Sprinter kracht in unsere C-Klasse - Fragen zur Schadensregelung

Diskutiere Sprinter kracht in unsere C-Klasse - Fragen zur Schadensregelung im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, vor kurzem ist ein Mercedes Sprinter innerorts von hinten in unseren C 200 CDI gekracht. :( Er hat uns wohl übersehen, zum Glück ist...
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TePee

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C180 (S203)
Hallo,

vor kurzem ist ein Mercedes Sprinter innerorts von hinten in unseren C 200 CDI gekracht. :(
Er hat uns wohl übersehen, zum Glück ist aber niemandem was passiert. Das Auto ist noch fahrbereit, jedoch ordentlich beschädigt: Kofferraumboden/Rahmen gestaucht, Spaltmaße bis zu den vorderen Türen stimmen nicht mehr.

Wir werden das Auto aus diversen Gründen über den Winter noch so weiter fahren müssen, wollen es aber nicht mehr reparieren lassen. D.h. Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Nach dem die gegnerische Versicherung erst ein mal dem neutralen Gutachter keinen vollen Glauben schenken wollte, wurde das Auto von einem eigenen Gutachter nachbesichtigt. Bin mal gespannt, was dabei rauskommt, aber ich schätze mal, dass die versuchen wollen die zu zahlende Schadenssumme zu drücken.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen?
--> Können die einfach sagen, dass Sie bestimmte Beschädigungen anders sehen und daher weniger zahlen? Habe nicht vor beizugeben...
--> Wie lange dauert so was in der Regel (ich meine bis zur Auszahlung)?
--> Seit 8/02 ist es ja so, dass nur die Nettoschadensumme, d.h. ohne MwSt. erstattet wird. Da ich es ungerecht finde: Kann man nichts dagegen machen? Ich meine mal einen Artikel darüber gelesen zu haben, wo generell geraten wurde zum Anwalt zu gehen und auch wg. der MwSt. nachzubohren.

Wäre nett ein paar Tipps zu bekommen.

Danke & Gruß,
Thomas
 
wenn du den wagen in zahlung gibst kannst du die versicherungsregulierung mit abtreten ,
bringt dir die vorsteuer in der inzahlungnahme , der händler bekommt diese wiederum nicht ausgezahlt aber kann sie wiederum geltend machen .


also kann es sinnvoller sein statt sich auf gutachterbasis auszahlen zu lassen den wagen kaputt incl. versicherungsrechte zu verkaufen -- der wagen wird dann repariert und incl MwST abgerechnet- dabei hohlt die werkstatt das maximum aus der versicherung und gibt meist mehr als ohne die versicherungsrechte.
der restwert und abrechnung gutachterbasis zusammen ist meist das schlechtere angebot.

der händler rechnet dann in deinem namen mit der gegnerischne versicherung ab, hat ein pkw mit restwert von 10t€ einen wertschaden von 10t€ und berechnet nach liste der versicherung dann die 10t€+MwST für die reperatur ab ( z.b nach AW ), braucht aber nur die internen Lohnkosten zu verechnen und gibt davon einen teil an dich durch nen hoheren restwert / rabatt beim neuwagen weiter.

wenn ich mich irre korrigiert mich , aber beim einem unsere PKWn war das so -- wurde aber gegen die VK abgerechnet (Dienstlich genutzter Privatwagen mit VK zu sonderkonditionen )
war nen 730i und da hat sich auch ein LKW von hinten verewigt , beim w202 c180 danach war es ähnlich , rechte seite , rahmen verzogen .

panicman
 
Hi,

wenn Du keine Schuld am Unfall hast, kannst Du einen Anwalt nehmen. Die Rechnung dafür muß die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
Nun, bei meinem unverschuldeten Unfall, bei dem aus dem E55 ein Totalschaden wurde, dauerte es ca. 3 Monate, bis alles über die Bühne gelaufen war.
 
Hallo,

Danke für die Infos.

@panicman: Das ist natürlich optimal wie Du beschreibst, aber wir wollen kein nagelneues oder ein anderes Auto beim Händler kaufen. Unserer wird definitiv auf Gutachtenbasis abgerechnet und später verkauft. Das Verkaufen ist kein Problem, habe Abnehmer zu sehr guten Konditionen. Wollte nur beim Gutachten alles rausholen was möglich ist.

@Matthias: Hmm, das ist interessant. Da wir standen und der andere einfach hinten hineinfuhr, ist die Schludfrage wohl eindeutig. Ein Anwalt kann wohl nicht schaden, wenn das so ist, ausserdem haben wir ja noch Rechtschutz, aber mit SB.
3 Monate sind aber schon heftig. War bei Dir die Schuldfrage von Anfang an klar und dauerte die "normale" Schadenregulierung 3 Monate!? Ich rufe nächste Woche die gegnerische Versicherung an und wenn die rummachen, dann geht´s über den Anwalt.

