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Horst II
Dieselfahrer
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Neue Geländewagen von BMW, Daimler-Chrysler und Volkswagen halten die seit drei Jahren für Personenwagen geltende Euro-3-Abgasnorm entgegen eigener Werbeaussagen nicht ein. Das moniert die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der Typen BMW X5, Mercedes M-Klasse und VW Touareg, die nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes nur die steuerlich ungünstigere Euro-2-Norm für Personenwagen erfüllen. Die DUH warf den Herstellern "arglistige Täuschung" der Kunden vor. Sie forderte am Dienstag (24.3.) einen umgehenden Verkaufsstopp sowie eine Rückruf- und Umrüstaktion.
Um beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg trotz der hohen Abgaswerte eine Typenzulassung zu erhalten, hätten die Produzenten die beanstandeten Fahrzeugtypen nach den Abgasgrenzwerten für Kleinlaster angemeldet, kritisierte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Diese entsprächen aber der für Personenwagen nur bis 1999 gültigen Euro-2-Norm. Die Typenzulassung als "leichte Nutzfahrzeuge" sei auf Grund des hohen Gewichts der Autos möglich. Alle drei Firmen bewerben die Fahrzeuge damit, dass sie die Euro-3-Abgasnorm erfüllen.
VW-Sprecher Harthmuth Hoffmann sagte in Wolfsburg auf Anfrage, er verstehe die Aufregung nicht. "Die vom Gesetzgeber für die Fahrzeuge vorgesehenen Grenzwerte werden eingehalten." BMW wehrte sich gegen den Vorwurf der arglistigen Täuschung. "Das liegt uns fern", sagte ein Unternehmenssprecher in München. BMW habe den X5 Diesel als leichtes Nutzfahrzeug angemeldet und erfülle die entsprechenden Grenzwerte. Von Daimler-Chrysler gab es zunächst keine Stellungnahme. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erklärte in Frankfurt: "Der von der Deutschen Umwelthilfe erhobene Vorwurf der arglistigen Täuschung ist absurd." Die Forderungen nach Verkaufsstopp, Rückruf oder Umrüstaktionen seien völlig haltlos.
Resch bat Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) in einem der Deutschen Presseagentur vorliegenden Schreiben, gegen die Hersteller wegen "arglistiger Täuschung" vorzugehen. "Man verspricht die mit Euro-3 verbundenen guten Abgaswerte und einen entsprechend niedrigen Steuersatz", heißt es in dem Brief. "Nach dem Kauf erfolgt das Erwachen bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle: Als Pkw angemeldet erfolgt die steuerliche Einstufung nach Euro-2, damit ist eine höhere Steuer zu bezahlen als seitens der Pkw-Hersteller behauptet."
In einem weiteren Schreiben bat Resch Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), "gegenüber diesen drei Autoherstellern initiativ zu werden". Ansonsten drohten gesetzliche Regelungen und Selbstverpflichtungserklärungen etwa zur Kohlendioxid-Reduzierung umgangen zu werden. Mehrere Geländefahrzeuge anderer Hersteller erfüllen die Euro-3-Norm zwar auch nicht, allerdings wird mit Einhaltung der Pkw-Abgasnorm auch nicht geworben.
Quelle: t-online/Auto/News
Gruß
Horst
Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der Typen BMW X5, Mercedes M-Klasse und VW Touareg, die nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes nur die steuerlich ungünstigere Euro-2-Norm für Personenwagen erfüllen. Die DUH warf den Herstellern "arglistige Täuschung" der Kunden vor. Sie forderte am Dienstag (24.3.) einen umgehenden Verkaufsstopp sowie eine Rückruf- und Umrüstaktion.
Um beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg trotz der hohen Abgaswerte eine Typenzulassung zu erhalten, hätten die Produzenten die beanstandeten Fahrzeugtypen nach den Abgasgrenzwerten für Kleinlaster angemeldet, kritisierte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Diese entsprächen aber der für Personenwagen nur bis 1999 gültigen Euro-2-Norm. Die Typenzulassung als "leichte Nutzfahrzeuge" sei auf Grund des hohen Gewichts der Autos möglich. Alle drei Firmen bewerben die Fahrzeuge damit, dass sie die Euro-3-Abgasnorm erfüllen.
VW-Sprecher Harthmuth Hoffmann sagte in Wolfsburg auf Anfrage, er verstehe die Aufregung nicht. "Die vom Gesetzgeber für die Fahrzeuge vorgesehenen Grenzwerte werden eingehalten." BMW wehrte sich gegen den Vorwurf der arglistigen Täuschung. "Das liegt uns fern", sagte ein Unternehmenssprecher in München. BMW habe den X5 Diesel als leichtes Nutzfahrzeug angemeldet und erfülle die entsprechenden Grenzwerte. Von Daimler-Chrysler gab es zunächst keine Stellungnahme. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erklärte in Frankfurt: "Der von der Deutschen Umwelthilfe erhobene Vorwurf der arglistigen Täuschung ist absurd." Die Forderungen nach Verkaufsstopp, Rückruf oder Umrüstaktionen seien völlig haltlos.
Resch bat Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) in einem der Deutschen Presseagentur vorliegenden Schreiben, gegen die Hersteller wegen "arglistiger Täuschung" vorzugehen. "Man verspricht die mit Euro-3 verbundenen guten Abgaswerte und einen entsprechend niedrigen Steuersatz", heißt es in dem Brief. "Nach dem Kauf erfolgt das Erwachen bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle: Als Pkw angemeldet erfolgt die steuerliche Einstufung nach Euro-2, damit ist eine höhere Steuer zu bezahlen als seitens der Pkw-Hersteller behauptet."
In einem weiteren Schreiben bat Resch Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), "gegenüber diesen drei Autoherstellern initiativ zu werden". Ansonsten drohten gesetzliche Regelungen und Selbstverpflichtungserklärungen etwa zur Kohlendioxid-Reduzierung umgangen zu werden. Mehrere Geländefahrzeuge anderer Hersteller erfüllen die Euro-3-Norm zwar auch nicht, allerdings wird mit Einhaltung der Pkw-Abgasnorm auch nicht geworben.
Quelle: t-online/Auto/News
Gruß
Horst