ASSYST
Original geschrieben von ThomasBernhard
... mir ist gesagt worden, die Garantie bliebe sogar erhalten, wenn überhaupt kein Assyst gemacht würde ...
Was ist nun richtig?
Wer das verzapft hat, hat keine Ahnung! Für jedes Auto
müssen die im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungsarbeiten fristgerecht durchgeführt werden, sonst ist der Hersteller / Verkäufer nicht mehr verpflichtet, etwaige Folgeschäden kostenlos zu beheben.
Mit ASSYST ist eigentlich das System gemeint, welches anzeigt, wann der Service (und in welchem Umfang) gemacht werden muss. Der Service selbst kann dann in jeder Fachwerkstatt gemacht werden, ohne dass die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung für das Fahrzeug seitens Mercedes-Benz in Frage steht. Allerdings wird die Mercedes-Benz-Werkstatt beim Blick in das Serviceheft sehen, dass die Servicearbeiten bei einer Drittfirma durchgeführt wurden. Daher wird Mercedes-Benz Dich bei Folgeschäden an den gewarteten Komponenten erst einmal an die Drittfirma verweisen, die ja für ihre Arbeiten ebenfalls eine Gewährleistungspflicht hat.
Die Garantie ist ein freiwilliger Zusatz des Herstellers und bezieht sich auf die Beseitigung von Mängeln aus der Herstellung, bzw. auf Mängel, die trotz ordnungsgemässem Betrieb am Fahrzeug auftreten. Eigentlich macht diese nur Sinn, wenn sie die gesetzliche Frist übersteigt. Hier bei uns gibt es z.B. 3 Jahre Garantie auf jeden Mercedes-Benz.
Möchte man bei Mercedes-Benz ein Entgegenkommen in Kulanzfällen erwarten (Kulanz = Übernahme von Kosten nach Ablaufen der gesetzlichen Gewährleistungsperiode), so empfiehlt es sich, die Servicearbeiten vorher auch dort durchführen zu lassen.
Einen Anspruch auf Kulanz gibt es meines Wissens überhaupt nicht.
Ciao,