Verkürzte Garantie bei Lagerwagen

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MarkoZP

Guest
Habe mir im Juli 2007 einen C 220 CDI W203K Bj. 07/2002 gekauft. Die Erstzulassung in den Papieren war 12/2005. Der Verkäufer(Privatmann) hatte im Kaufangebot (Autoscout) einen Nachmopf mit 150 PS angeboten. Wie ich im Nachinein feststellte war es ein Vormopf. War daher am nächsten Tag das Fahrzeug checken bei der MB Niederlassung. Die meinten das Fahrzeug sei von Juli 2002 aber ansonsten wäre alles ok und Garantie bis 12/2007. Im August ließ ich eine Assyst B machen. Alles Ok mit dem Hinweis auf bald ablaufende Garantie und ob was wäre. Im Oktober brachte ich das Fahrzeug zu MB-NL und melde ein paar Probleme an(Temperatur Klimaautomatik schwankt stark, Radio überhitzt, Geräusch an Achse, 1. Gang geht schwer). Der Meister fertigte einen Auftrag für Garantie an. Es stehen die Positionen G1 bis G4 drauf. Bei der Abholung sagte mir der freundliche Meister das eine Menge gemacht wurde, aber da Garantie konnte man sich so richtig auslassen(Kupplungsstange geschmiert?, Klimabaustein gewechselt, irgendein Lager gewechselt, Lüfter für Radio...). Wenn noch was wäre sollte ich bald vorbeikommen da meine Garantie im Dezember ausläuft. Eine Woche später erhalte ich eine fette Rechnung über 1200 EUR für Reparaturleistungen mit dem Satz drauf "Das Fahrzeug wurde von Mercedes als Lagerwagen mit eingeschränkter Garantie von 12 Monaten verkauft. Daher keine Gewährleistung mehr." Der Obermotz der NL ist der Meinung das dies nicht aus dem System ersichtlich war und ich zahlen muss. Ich war inzwischen in einer anderen MB Werkstatt. Dort sagten die mir das im System ersichtlich wäre das es ein Lagerwagen sei und ursprünglich für Italien gebaut wurde und aus 2002 sei. In den Mercedes Garantiebedingungen soll aber drin stehen das in solchen Fällen immer im Vorfeld eine Garantieanfrage zu stellen wäre. Meine Niederlassung ist weiterhin auf dem Standpunkt, das alle Fahrzeuge 2 Jahre Garantie hätten und wenn ich ein anderes hätte wäre es nicht ihr Problem sondern meins und ich sollte zahlen und mir das Geld vom Verkaufer wiederholen(habe ich auch noch vor zwecks arglistiger Täuschung-unter Privatpersonen???). Was nu? Hilfe...
 
Das Problem wird wohl sein, dass Du nichts schriftliches hast.

ich würde mich zuerst mal als Customer Care Center in Maastricht (Adresse findest Du über die Suche) wenden.
Soweit mir bekannt und ich kenne eigentlich viel - gibt es keine Lagerwagen die länger als 18 Monate stehen. Nach 24 MOnaten nach Baudatum ist eine Erstzulassung in D eigentlich auch nicht mehr möglich. Daher werden Lagerwagen die an dieses Datum rankommen koste was wolle vorher auf den Markt gebracht.
Alles sehr dubios -also mir fällt dazu auch nicht wirklich etwas handfestes ein!
Hier sind ja auch einige Werkstattmitarbeiter von Mercedes aktiv aberich meine außerdem das die Annahmemesiter doch im PC per Direktverbindung direkt sehen ob Garantie besteht oder nicht. ?!? Oder ist das nicht so?

Olli
 
Alles Große Ver*****e?

In der anderen Werkstatt hat der Meister mir auch die ganzen Daten für das Fahrzeugs vorgelesen. Die wußten genau was zu welchem Kilometerstand an Garantiearbeiten ausgeführt wurde. Die haben dann im Reparturleitfaden nachgeschaut und mir bestätigt das es veränderte Garantiebedingungen für Lagerwagen gäbe und in solchen Fällen immer vorher die Garantieabteilung von Benz zu kontaktieren ist. Die NL ist der Meinung ich soll zahlen und mir das Geld gegebenfalls vom Verkäufer wiederholen. Was mich ärgert ist das ich mehrfach dort war und die mir immer versichert haben, es gäbe keine abweichenden Garantiebedingungen. Immerhin haben die das erst eine Woche nach Abholung des Fahrzeugs mir mitgeteilt. Ich hätte nie für 800 € mir einen Klimabaustein wechseln lassen der jetzt auch nicht anders geht... :mad:
 
Hallo und willkommen im Forum,

wenn Du mir die Fahrzeugidentnr. schickst, kann ich mir das Ganze mal ansehen!

Chris
 
Thema: Verkürzte Garantie bei Lagerwagen
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