Ne das hab ich nicht kapiert! Erkläre mir bitte wie das Verhältnis von Felgendurchmesser und Reifenbreite sich berechnet.
Wenn du das schaffst, geb ich dir einen aus...
Welche Reifenbreite muss man denn deiner Meinung nach auf einer 19'' Felge fahren?
Welche Reifenbreite auf einer Felge gefahren werden darf ist doch lediglich abhängig von der Felgenbreite. Wenn du ne 8x19 hast, kannst du da sogar 205er aufziehen. Bei 10x19 brauchst du mindestens 255er aufwärts...
Hierzu gibt der Reifenhersteller zu jedem Reifen einen Verwendungsbereich vor, der sich i.d.R. nach der ETRTO Vorgabe richtet.
Die von dir angesprochenen werksseitigen Freigaben beziehen sich ausschließlich auf Werksfelgen von MB. Hier handelt es sich aber um Zubehörfelgen oder ggf Audi-Felgen. Da sind die MB-Werksfreigaben ohne Bedeutung.
Hier gilt ausschließlich Gutachten oder ABE des Felgenherstellers. Falls es dies nicht gibt, ist weiterhin eine Einzelabnahme möglich.
Der Querschnitt des 225er Reifen wird vermutlich 35sein. Das kann der TE ja am besten klären, denn wie ich das verstanden habe, ist der Reifen ja schon vorhanden. Leider hat der TE es versäumt, neben der Reifenbreite auch den Querschnitt anzugeben.
Beim 35er wird wie bereits angedeutet aber die Traglast (Li 88) zu gering sein. Beim 40er könnte der Abrollumfang zu groß sein. Hier kann ggf der Reifenhersteller eine Freigabe erteilen, da der tatsächliche Abrollumfang im Einzelfall um bis zu -1,5/+2,5% vom Normwert abweichen darf.
Bei einer Serienbereifung von 215/55-16 wäre der Normabrollumfang 1958mm. Der Normumfang des 225/35-19 beträgt 1955mm.
Du bräuchtest eigentlich einen 235/35 (1973mm, Li 91) oder 245/35 (1998mm, Li 93).
Also bitte erst mal Reifenquerschnitt, Achslasten und Vmax nachreichen...
Und zum Thema extrem. Rechne das noch mal nach mit den 2cm...
245mmx0,35=8,575cm
Gruß,
Stephan