K
kris77
Guest
Sachdarstellung:
Mein E200 T (W211, Basisfahrwerk, Automatik, Euro 4)) ist mit 18"-Rädern von Carlsson (Typ 2/5) ausgerüstet (vom Vorbesitzer), diese sind auch im Kfz-Schein eingetragen. Nun wollte ich auf original MB-Räder wechseln (17" oder 18") - aber was lese ich im offiziellen MB-Schreiben zu möglichen Rad-/Reifenkombinationen...?
** "bis MJ807 bei werksseitiger EURO 4 Abgaseinstufung sind nur 16"-Bereifungen zulässig"
aber auch:
*** "17" und 18" Bereifung: Bei Basisfahrwerk [...] nur zulässig mit folgendem Umbau: Serienmäßige Einfederpuffer an der Vorderachse müssen gegen den Anschlaggummi mit Teile-Nr. [...] als Federwegbegrenzer ausgetauscht werden."
Ja wie denn nun? Die beiden Punkte wiedersprechen sich doch, oder lese ich da was falsch? Darf ich den nun 17" und 18" Originalräder montieren oder nicht? Und zum Passus mit Euro 4: Wieso dürfen dann 18" Räder eines Tuners montierert werden?
Danke für euer Feedback!
Mein E200 T (W211, Basisfahrwerk, Automatik, Euro 4)) ist mit 18"-Rädern von Carlsson (Typ 2/5) ausgerüstet (vom Vorbesitzer), diese sind auch im Kfz-Schein eingetragen. Nun wollte ich auf original MB-Räder wechseln (17" oder 18") - aber was lese ich im offiziellen MB-Schreiben zu möglichen Rad-/Reifenkombinationen...?
** "bis MJ807 bei werksseitiger EURO 4 Abgaseinstufung sind nur 16"-Bereifungen zulässig"
aber auch:
*** "17" und 18" Bereifung: Bei Basisfahrwerk [...] nur zulässig mit folgendem Umbau: Serienmäßige Einfederpuffer an der Vorderachse müssen gegen den Anschlaggummi mit Teile-Nr. [...] als Federwegbegrenzer ausgetauscht werden."
Ja wie denn nun? Die beiden Punkte wiedersprechen sich doch, oder lese ich da was falsch? Darf ich den nun 17" und 18" Originalräder montieren oder nicht? Und zum Passus mit Euro 4: Wieso dürfen dann 18" Räder eines Tuners montierert werden?
Danke für euer Feedback!