Hallo lemans,
ich denke, das wird schwierig, bzw. das zuständige Finanzamt wird nicht mitspielen .
Erstens ist es ohnehin Ermessenssache der Finanzämter auch wenn ein entprechendes Gutachten oder eine Herstellerfreigabe vorhanden sind, ob eine Auflastung genehmigt wird .
Zweitens ist es fraglich, ob DC bei der Typprüfung für die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Möglichkeit der Zulassung als sog. Kombinationskraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t berücksichtigt hat .
Hier spielen wichtige Faktoren wie Traglast der zulässigen Bereifung, die Festigkeit der möglichen Felgen , sowie das Fahrverhalten mit dem zulässigen Gesamtgewicht eine entscheidene Rolle .
Mit 2.460 kg zul. Gesamtgewicht scheint der Wagen etwas zu weit entfernt von der magischen Grenze 2,8 t , dass hier eine Auflastung hinsichtlich Herstellerfreigabe oder Gutachten von DC berücksichtigt wurden .
Endgültigen Aufschluss zu dieser Frage wird dir bestimmt DC und dein Finanzamt geben können.
Aber wer ca. 50.000 EUR für einen E 320 CDI T übrig hat, braucht sich doch über eine vermeintliche jährl. Steuerersparnis in der Größenordnung von 300 - 350,- EUR kein großes Kopfzerbrechen machen, oder ?
Gruß
seditec