Sonntagsfahrer
Null Ahnung
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- CLK 200 Kompressor Coupé (209)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den zugelassenen Felgengröße bei der neuen A-Klasse (W169).
In einem Reifenfachhandel hat man mir die „Alufelgen von ATS/Exclusive Line V 6,5J x 15 H2 ET38“ mit der Winter-Bereifung „185/65 R15 88T“ Michelin Alpin PA2 MO verkauft. Nachdem ich (...leider erst im Nachhinein...) das beigefügte und sehr umfangreiche TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO der Felgen etwas genauer durchgearbeitet hatte kam ich wegen der unterschiedlichen Einpresstiefe gegenüber der Serienfelgen doch sehr ins grübeln.
Zudem verwirrten mich die aufgeführten Auflagen .
Unter der Rubrik „Reifenbezogene Auflagen und Hinweise“ bei 185/65 R15 88T-Bereifung gehörte die Auflage für den 169er:
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
(Kapier ich einfach nicht. Soll ich jetzt die Kotflügel aufbiegen? Das Reifenformat ist doch das Standartformat laut EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Unter der letzten Rubrik „Auflagen und Hinweise“:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder ... nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichtem Muster bescheinigen zu lassen.
(Kapier ich ebenfalls nicht. Das Gutachten ist doch vom TÜV und dann sollen die anmontierten Felgen jedes Mal vorgeführt werden, oder was ist gemeint?)
Da ich gerade bei einer Mercedes-Vertragswerkstatt war habe ich dort nachgefragt. Der Servicemitarbeiter grübelte ebenfalls sehr lange über den Formulierungen und meinte dann etwas unsicher, das mit der Kotflügelverbreiterung könnte er nicht genau sagen, aber ich müsste mit den Felgen auf jeden Fall zur TÜV-Abnahme.
Bevor ich nun wutschnaubend wieder bei dem Reifenfachhändler auftauche und eine Wandlung verlange bitte ich um eine kompetente Antwort, ob sich das wirklich so verhält.
Vielen Dank im voraus
Gruß Thomas
PS: In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug steht: Reifen (185/65R15 88T) auf Felge 6Jx15H2/ET44) oder Reifen (195/55R87T) auf Felge (6Jx16H2/ET46)
ich habe eine Frage zu den zugelassenen Felgengröße bei der neuen A-Klasse (W169).
In einem Reifenfachhandel hat man mir die „Alufelgen von ATS/Exclusive Line V 6,5J x 15 H2 ET38“ mit der Winter-Bereifung „185/65 R15 88T“ Michelin Alpin PA2 MO verkauft. Nachdem ich (...leider erst im Nachhinein...) das beigefügte und sehr umfangreiche TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO der Felgen etwas genauer durchgearbeitet hatte kam ich wegen der unterschiedlichen Einpresstiefe gegenüber der Serienfelgen doch sehr ins grübeln.
Zudem verwirrten mich die aufgeführten Auflagen .
Unter der Rubrik „Reifenbezogene Auflagen und Hinweise“ bei 185/65 R15 88T-Bereifung gehörte die Auflage für den 169er:
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
(Kapier ich einfach nicht. Soll ich jetzt die Kotflügel aufbiegen? Das Reifenformat ist doch das Standartformat laut EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Unter der letzten Rubrik „Auflagen und Hinweise“:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder ... nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichtem Muster bescheinigen zu lassen.
(Kapier ich ebenfalls nicht. Das Gutachten ist doch vom TÜV und dann sollen die anmontierten Felgen jedes Mal vorgeführt werden, oder was ist gemeint?)
Da ich gerade bei einer Mercedes-Vertragswerkstatt war habe ich dort nachgefragt. Der Servicemitarbeiter grübelte ebenfalls sehr lange über den Formulierungen und meinte dann etwas unsicher, das mit der Kotflügelverbreiterung könnte er nicht genau sagen, aber ich müsste mit den Felgen auf jeden Fall zur TÜV-Abnahme.
Bevor ich nun wutschnaubend wieder bei dem Reifenfachhändler auftauche und eine Wandlung verlange bitte ich um eine kompetente Antwort, ob sich das wirklich so verhält.
Vielen Dank im voraus
Gruß Thomas
PS: In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug steht: Reifen (185/65R15 88T) auf Felge 6Jx15H2/ET44) oder Reifen (195/55R87T) auf Felge (6Jx16H2/ET46)