eingedrücktes Türblech durch Außenspiegel?

Diskutiere eingedrücktes Türblech durch Außenspiegel? im Forum Grossraumlimousinen & Nutzfahrzeuge im Bereich Andere Daimler-Marken - Hallo zusammen, ich habe mir am Wochenende einen MB Sprinter von meinem örtlichen Fahrzeugvermieter ausgeliehen. Ich war dort schon mehrfach...
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saarlaender

Guest
Hallo zusammen,

ich habe mir am Wochenende einen MB Sprinter von meinem örtlichen Fahrzeugvermieter ausgeliehen. Ich war dort schon mehrfach Kunde und hatte nie Probleme. Daher wurde das übergabe Protokoll, wie immer, leer gelassen obwohl der Wagen schon einige Dellen und Beulen hatte. Bitte jetzt keine Belehrung wie doof das von mir war, ich habe es jetzt selber gemerkt :( .
Wie ihr euch sicher denkt ging natürlich was schief. Ich habe während der Fahrt einen etwas "ungünstig" parkenden LKW mit dem Spiegel leicht berührt. Mein Spiegel ist eingeklappt und das Plexiglas vom im Spiegel eingelassenden Blinker ist gebrochen. An dem anderem Fahrzeug war nichts. Die Polizei war auch da und konnte auch keinen Schaden am anderem Fahrzeug festellen.
Nun wollte ich das Fahrzeug zurück geben und da meint der Mensch von der Autovermietung das die Tür auch einen abgekommen hat.
Das Türblech hat einen leichten Knick. Der Vermieter meinte das würde vom Spiegel kommen der auf der Blech geschlagen ist. Das würde ich ihm auch glauben ABER die Knick befindet sich ca 10cm von der Stelle entfernt wo der Spiegel das Blech im geklappten Zustand berührt. Außerdem geht der Knick weiter nach unten als der Spiegel. Ich würde ihn auf 30-40cm länge schätzen. Kann es sein, dass der Spiegel sich durch die Aufprallenergie soweit verzieht das er 10cm weiter hinten einschlägt? An der Knickstelle sind des weiteren leichte Schleifspuren zu sehen.
Was ist eure Meinung? Kann das sein? Ich habe das Gefühl das uns hier nur einer Abkassieren will. Der Wagen war mit 500€SB VK versichert. Ich wette der Schaden ist knapp unter 500€ damit er die Versicherung nicht einbeziehen muss. Ich meine ich hätte den Schaden auch schon vorher gesehen. Mein Beifahrer ist sich sogar ganz sicher, allerdings ist auf dem Mann nicht sehr viel Verlass.
Zum Auto kann ich leider keine genaueren Angaben machen. Halt ein MB Sprinter. 3,20m Ladefläche, relativ neu (59tkm)

Was würdet ihr tippen? Will der mich abkassieren?
Ich überlege zum Anwalt zu gehen. Verkehrsrechtschutz habe ich. Nur müsste ich Kosten für Gutachter etc. selber bezahlen....

Danke und Grüße

Alex
 
Hi Alex,

das zum Anwalt gehen wird m.E. gar nichts bringen. Denn selbst wenn der Blinker nicht der Verursacher ist, dann hast Du ja unterschrieben ein Fahrzeug ohne Mängel übernommen zu haben. Das heißt, wenn es hart auf hart kommt, dann musst Du das Ding eh verantworten ...
So zumindest wäre mein Rechtsverständnis!

Olli

P.S.: Wenn dre ganze Spiegel erneuert werden muss - wirst Du eh mit den 500 € inkl. die Arbeit an der Tür nicht hinkommen ... schätze ich mal
 
Zuletzt bearbeitet:
X-R230-X schrieb:
Hi Alex,

das zum Anwalt gehen wird m.E. gar nichts bringen. Denn selbst wenn der Blinker nicht der Verursacher ist, dann hast Du ja unterschrieben ein Fahrzeug ohne Mängel übernommen zu haben. Das heißt, wenn es hart auf hart kommt, dann musst Du das Ding eh verantworten ...
So zumindest wäre mein Rechtsverständnis!

