Hallo Detlef
Garantie bei DC?
Die geben doch NUR die übliche Gewährleistung von 2 Jahren, wozu Sie
vom Gesetzgeber her verpflichtet sind. Das heißt ja, dass ich eigentlich
ab dem 7. Monat nach Eigentumsübergang nachweisen muss, das der
Fehler bei Eigentumsübergang schon vorhanden war. Wenn DC also
darauf verzichtet, dann nur im Rahmen der Kulanz.
Mein W211 ist vom Mai 2002 und hat schon einige Reperaturen bzw.
Austauschaktionen von Steuergeräten hinter sich.
So ist beim besagten Werkstattbesuch auch nochmals das
"Batteriesteuergerät" getauscht und die Software für die Standheizung
erneuert worden.
In der Rechnung werden diese Positionen zwar nicht berechnet, sind jedoch
mit einem Sternchen versehen.
In der entsprechenden Fußnote auf der Rechnung heißt es dann:
"Reparatur / Austausch erfolgt auf Kulanz vorbehaltlich einer Werksüberprüfung".
Und wenn Verschleißteile wie die Wischergummis getauscht werden müssen,
eben auch im Rahmen einer Reklamation wie das Rubbeln, dann wird einem
auch der Arbeitslohn in Rechnung gestellt.
Aber die 14€ kann ich verschmerzen; Hautpsache die Wischer rubbeln nicht mehr!
Gruß
Jürgen