Vom Hersteller anerkannter Betrieb?

Diskutiere Vom Hersteller anerkannter Betrieb? im Forum Recht im Bereich Allgemeines - In meinem Leasingvertrag steht unter dem Punkt "Wartung und Reperaturen", daß ich diese durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen...
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E320CDI

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S210 E320 CDI Avantgarde
In meinem Leasingvertrag steht unter dem Punkt "Wartung und Reperaturen", daß ich diese durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen muß. Was heißt das? Ist ein Meisterbetrieb ein anerkannter Betrieb von Mercedes auch wenn es sich hierbei nicht um eine Mercedes-Werkstatt handelt?
Bei mir steht in 1500 km der B-Check an, den ich gerne von einem Freund, der in einem unabhängigen Meisterbetrieb arbeitet, durchführen lassen möchte. Wie finde ich heraus, ob das in Ordnung geht?

Danke im Voraus für Eure Tipps!
 
Hallo Christoph,

lt. Aussage meines DC Händlers (kenne ihn privat etwas näher) dürfen die Reparaturen und Wartungen nur von einem DC Händler durchgeführt werden, da im Falle eines Kulanz- bzw. Garantieantrages evtl. bzw. mit grosser Wahrscheinlichkeit dieser abgelehnt wird wenn im Serviceheft kein DC Stempel drin ist. Hatte ein ähnliches "Problem" und auch deswegen nachgefragt. Fraglich ist allerdings wie es trotz aller von DC durchgeführten Inspektionen mit Kulanzgeschichten aussieht.... ;)

Gruß
Andi
 
Hallo Christoph,
wir hatten diesen thread schon mal.Wie mir bekannt ist,gibt es ein EU Urteil,das besagt,das eine Reparatur bei einem anerkannten Meisterbetrieb keine Nachteile durch den Autohersteller erfolgen darf.Es muss allerdings,wie gesagt,ein Meisterbetrieb sein und nicht irgendwie privat oder nebenbei.Auch wenn der/die das kann.Das der DC Händler eine andere Aussage trifft ist wohl aus seiner Sicht verständlich,dürfte aber nicht zutreffen.

:hello:
--------------
Günter
 
verleger11 schrieb:
Hallo Christoph,
wir hatten diesen thread schon mal.Wie mir bekannt ist,gibt es ein EU Urteil,das besagt,das eine Reparatur bei einem anerkannten Meisterbetrieb keine Nachteile durch den Autohersteller erfolgen darf.Es muss allerdings,wie gesagt,ein Meisterbetrieb sein und nicht irgendwie privat oder nebenbei.Auch wenn der/die das kann.Das der DC Händler eine andere Aussage trifft ist wohl aus seiner Sicht verständlich,dürfte aber nicht zutreffen.

:hello:
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Günter

So dachte ich eigentlich auch, das man freie Werkstattwahl hat. Aber ich weis nicht genau wie es ist, wenn man den Leasing-Vertrag unterschreibt mit den von DC angegebenen Bedingungen.
 
Mmmmh, bei dem Thema bin ich mir auch nicht ganz schlüssig.
Bin mit meinem bei einer Opel Werkstatt die allerdings seit 2004 von DC als zugelassene Werkstatt geführt wird. Ein ungutes Gefühl wegen zb. Kulanzregelungen hab ich schon. Wo es da unterschiede geben soll ist mir auch nicht klar. Denke mal kriegt man auch nicht so richtig raus. Oder weiss da jemand anders zu berichten? Gibt es da erfahrungswerte?

Gruss
Heinz
 
heinwi schrieb:
Mmmmh, bei dem Thema bin ich mir auch nicht ganz schlüssig.
Bin mit meinem bei einer Opel Werkstatt die allerdings seit 2004 von DC als zugelassene Werkstatt geführt wird. Ein ungutes Gefühl wegen zb. Kulanzregelungen hab ich schon. Wo es da unterschiede geben soll ist mir auch nicht klar. Denke mal kriegt man auch nicht so richtig raus. Oder weiss da jemand anders zu berichten? Gibt es da erfahrungswerte?