Olli


Also telefonisch habe ich mich schon beraten lassen. Da hieß es das in dem Fall halt ein Gutachter ran müsse. Ich habe zwar unterschrieben. Allerdings kann ich nachweisen das auch alte Mängel dort nicht eingetragen sind und ich habe einen Zeugen.
Nur falls ich trotzdem verlieren sollte, würde ich auf den Gutachterkosten hängen bleiben....was ich natürlich nicht will. Daher interessiert mich halt eine Einschätzung ob sowas sein kann. Wenn ja dann lasse ich es beiben und beiße in den sauren Apfel....

Grüße

Alex
 
Hallo Alex,
ein Kurzgutachten eines Sachverständigen Deiner Wahl wäre hier angebracht.Schildere Ihm die Sachlage.
Die Kosten des KG sind nicht die Welt.Teile das Deinem Autovermieter mit und höre was er dazu sagt.Wenn die Beschädigung wirklich von Dir stammen wird er zustimmen.
Ansonsten ...

Gruß
Günter
 
Siehste mal an einen Gutachter habe ich gar nicht gedacht!

Ich war zufälligerweise am Freitag dabei als ein neuer Sprinter durch unser Tor gefahren ist und ich zufällig anwesend war. Der Fahrer hat die Breite des Spiegels an der unteren Kante (der ist ja blöderweise unten breiter als oben) nicht beachtet und ist hängengeblieben. Es ist nichts weiter passiert - jedoch habe ich dabei gesehen, dass der Spiegel, der ja nur nach von oder hinten flexibel ist, nicht durch flexibles Weichplastik gehalten wird, somdern nur aufgrund eines Scharnieres beweglich ist. Von daher gehe ich mal davon aus, dass sich die Aufprallposition nicht um 10 cm (was ja wirklich viel ist) verändern kann. Das der Knick weiter nach unten geht kann ich mir schon eher vorstellen, da da ja sicher eine heftigere Kraft gewirkt haben kann. Bist Du Dir mit den 10 cm sicher? Wichtig ist es jetzt schnell zu handeln ...
 
Hallo 'saarlaender',

für uns Zaungäste ist eine Beurteilung aus der Ferne schwierig.
Halte Dir noch einmal alle Fakten vor und schätze entsprechend
die Situation neu ein.

Zusätzlich würde ich mit dem Autovermieter ein weiteres Gespräch
in aller Sachlichkeit und Ruhe suchen. Danach kannst Du über
den weiteren Verlauf immer noch entscheiden.

Bei Deiner Rechtschutzversicherung gehe ich jetzt mal davon aus,
dass Du dort 150.-€ Selbstbeteiligung hast (andernfalls berichtigen).
Nun kannst Du verschiedene Rechenbeispiele anstellen...

a) Du bezahlst das defekte Blinkerglas - sagen wir mal rund 80.-€ alles incl.
b) Der Autovermieter handelt wie befürchtet, Du zahlst die 500.-€ Eigenanteil
c) Es kommt zum Rechtstreit, dies dauert lange und bedeutet viel Ärger,
....mit Glück bleibt es dann bei 150.-€ Selbstbeteiligung der RSV

Wie gesagt, lass' Dir das alles nach einem Gespräch mit dem Autovermieter
noch einmal ruhig und emotionslos durch den Kopf gehen.

Auf Deiner Soll-Seite steht:
  • Mietvertrag zu Deinen Ungunsten
  • Mietfahrzeug beschädigt
 
X-R230-X schrieb:
Bist Du Dir mit den 10 cm sicher? Wichtig ist es jetzt schnell zu handeln ...
Es war ungefähr eine Handbreit...also 10cm müsste schon passen.
Was meinst du mit schnell handeln? Damit er keine Beweise vernichtet?
Ich hätte jetzt erstmal gewartet was er letztendlich an Geld haben will. Wenn es unter einer gewissen Summe ist dann zahle ich einfach und spar mit den Stress...
 
JUHU!!! Ich habe gerade was gesehen...auf dem Vertrag über der Skizze steht bloß: "Beschädigungen bei Fahrzeugrückgabe"!! Sonst nichts! Und auf meiner Ausfertigung ist auch nichts eingetragen...genauso wenig wie ich was anderes diesbezüglich unterschrieben habe.

Da ich nen Zeuge habe, müsste ER mir doch nachweisen das ich den anderen Schaden verursacht habe oder nicht???

Grüße

Alex
 
Thema: eingedrücktes Türblech durch Außenspiegel?

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