verleger11
Crack
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21 weitere Tage später - der Wagen ist immer noch nicht repariert!
Begründung dafür: Der Verkäufer hätte nie erwähnt, dass das STG nicht defekt wäre (ja nee...is klar.. zitat am telefon im erstgespräch: "ich habe dran geklopft dann ging das wieder").
..Sorry, aber irgendwie ist das alles nicht stimmig.
1) Entweder: Der Verkäufer hat Dir gesagt, das STG ist defekt und dir war es nicht so wichtig, käme § 442 eventuell zum tragen, wegen grober Fahrlässigkeit in Kenntnis des Mangels Deinerseits.Hättest dann womöglich Pech gehabt
2) Alles andere regelt §§437 ,439,440 BGB.
Wenn 1) nicht zutrifft, muss der Verkäufer voll in Haftung treten(Gewährleistung)zzgl. a l l e r anfallenden Kosten.
Dein Posting mit Hinweis auf den §442 versteh ich nicht.Was heisst Aussage gegen Aussage ?
Kaufst Du ein Auto mit defektem STG ??
Gruß