Heinz
Crack
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Wenn ein Lkw-Fahrer seine Lenkzeit überschreitet und erwischt wird, muss er das Bußgeld selbst bezahlen. Laut EuroShell Club-Magazin ist im besagten Fall der Kraftfahrer wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen zu 3 600 DM Bußgeld verurteilt worden. Einen Ersatzanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat der Angestellte nicht. Auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine solche Zusage erteilt hat, denn sie gilt als sittenwidrig und ist damit unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 8 AZR 465/00).
Grüße Heinz
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