Heinz
Crack
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Hallo Heimwerker!
Ein Geschädigter kann nach einem Autounfall mit wirtschaftlichem Totalschaden die Reparatur seines Fahrzeugs in "Eigenregie" vornehmen und die vom Gutachter geschätzten Kosten abrechnen. Das gilt selbst dann, wenn die Qualität der Instandsetzung hinter den Vorgaben des Sachverständigengutachtens zurückbleibt. Dies berichtet die Zeitschrift "Der Verkehrsjurist" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 1 U 2/00).
Voraussetzung sei jedoch, dass die geschätzten Reparaturkosten einschließlich Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben und der Geschädigte sein Fahrzeug weiter benutzt. In diesem Zusammenhang bleibt der Restwert genauso unberücksichtigt wie bei einer fachgerechten Reparatur nach Maßgabe des Gutachters, zitiert die Zeitschrift die Urteilsbegründung.
( autouniversum / hwi, 04.07. 11:21 )
Grüße Heinz
Ein Geschädigter kann nach einem Autounfall mit wirtschaftlichem Totalschaden die Reparatur seines Fahrzeugs in "Eigenregie" vornehmen und die vom Gutachter geschätzten Kosten abrechnen. Das gilt selbst dann, wenn die Qualität der Instandsetzung hinter den Vorgaben des Sachverständigengutachtens zurückbleibt. Dies berichtet die Zeitschrift "Der Verkehrsjurist" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 1 U 2/00).
Voraussetzung sei jedoch, dass die geschätzten Reparaturkosten einschließlich Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben und der Geschädigte sein Fahrzeug weiter benutzt. In diesem Zusammenhang bleibt der Restwert genauso unberücksichtigt wie bei einer fachgerechten Reparatur nach Maßgabe des Gutachters, zitiert die Zeitschrift die Urteilsbegründung.
( autouniversum / hwi, 04.07. 11:21 )
Grüße Heinz