Montagsauto - aktuelles Urteil

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Dieselwiesel

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Hallo,

habe gerade folgenden Artikel gefunden:

Die Erwartung von Peter S., mit dem Kauf eines Mercedes E270 CDI ein solides Fahrzeug erworben zu haben, wurde jäh enttäuscht. Von Anfang an zeigte der Wagen "Macken" verschiedenster Art, hauptsächlich im Bereich der Elektronik und des Navigationssystems. Schließlich wurde S. das Ganze zu bunt und er verlangte vom Händler Rücknahme des Wagens. Mit Erfolg.

Grundsätzlich besteht nämlich eine Rücknahmepflicht des Händlers, wenn bei auftretenden

wesentlichen Mängeln mindestens zwei Reparaturversuche fehlschlagen (§ 440 BGB). Hiervon kann aber zugunsten des Kunden abgewichen werden, wenn mehrere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind.

Das Gericht stellte fest, dass allein bezüglich der Elektronik, Radio-Telefon-Navigationssystem inzwischen das 6. Update der Software existierte, um die wohl zwangsläufig auch bei anderen Kunden aufgetretenen Probleme zu beseitigen. Damit hatte Mercedes zum Entscheidungszeitpunkt das Problem von Peter S. wohl offensichtlich immer noch nicht in den Griff bekommen.

Außerdem wurde in dem Gerichtsverfahren deutlich, dass der Mercedes eine große Zahl immer neuer Fehler aufwies, weshalb das Gericht zurecht das Vertrauen des Kunden in den Wagen als restlos erschüttert ansah, zumal auch zukünftig mit Fehlern zu rechnen sei (LG Zweibrücken, AZ: 1 O 274/03, SVR 2005, 188). (mid)

Quellle: http://www.autoscout24.de/content_g...ews/mz_nl_news-recht_26_2005_montagsautos.asp

Gruss Christian
 
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