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mopsgeschwind
Frischling
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- Fahrzeug
- MB W202 C280
Fahrzeug steht seit heute beim Gebrauchtwagenhändler zur Instandsetzung. Bzgl. des Gewährleistungsanspruches ergeben sich viele neue Fragen: Fahrzeug wurde zum Ende Januar gekauft, stand seit dieser Zeit bei meinem Schrauber in seiner Werkstatt hatten jetzt erst Zeit zum TüV zufahren dabei Durchgefallen wegen Abgasprüfung - Lambda zu hoch , zuviel Luft im Abgas, Boschdienst ohne Erfolg kein Fehler lt. Diagnose aber Lambda gewechselt ohne Erfolg. Verkäufer wird nun eigene Werkstatt bemühen zur Fehlersuche. Fahrzeug wurde seit dieser Zeit (zwei Monaten) nur ca. 40 Kilometer gefahren, der Händler sagt bei Ihm sei der Wagen ja in Ordnung gewesen und meint der Fehler sei danach durch das nicht bewegen entstanden (hat sich kaputt gestanden) und bei der Probefahrt am Verkaufstag wäre ja auch nichts negatives gesagt worden. Ich denke er möchte wg. der Kostenfrage bzgl. der Mängelbeseitigung auf einen Vergleich gehen. Muß ich die Kosten teilweise oder in welchen Umfang tragen. Sollte es der LMM sein ist es ja ein Verschleissteil und das gehört beim Gebrauchtwagen ja nicht zur Gewährleistung (sagt Verkäufer). Sollte ich evtl. doch einen rechtlichen Rat einholen aber welchen Anwalt (Vertragsrecht oder Verkehrsrecht ????) wählen!!!!!! MfG mopsgeschwind