrikatsbindung abzuweichen.

In Deinem Fall sehe ich keine Schwierigkeiten, jeden Reifen der Größe 235/45 R 17 93 V zu montieren, jedoch würde ich von den 6 im Fahrzeugschein genannten Reifenfabrikaten ohnehin nur 3 empfehlen.

Ist die genannte Felgengröße in den Papieren eingetragen?
 
Original geschrieben von Wilfried
Hallo Lothar,

diese Frage habe ich bereits im FAQ Bereich beantwortet:

Fabrikatsbindung

Für alle genormten Reifen mit Betriebskennung {= Load Index und Speed Symbol} ist seit März 2000 die Fabrikatsbindung aufgehoben worden und nur noch als Empfehlung zu sehen. Bei “ZR” Reifen ist die Genehmigung des jeweiligen Reifenherstellers erforderlich und gegebenenfalls ein Nachtrag in den Fahrzeugpapieren notwendig.


Es können fahrzeugspezifische Besonderheiten das EU Recht jedoch außer Kraft setzen. Ich weise hier etwa auf “MO”; “K 1”; “B”; “C 1”; “W”; “N 0,1,2” Kennungen als die gängigsten hin.
Hinzukommt ein Hinweis des Fachverbandes, bei bestimmten Modellen, Herstellern nicht von der Fabrikatsbindung abzuweichen.

In Deinem Fall sehe ich keine Schwierigkeiten, jeden Reifen der Größe 235/45 R 17 93 V zu montieren, jedoch würde ich von den 6 im Fahrzeugschein genannten Reifenfabrikaten

ohnehin nur 3 empfehlen.

Ist die genannte Felgengröße in den Papieren eingetragen?

Hallo Wilfried . Im Brief stehen, 7JX15H2/ET37, 7 1/2JX16H2/ET41, 8JX17H2/ET37,
Welche Reifen würdest du empfelen? Mfg Lothar
 
Hallo Lothar,

das kommt jetzt darauf an, wo Du genau wohnst und wie und wo Du im Winter fährst. Aus Deinem Profil heraus würde ich einen Winterreifen für Autobahn {?} Fahrten wählen, etwas breiter, montiert auf 7 ½ J x 16 ET 41 Felgen.
Fährst Du jedoch ins Gebirge – i.e. mit eventuellem Kettenbetrieb würde ich die 7 J x 15 ET 37 Stahlfelgen montieren mit entsprechend schmalen Reifen.
Nach diesen Gesichtspunkten ist auch bei der Geschwindigkeitsklasse der Reifen vorzugehen. Ohne Autobahn und in Gegenden mit viel Schnee genügen S Reifen mit offenem griffigem Profil, welche jedoch auch entsprechende Abrollgeräusche erzeugen.
Kannst Du mir hier bitte genauere Anhaltspunkte geben.
 
Hallo Wilfried,
Habe mir vorigen winter 215/55/93V 16" Semperit Sport Grip auf 7 1/2 X16" ET36 gekauft.Sind im Schnee ganz gut.Wohne am ausläufer des Hunsrück"s.und zur Eifel ist es auch nicht weit.(Nördliche Saarland).Mir ging es eigenlich nur um Sommerreifen.habe noch die ersten Reifen drauf mit Stahlfelgen.Wollte nur wissen ob ich mich in das was im Brief steht halten muß,in bezug auf Reifengröße und Fabrikat.Was sind von den oben genanten deine Favoriten.Mfg. Lothar
 
Hallo Wilfried,

heißt das, dass ich da bei mir im Fahrzeugschein ein W
hitner der Reifengröße steht auch nur Reifen der Geschwindig
keitskategorie W montieren darf ?
Mein DC Partner hatte mir schon meine bisherigen 205 er auf
meinen E240 T montiert. Erst als ich im Fahrzeugschein las, dass
beim T Modell die Mindestbreite anscheinend 225 ist und ich ihn
danach fragte, sagte er upps und riet mir nur noch bis zur Werkstatt
damit zu fahren. Ich durfte mir dann gleich neue kaufen.
Jetzt hat er mir die 225 er montiert allerdings mit Kürzel H.
Ich hoffe das ist nicht wieder falsch.
Wenn ich gewußt hätte, das die Reifen von meinem bisherigen
E240 Limo (nach 8 Monaten gewandelt, die Winterreifen waren fast neu
ca. 1000 km gefahren) nicht passen, hätte ich beim Kauf des neuen
die Winterreifen noch rausgehandelt.

Shit happens


Carsten
 
Hallo Carsten,

bei Sommerreifen darfst Du nur die im Fahrzeugschein angegebene Geschwindigkeitsklasse oder eine schneller fahren. Handelt es sich um reine ZR Reifen, so ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers einzuholen.
Bei Winterreifen darfst Du auch eine niedrigere Geschwindigkeitsklasse fahren, jedoch ist im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis anzubringen.

Der S 211.261 läuft normalerweise auf 205/60 R 16 92 V Reifen auf 7 J x 16 ET 33 Felgen oder 225/55 R 16 95 V auf 7 ½ J x 16 ET 42 oder 8 J x 16 ET 36 Felgen.
Erst in 17” ist wegen der reduzierten Tragfähigkeit infolge der höheren Flankenerwärmung die Größe 245/45 R 17 95 W auf 8 oder 8 ½ J x 17 ET 38 Felgen zulässig.

“H” Reifen sind bis 210 km/h zugelassen, “V” Reifen bis 240 km/h, d.h. Du darfst als Sommerreifen auf dem S 211.261 also keine “H” Sommerreifen fahren.

Achte zudem auf den Querschnitt, da auf dem S 210 Reifen mit einem anderen Querschnitt montiert waren.

@ Palo,

welche Größe für die Sommerreifen 235/45 R 17 oder 16”?
 
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