Gruss
Heinz

Und wo kann ich das einsehen, ob eine Werkstatt bei DC als zugelassene Werkstatt geführt wird?
 
Hallo Günter,

das EU Urteil beinhaltet den Passus: „Wartung nach Herstellervorgaben“. Da jedoch alle Fahrzeughersteller Wartungsunterlagen bzw. „Specials“ nur ihren VT/NL zur Verfügung stellen ist diese Regelung nach meiner Meinung wieder eine typische EU Phrase.
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, das die Garantie-/Kulanz nur erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug in einem der entsprechenden Marke zugelassenen, zertifizierten Servicebetrieb gewartet wird.
 
Otfried schrieb:
Hallo Günter,

das EU Urteil beinhaltet den Passus: „Wartung nach Herstellervorgaben“. Da jedoch alle Fahrzeughersteller Wartungsunterlagen bzw. „Specials“ nur ihren VT/NL zur Verfügung stellen ist diese Regelung nach meiner Meinung wieder eine typische EU Phrase.
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, das die Garantie-/Kulanz nur erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug in einem der entsprechenden Marke zugelassenen, zertifizierten Servicebetrieb gewartet wird.
Hallo Otfried,
genau diesen Passus war Grund des EU Urteils.Vereinfacht gesagt: Die Fachwerkstätten,welche sich an die Vorgaben des jeweiligen Herstellers halten,sollten Autos jedweder Marken reparieren dürfen. Der Hersteller darf dem Kunden dadurch keine für Ihn nachteiligen Garantie/Kulanz-Leistungen versagen.Was die Kulanz angeht:Hier entscheidet der jeweilige Hersteller ja bekannter Maßen nach eigen Ermessen.Eine berechtigte Regulierung darf aber nicht wegen der für den Hersteller "falschen" Werkstatt laut EU Urteil abgewiesen werden.
Natürlich müssen auch original -Teile verwendet werden.
Wir haben in Aachen eine freie Fachwerkstatt, welche sich mit DB angelegt hat. Beide Inhaber kommen von MB und haben auch das fachliche Nowhow.Dort stehen die MB-Fahrzeuge Schlange.Zudem spezialisiert auf Porsche.
Einziger Unterschied ist der nur halbe AW -Preis zu z.b. MB
:hello:
Schöne Grüße
Günter
 
Hallo Günter,

hier beginnt das Problem, das bestimmte Serviceinformationen für die „VIN“ nicht veröffentlicht werden. Wenn Du im Rahmen einer KD Maßnahme für Dein Fahrzeug nach x Jahren also etwa ein Relais für die Sekundärlufteinspeisung erhältst, weis dies die „freie“ Werkstatt nicht.
Nur dieses Problem hast Du bei jeder Marke, wobei einige sogar wesentlich offizieller „Fremdwartung“ ablehnen. Porsche ist da ja auch sehr „Tolerant“ ;)
 
Nachteile durch Kundendienst in Fachwerkstatt?

Hallo,

ich fahre seit Mai einen Vaneo (EZ11/2004) mit noch 12 Monaten Gebrauchtwagengarantie von MB.

In meinem Ort ist eine freie Fachwerkstatt, bei der ich normalerweise alle Reperaturen durchführen lasse und die auch mein Vertrauen genießt. Kann ich mit meinem Vaneo auch dort die Assists durchführen lassen? Klar, innerhalb der Werksgarantie (bis 11/2006) geht's nur bei MB, aber wie sieht's mit der Gebrauchtwagengarantie aus? Ich konnte in meinen Unterlagen nur den Passus ("Fachwerkstatt") finden - MB ist dort nicht als "Muß" aufgeführt.


Gruß

Tom
 
tom181 schrieb:
Hallo,

ich fahre seit Mai einen Vaneo (EZ11/2004) mit noch 12 Monaten Gebrauchtwagengarantie von MB.
....lassen? Klar, innerhalb der Werksgarantie (bis 11/2006) geht's nur bei MB, aber wie sieht's mit der Gebrauchtwagengarantie aus?


dein fzg hat keine 2 jaehrige neufahrzeug garantie
diese wurde erst zum 01.09.2005 eingeführt
 
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