Wie ist das mit Nutzungsausfall. Da das Auto laut Gutachten nicht fahrbereit ist und eine Reparatur ca. 10 Tage dauern würde, sollte es hierfür auch eine entsprechende Entschädigung geben. Geht das automatisch oder was muss man dafür tun? Im Gutachten steht nur die Reparaturdauer.

Gruß,
Thomas
 
Hi,

ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Kostet Dich sowieso nichts. Bei mir hat die Versicherung versucht, zu drücken und alles hinauszuzögern, bis der Anwalt Klage einreichen wollte. Und danach wollten die immer noch betrügen. Letztlich entstand am Auto ein Totalschaden. Mit den Nutzungsausfällen, Schmerzensgeld, weiteren Schäden von Inhalten im Kofferraum etc. kam noch mal einiges zusammen. Die Schuldfrage war auch eindeutig (der andere ist am Ende der langsamen Kolonne, zu deren Ende unglücklicherweise ich zählte, auf der Autobahn hinten aufgefahren; waren laut Schätzung an die 80 km/h „Überschuß“, was der drauf hatte – den anderen hat’s zerfetzt, der W210 sah von außen nur etwas krumm aus), allerdings wollte die Versicherung das anfangs nicht anerkennen und hat sich quer gestellt. Nachdem die eigentlich von vornherein feststehende Schuld des Gegners anerkannt wurde (dauerte ca. 1 Monat) –zwischenzeitlich wurde ein geringer Teilbetrag bezahlt- zog sich der Rest über weitere zwei Monate hin, bis alle Auszahlungen erledigt waren.
Ich würde mir auf jeden Fall die Hilfe eines geeigneten Anwalts in Anspruch nehmen. Das erspart doch einiges an Streß, außerdem kostet es Dich keinen Pfennig. Ich habe nämlich bisher noch keine einzige „anständige“ Versicherung kennen gelernt, wenn es darum geht, Geld auszuzahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Matthias
Ich habe nämlich bisher noch keine einzige „anständige“ Versicherung kennen gelernt, wenn es darum geht, Geld auszuzahlen.

Und damit sprichst Du eine große Problematik an. Manche Menschen sind definitiv auf diese Gelder angewiesen und warten dann unglaubliche Zeiten auf die abgeschlossene Schadensregulierung. Die Sachbearbeiter in den Versicherungen sind aber angehalten, gerade diese Hinhaltetaktik anzuwenden. Ist ja auch logisch. Jeder Tag, den der auszuzahlende Betrag länger auf der Bank liegt, bringt Zinsen. Bei den Milliardenbeträgen, die da im Jahr fließen ist das schon ein netter Batzen Geld.

Gruss aus Kiel ...
 
Hallo,

die Hinhalte- und Nichtzahlenwollen-Technik habe ich auch schon vermutet, spätestens als die das Auto noch ein mal nachbesichtigen wollten. Ich wollte aber nicht von Anfang an so "unkooperativ" sein und habe mich noch zurückgehalten. Da die Nachbesichtigung lt. Gutachter keine neuen (negativen) Ergebnisse brachte, sollte laut Auskunft der Versicherung nun alles flott über die Bühne gehen. Ich werde gleich am Montag nachhaken und sollte sich dabei herausstellen, dass die zögern und die übliche Masche durchziehen wollen, dann werde ich entsprechend handeln.

Danke noch ein mal für die Tipps.

Gruß,
Thomas
 
Vor einer "Nachbegutachtung" brauchst Du in der Regel keine Angst zu haben.
Meine Eltern hatten auch mal unverschuldet einen Auffahrunfall und da hat die gegnerische Versicherung ebenfalls einen zweiten Gutachter geschickt - der hingegen hat alle Schäden bestätigt und sogar ein paar weitere Mängel gefunden, die der erste Gutachter übersehen hatte.
Allerdings dauert es im Normalfall wirklich seine Zeit, bis die Versicherung zahlt.

Tom
 
Hallo,

eine Hinhaltetaktik wird sicherlich oft/immer versucht anzuwenden.
Hatte vor etwa 2 Jahren einen unverschuldeten Unfall und mich daher etwas mit der Sachlage befasst.
Bin kein Jurist und das folgende kann ich natürlich nur ohne Gewähr schreiben:
Rechtlich müsste es so aussehen (wenn die Sachlage klar ist und der andere umfassend der Verursacher ist):
Einen unabhängigen Gutachter muss auch die Versicherung akzeptieren (wenn es für einen selbst vorteilhaft ist)
Freie Gutachterwahl (Kosten trägt Verursacher bzw. die gegnerische Versicherung).
Eine erneute Begutachtung durch den Versicherer kann vergeudetes Geld sein; ich glaube auch, dass eine weitere Begutachtung nicht akzeptiert werden muss. Allerdings kann ein Zweitgutachten auch mal einen höheren Schaden belegen.
Auch die Versicherung ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminimierungspflicht).
Ein Anwalt kann sicherlich nicht schaden; allerdings hat es bei mir mit "guter Argumentation" auch funktioniert (man muss sich nur selber damit beschäftigen, was auch Zeit kostet).
Nutzungsausfallentschädigung braucht seitens der gegnerischen Versicherung erst dann gezahlt werden, wenn eine Reparatur erfolgt ist (der Ausfall somit vorliegt).

