Kein TÜV wegen defektem Zündschloss

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AnMe71

Frischling
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B180 CDI Typ 245
Moin in der Runde ; Neuling könnte Hilfe Gebrauchen


Habe mir im November 2016 eine B-Klasse B180 CDI Typ 245 BJ.210 gekauft. Der Wagen war nun das erste in meinem Besitz zur normalen Hu dran , also ab zur freundlichen Werkstatt mit dem freundlichen Prüfer. Das böse erwachen kam als ich den Wagen wieder abholen wollte. Problem bei dem Wagen der Zündschlüssel erlaubt dem Lenkradschloss in Stellung Null das einrasten dieses darf aber scheinbar erst passieren wenn der Schlüssel abgezogen wird. der Prüfer meinte damit wäre es auch möglich das dass Lenkradschloss während der fahrt einrastet und somit darf das Fahrzeug nicht mehr in den Straßenverkehr und wurde als VU eingestuft. Nun meine Frage hat schon mal jemand von einem fall gehört das so etwas bei einem Mercedes passiert ist , Lenkradschloss während der Fahrt eingerastet und ist es Technisch möglich das es passiert oder hat Mercedes da noch mehr Sicherheit drin wie zum Beispiel Lenkradschloss wird erst angesteuert wenn der Wagen steht oder so, weil dann würde ich mich fragen ob die Einstufung als VU berechtigt ist.

Ist übrigens mein erstes Fahrzeug mit Elektronischem Zündschloss deshalb habe ich den Zustand als Normal hingenommenen.Frage mich aber jetzt ob ich die letzten eineinhalb Jahre mit einer Zeitbombe gefahren bin das letzte Hu Gutachten ist Mängelfrei aber es wird da wohl genauso gewesen sein mit der Schlüsselstellung null.

War Natürlich etwas geschockt mann bringt seinen Wagen zur HU und macht einen Spaziergang nach Hause so war das nicht geplant.
 
Moin zurück,

der Prüfer hat schon Recht mit seiner Aussage. Wahrscheinlich ist das beim letzten TÜV nicht aufgefallen.
Lass das doch mal bei Mercedes checken. Vielleicht hat da jemend rumgebastelt.

Gruß Ulf
 
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