Radarfallen Warnung mit Audio 50 möglich??

Diskutiere Radarfallen Warnung mit Audio 50 möglich?? im Forum Car Hifi & Multimedia & Navigation im Bereich Technik - Hallo Zusammen, gibt es eine Möglichkeit z.B. Radarfallen POI´s zu installieren bzw. eine Warnung (Piepen) in der Nähe einer stationären Falle...
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usa_urlauber

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Hallo Zusammen,

gibt es eine Möglichkeit z.B. Radarfallen POI´s zu installieren bzw. eine Warnung (Piepen) in der Nähe einer stationären Falle auszugeben? Ich habe die Funktion bei meinem TOMTOM, ich möchte aber mein Audio 50 nutzen und keinen häßlichen Halter für mein TomTom Handy einbauen. Gibt es eine Möglichkeit die vorhandenen orginal CD´s anzupassen oder welche zu Kaufen die das können??
 
Aber, aber....

Wer erwartet denn hier illegale Tipps ?


Und was nützt Dir der Radarwarner, wenn mittels Lichtschranke gemessen wird...? :D
 
Weshalb illegal?

Wenn überhaubt ist ein Warner eine Ordnungswiedrigkeit.

Wobei bei den Navi Warnern die Meinungen auseinander gehen, hier gibt es auch noch keine Urteile.

Tip´s nehme ich auch gerne per Mail ;-)

Für die Lichtschranken gibt es ein umgebautes LPT, dies Funktioniert auch ganz gut und bevor Du auf die anderen Möglichkeiten eingehst:
Es gibt für fast alle Probleme eine Lösung...ausgenommen Video Fahrzeuge.
 
usa_urlauber schrieb:
Es gibt für fast alle Probleme eine Lösung...ausgenommen Video Fahrzeuge.

da koennte man zu MILAN greifen :D:D
 
Kann man das auch im 203 T Modell nachrüsten lassen??

*gg*
 
usa_urlauber schrieb:
Kann man das auch im 203 T Modell nachrüsten lassen??

*gg*

Im T-Modell schon, bei der Limousine wirds kniffelig ;)
 
Radarwarner sind illegal

Für den USA-Urlaub mögen Radarwarner zulässig sein, in Good-old-Germany leider nicht. Was sheiner schon feststellte, wird hier nochmals bestätigt:
Radarwarner sind illegal
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat klar und eindeutig festgestellt, dass der Einsatz von Radarwarngeräten auf öffentlichen Straßen nicht zulässig ist. Unter dem Az. 1 S 1925 / 01 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg klar und eindeutig festgestellt, dass der Einsatz von Radarwarngeräten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen nicht zulässig ist. Wird bei einer Polizeikontrolle ein entsprechendes Gerät festgestellt, darf die Polizei dieses Gerät beschlagnahmen. Seit Anfang des Jahres 2002 ist es Verkehrsteilnehmern nach der Straßenverkehrsordnung untersagt, technische Geräte zur Verkehrsüberwachung zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen. Deshalb durfte das Gerät beschlagnahmt und auch vernichtet werden. veröffentlicht um 23:14:00 am 31.12.2003: Verkehrsrecht, www.anwalt-hc.de
Das heißt, auch das Navi wäre weg :( !
 
Dazu gibt es eine weitere Verschärfung, meine seit 2006. Damit zählt das Mitführen des Geräts auch dazu. Lediglich der Verkauf ist nicht verboten. Paradox, nicht?

Ausserdem liegt die Strafe nun im Bussgeldbereich - von wegen Ordnungswidrigkeit. :eek:

Das Punktekonto beim KBA wächst um satte VIER Punkte...

Die Schweinerei ist, wer sich so'n Alditeil holt, hat diese POIs ab Werk mit drin und kann sie nicht entfernen. Wer von der Rennleitung erwischt wird, kann nicht mal den Hersteller verklagen, denn er hat ja das Gerät so gekauft...

Dumm gelaufen :D

BTW: dazu kam auch ein Bericht bei AMS-tv auf VOX am Wochenende. Wer genauere Quellen braucht, kann bei der Redaktion ja nochmal nachhhaken.
 
Ich habe das beste Warngerät das es gibt.
Versuche nie zu schnell zu fahren (ausser da wos möglich und erlaubt ist), bin damit die letzten 20 Jahre gut gefahren.

Salle. :D
 
Salle schrieb:
Versuche nie zu schnell zu fahren (ausser da wos möglich und erlaubt ist), bin damit die letzten 20 Jahre gut gefahren.

(*zustimm*), die genaue Formel hierfür lautet

vok = vlimit + MwSt

Sie ist abhängig von der Verkehrslage und Situation und hält seit über 20 Jahren 0 Punkte im Großrechner.
Und das, obwohl NUR in NRW die Regelung gilt, dass AB und BIS zum Schild das Tempo gilt. In anderen Ländern gibt es Zonen, in denen nicht gemessen werden darf.
Daher stehen die Lasertypen bei uns immer da, wo 50 aufgehoben und danach 100 ist.
 
löschen... Antwort schon gepostet... sorry...
 
Hallo Zusammen,

eigendlich wollte ich weder eine Debatte über Tempolimits, Fahrweisen oder Warner führen und wollte "nur" wissen ob es hier eine Möglichkeit gibt dies mit dem Audio 50 zu tun.
Bei den normalen Becker Geräten geht es.
Weis hier jemand ob dies beim Audio 50 geht oder nicht??

Zu den anderen Antworten:

- ADAC die haben keine Ahnung, alles nur Panikmache-> es ist sogar unter Polizisten und Anwälten definitiv umstritten ob die POI Warner in Deutschland erlaubt sind oder nicht, hierzu gibt es auch keine Urteile! (Ein Radarwarner, LPT oder Laserstörer sind was anderes)

Zumal sind die 4 Pukte manchmal angenehmer als 4 Wochen Bus und Bahn.

Zumal eine Kontrolle bei der vielzahl verschiedener Systeme schlicht weg fast Unmöglich und schwierig ist. Bei Handy´s oder PDA´s ist das schon schwierig mit der Pin, die ich nicht rausgeben würde...
 
Beendet

usa_urlauber schrieb:
Hallo Zusammen,

eigendlich wollte ich weder eine Debatte über Tempolimits, Fahrweisen oder Warner führen und wollte "nur" wissen ob es hier eine Möglichkeit gibt dies mit dem Audio 50 zu tun.
Bei den normalen Becker Geräten geht es.
Weis hier jemand ob dies beim Audio 50 geht oder nicht??

Zu den anderen Antworten:

- ADAC die haben keine Ahnung, alles nur Panikmache-> es ist sogar unter Polizisten und Anwälten definitiv umstritten ob die POI Warner in Deutschland erlaubt sind oder nicht, hierzu gibt es auch keine Urteile! (Ein Radarwarner, LPT oder Laserstörer sind was anderes)

Zumal sind die 4 Pukte manchmal angenehmer als 4 Wochen Bus und Bahn.

Zumal eine Kontrolle bei der vielzahl verschiedener Systeme schlicht weg fast Unmöglich und schwierig ist. Bei Handy´s oder PDA´s ist das schon schwierig mit der Pin, die ich nicht rausgeben würde...

Mag alles sein.

Such Dir am besten ein Forum, in dem man es mit der Rechtslage nicht so eng nimmt.

Ende des Themas.


P.S. Von weiteren Anfragen bitte absehen ...
 
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