Und die gegnerische Versicherung darf die Regulierung nicht unbegründet verzögern. Bei eindeutiger Sachlage und Vorliegen eines Gutachtens muss die (glaube ich) innerhalb von max zwei Wochen zahlen.

Daher würde ich auch sofort eine Frist setzen. Auch können bei Verzug marktübliche Zinsen angesetzt werden.

Meine Erfahrung ist die, dass die Versicherung "gut" arbeitet, wenn die merken, dass man informiert ist und sich nicht verschaukeln läßt.
Mit einem Anwalt läßt sich vermutlich Mühe und Zeit sparen.

Was ist denn 08/02 passiert, dass plötzlich die Mwst nicht mehr ausgezahlt wird (sofern es privat ist)?
Das kann doch eigentlich nicht sein! Es geht schließlich um Schadenersatz. Gibt es neue Gesetze oder Rechtsprechungen dazu?

Viel Glück
Claus
 
Hallo,

@Claus: Ja, es gibt seit 8/02 leider neue Gesetze, so dass die Versicherung die MwSt. nicht mehr erstattet, wenn das Auto auf Gutachtenbasis abgerechnet wird.
Leider... denn der Schaden ist trotzdem da, und wenn man das Auto beschädigt verkauft und sich dann ein anders kauft, verliert man in der Regel die MwSt.-Summe, sofern das neue Auto keine ausweisbare Steuer hat.
Das mit dem Nutzungsausfall hat uns der Gutachter anders gesagt. Er meinte, dass man diese auf jeden Fall automatisch bekommt, denn das Auto ist ja auch nicht mehr fahrbereit! Na das wäre ja toll, die MwSt. nicht kriegen und dann auch noch keinen Nutzungsausfall! Grr...

@Blobo: die Nachbegutachtung war tatsächlich nicht so schlimm. Der Gutachter sagte bereits nach 5 Minuten, dass alles klar sei. Die Versicherungsbearbeiter haben auf dem Foto 1-2 Schäden nicht ganz nachvollziehen können und haben deswegen noch ein mal nachgeschaut. Hat sich sehr gelohnt für Sie: den Gutachter zu schicken hat Ihnen sicher einige Euros gekostet und gebracht hat es nichts!

Gruß,
Thomas
 
>
Original geschrieben von TePee
>Hallo,

>Das mit dem Nutzungsausfall hat uns der Gutachter anders gesagt. Er meinte, dass man >diese auf jeden Fall automatisch bekommt, denn das Auto ist ja auch nicht mehr fahrbereit!


Ja stimmt, kann ich auch bestätigen. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, ist es auch sofort fällig (es kann ja nicht mehr genutzt werden).
Allerdings automatisch ausbezahlt? Ich denke es ist auf jeden Fall gut, explizit darauf hinzuweisen. Sonst könnte es doch "übersehen" werden.

Grüße
Claus
 
Hallo,

wollte dieses Thema noch ein mal auffrischen, da sich alles zu unserer Zufriedenheit erledigt hat.

Nach dem wir einen gebrauchten E 220 CDI mit ausweisbarer MwSt. als Ersatzwagen gefunden hatten, wurden der aus dem Gutachten fällige MwSt.-Betrag und die 10 Tage Nutzungsausfall anstandslos von der Versicherung bezahlt. UNd das obwohl der Vorfall schon 2-3 Monate her ist.

Also es funktioniert doch.

Noch ein mal danke für Eure Infos. Ich hatte auch das Gefühl, dass die Versicherung reibungsloser arbeitet, wenn man gut informiert ist.

Gruss,
Thomas
 
@TePee

In deinem Falle, würde ich keine Abrehcnung laut Gutachten machen, da bei der schwere des Unfalles Teile beschädigt sein können, die erst bei einer Reparatur zu sehen sind.

Der altbekannte eingedrückte Kofferraumboden bei einem leichten Schubser von hinten, den man Dank sich zurückformender Stoßstange schwer erkannt.

Da du geschrieben hast, das die Spaltmaße bis zu den vorderen Türen nicht mehr stimmen und der Rahmen gestaucht ist, würde ich lieber auf eine Reparatur in der Fachwerkstatt durchführen lassen.

Den Ärger, den man sich bei einem Weiterverkauf später einhandeln kann, ist es nicht wert.

Gruß Martin
 
Hi Martin,

damit hast Du schon recht, aber das Auto wird ohnehin im Unfallzustand verkauft.

Gruss,
Thomas
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Sprinter kracht in unsere C-Klasse - Fragen zur Schadensregelung
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