A
a170
Guest
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner A-Klasse (A170 CDI, BJ 1999, 158000km).
Es ließen sich plötzlich während der Fahrt keine Gänge mehr wechseln. So fuhr in Schneckentempo in eine freie Werkstatt, mit der ich bisher zufrieden war und brachte ihn zur Reparatur.
Ich erhielt am nächsten Tag einen Anruf, die Kupplung sei defekt und müsse repariert werden, er könne das nicht selbst und würde die Reparatur an einen ehemaligen DB Vertragshändler geben, der jetzt freie Werkstatt sei und über die entsprechende Erfahrung und Werkzeug verfüge. Kosten seien etwa 1500-2000€. Ich war lange unschlüssig, weil das ja fast einem wirtsch. Totalschaden gleichkommt. Nach einigem Abwägen habe ich mich entschlossen, das Auto doch reparieren zu lassen und es dann noch bis zur nächsten größeren Sache zu fahren.
Als ich das Auto abholte fiel auf, dass das Getriebe beim Rückschalten von 3. in 2. Gang krachte, außer ich ließ die Drehzahl in den Keller fallen und reduzierte die Geschwindigkeit vor dem Gangwechsel. Ich fuhr wieder auf den Hof meiner Werkstatt und gab das Auto wieder ab und bat um eine Stellungnahme. Da der Werkstattleiter nicht da war erhielt ich am nächsten Tag einen Anruf, dass wohl auch die Synchronringe kaputt seien, das habe man aber nicht vorher feststellen können, da das Auto nicht fahrbereit gewesen sei. Das sei eben großes Pech gewesen. Das zu ersetzen sei würde sich aber nicht mehr lohnen.
Ich bin jetzt etwas ratlos, sitze auf einer nicht unerheblichen Rechnung für eine Reparatur, die mir gar nichts gebracht hat. Muss mir auch noch ien neues Fahrzeug besorgen und bekomme für dieses Auto wohl nichts mehr.
Stimmt es, dass man diesen Defekt nicht hätte feststellen können? Muss ich die Rechnung bezahlen, die den Fehler nicht behoben und mir das Fahrzeug nicht instand gesetzt hat?
Ich wäre dankbar, wenn ihr mir eure Meinung/Ratschlag dazu sagen könntet.
ich habe ein Problem mit meiner A-Klasse (A170 CDI, BJ 1999, 158000km).
Es ließen sich plötzlich während der Fahrt keine Gänge mehr wechseln. So fuhr in Schneckentempo in eine freie Werkstatt, mit der ich bisher zufrieden war und brachte ihn zur Reparatur.
Ich erhielt am nächsten Tag einen Anruf, die Kupplung sei defekt und müsse repariert werden, er könne das nicht selbst und würde die Reparatur an einen ehemaligen DB Vertragshändler geben, der jetzt freie Werkstatt sei und über die entsprechende Erfahrung und Werkzeug verfüge. Kosten seien etwa 1500-2000€. Ich war lange unschlüssig, weil das ja fast einem wirtsch. Totalschaden gleichkommt. Nach einigem Abwägen habe ich mich entschlossen, das Auto doch reparieren zu lassen und es dann noch bis zur nächsten größeren Sache zu fahren.
Als ich das Auto abholte fiel auf, dass das Getriebe beim Rückschalten von 3. in 2. Gang krachte, außer ich ließ die Drehzahl in den Keller fallen und reduzierte die Geschwindigkeit vor dem Gangwechsel. Ich fuhr wieder auf den Hof meiner Werkstatt und gab das Auto wieder ab und bat um eine Stellungnahme. Da der Werkstattleiter nicht da war erhielt ich am nächsten Tag einen Anruf, dass wohl auch die Synchronringe kaputt seien, das habe man aber nicht vorher feststellen können, da das Auto nicht fahrbereit gewesen sei. Das sei eben großes Pech gewesen. Das zu ersetzen sei würde sich aber nicht mehr lohnen.
Ich bin jetzt etwas ratlos, sitze auf einer nicht unerheblichen Rechnung für eine Reparatur, die mir gar nichts gebracht hat. Muss mir auch noch ien neues Fahrzeug besorgen und bekomme für dieses Auto wohl nichts mehr.
Stimmt es, dass man diesen Defekt nicht hätte feststellen können? Muss ich die Rechnung bezahlen, die den Fehler nicht behoben und mir das Fahrzeug nicht instand gesetzt hat?
Ich wäre dankbar, wenn ihr mir eure Meinung/Ratschlag dazu sagen könntet.