ASU ist die Abkürzung für die frühere AbgasSonderUntersuchung, welche für Kfz mit Benzinmotoren verpflichtend war. Diese gibt es aber seit dem 1.12.93 nicht mehr und wurde durch die AbgasUntersuchung (AU) abgelöst, welche nun auch Dieselfahrzeuge und Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator einschließt. Die AU soll sicherstellen, daß das Abgasverhalten der im Verkehr befindlichen Kfz über deren Nutzungszeit möglichst auf dem Niveau gehalten wird, das dem Neuzustand entspricht. Schadstoffarme und bedingt schadstoffarme PKW mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator sowie Dieselnutzfahrzeuge über 3,5 t müssen jährlich zur AU. Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator, Diesel-PKW und Dieselnutzfahrzeuge unter 3,5 t erstmals 3 Jahre nach Zulassung, dann alle zwei Jahre.
Normalerweise stellt diese Untersuchung für einen regelmäßig gewarteten und intakten Motor keine Schwierigkeiten dar.