
ROSTIG
Crack
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- S210.281 (E 280 T 4-MATIC Avantgarde)
Nach einem Einbruch mit Diebstahl des Comand will die Versicherung den Gerätepreis nur bis zum Höchstwert von EUR 1.000,00 ersetzen und beruft sich dabei auf die AKB, in denen folgende Passage steht:
"... Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neupreis von EUR 1.000,00 sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. ... Navigations- u.ä. Verkehrsleitsysteme auch als Kombination mit Radio-/TV-Anlage ..."
Liest sich für mich erstmal so, als ob da nichts gegen einzuwenden wäre. Das würde ja aber bedeuten, dass so ziemlich jeder, der mit einem werksseitigen System unterwegs ist, dieses Gerät nur eingeschränkt versichert hätte, soweit nicht ein entsprechender Beitragszuschlag geleistet würde. Dazu meine Frage: Ist das tatsächlich so oder betrifft das vielleicht nur nachträglich eingebaute Geräte? Sollte das tatsächlich so sein, wäre die Lehre wohl, dass man gelegentlich auch einen Blick in das Kleingedruckte werfen sollte.
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß
Robert
"... Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neupreis von EUR 1.000,00 sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. ... Navigations- u.ä. Verkehrsleitsysteme auch als Kombination mit Radio-/TV-Anlage ..."
Liest sich für mich erstmal so, als ob da nichts gegen einzuwenden wäre. Das würde ja aber bedeuten, dass so ziemlich jeder, der mit einem werksseitigen System unterwegs ist, dieses Gerät nur eingeschränkt versichert hätte, soweit nicht ein entsprechender Beitragszuschlag geleistet würde. Dazu meine Frage: Ist das tatsächlich so oder betrifft das vielleicht nur nachträglich eingebaute Geräte? Sollte das tatsächlich so sein, wäre die Lehre wohl, dass man gelegentlich auch einen Blick in das Kleingedruckte werfen sollte.
Vielen Dank für euer Feedback.
Gruß
Robert