Tagfahrlicht- Regelung Deutschland vs. Österreich?

Diskutiere Tagfahrlicht- Regelung Deutschland vs. Österreich? im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Hallo, sehe ich das richtig, dass es in Österreich im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist nur mit dem Abblendlicht, also ohne Rücklicht bzw...
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Tob

Crack
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E 220 CDI Coupè (C207.302) Bj. 02/13
Hallo Tobias,

nachdem es im ÖAMTC-Text unter den erlaubten Varianten u.a. heißt:

"Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint."

dürfen also auch die Schluss- und Kennzeichenleuchten mit in Betrieb sein.
 
..servus Tobias, hallo Holger!
Nun, im Gesetzesentwurf (ist ja noch nicht vom Parlament abgesegnet)ist aber schon das Benützen von reinen TAGFAHRLEUCHTEN erlaubt:
Ab 15. November müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.




Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt

Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Quelle: ÖAMTC

Gruß Heinz
 
Hallo Holger, hallo Heinz,

danke für Eure Beiträge. Ich würde aber gerne wissen, ob es in Deutschland erlaubt ist nur mit Abbblendlicht zu fahren?

Gruß

Tobias
 
@Heinz

Kleine Ergänzung lt. Erlaß in Österreich

Wie das Abblendlicht dürfen auch in die Fahrzeugfront integrierte Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden.

Nicht jedoch zusätzlich angebaute Nebelscheinwerfer.
 
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