Fahrzeug-Garantie gilt nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

Diskutiere Fahrzeug-Garantie gilt nur bei Wartung in Vertragswerkstatt im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Rost und Mobilo-life-Garantie Urteil des BGH von heute.AZ VIII ZR 187/06 12.12.2007 das Autohersteller eine Garantie gegen Durchrosten davon...
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Rost und Mobilo-life-Garantie

Urteil des BGH von heute.AZ VIII ZR 187/06 12.12.2007
das Autohersteller eine Garantie gegen Durchrosten davon abhängig machen dürfen,dass das Fahrzeug regelmäßig in e i g e ne n Vertragswerkstätten gewartet werden.Vor allem bei langfristigen Garantien dürften Hersteller diese Garantien an bestimmte Bedingungen knüpfen,wie etwa regelmäßige Wartung in Werkstätten.
Einem Kunden sei "die Entscheidung überlassen,ob und wann er-auch im Hinblick auf das Alter des Fahrzeug-von regelmäßigen wartungen abstand nimmt oder diese bei anderen,billigeren,Werkstätten durchführen lässt",so der Tenor des Urteils.
Hier ging es im konkreten Fall wohl um die "mobilo-Life Garantie von von MB in Bezug das seine Neuwagen 30 Jahre lang nicht von innen nach außen durchrosten,wenn der Wagen regelmäßig in den DB Werkstätten gewartet wird.
Ein Kunde hatte 2002 einen 4 Jahre alten MB-Kombi gekauft bei dem 1 Jahr später die Heckklappe rostete.Da er das Auto nicht regelmäßig in DB-Werkstätten hat überprüfen lassen entfällt demnach die Durchrostgarantie.

Sieh mal an. :cool:

Gruß
 
Quelle: Bloomberg
Karlsruhe,
12. Dez
Autohersteller müssen für ihre Garantieleistungen nur geradestehen, wenn die Wartungen der Fahrzeuge in Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch die Klage eines Autobesitzers ab, der in den Wartungsvorschriften eine unzulässige Kundenbindung gesehen hatte. Der Kläger hatte Daimler [DAI GY EQT] auf Übernahme der Kosten für Rostschäden an seinem Mercedes-Benz verklagt. Daimler verweigerte dies, weil das Auto nicht in Vertragswerkstätten gewartet wurde. (Az.: VIII ZR 187/06)

Der Kläger hatte sich auf die sogenannte Mobilo-Life-Garantie berufen. Dabei gilt für alle nach dem 24. Oktober 1998 ausgelieferten Mercedes-Benz-Pkw, dass 30 Jahre lang keine Durchrostung von innen nach außen eintritt.

Die Kostenübernahme bei Rost sei die Gegenleistung für die vorgeschriebene Wartung der Fahrzeuge, urteilten die Richter. Für seine Antirost-Garantie steht der Stuttgarter Autobauer nur ein, wenn der Pkw alle zwei Jahre in einer
Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde. Der Kläger hatte im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft und knapp ein Jahr später Rost an der Heckklappe entdeckt. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 2000 Euro wollte er nun von Daimler ersetzt haben.
 
Wunderbar - danke für diese Information! Wieviele Diskussionen ich da interfamilär schon hatte! Das werde ich sofort mal verteilen!

Danke
 
Ha... das wollte ich doch eben selber posten :)
 
Recht

Ich verschiebe in den Bereich "Recht"! :D

Oder wäre "Instandhaltung, Reparaturen & Pflege" besser?


Schönen Abend,
 
verleger11 hat es heut nachmittag auch schon gepostet...
 
Vielen Dank für den Hinweis ...

mephisto7 schrieb:
verleger11 hat es heut nachmittag auch schon gepostet...

Uiii! *schäm* :o:

Habe es zusammengefasst! :p


Gut Nacht,
 
Patrick schrieb:
Uiii! *schäm* :o:

Habe es zusammengefasst! :p


Gut Nacht,

...einer muss hier ja aufpassen ; aber du machst es schon ganz gut patrick...

hab nicht soviel zu meckern , weiter so... ;)
 
Meiner Meinung nach fürt dies die "30 Jahre Anti-Rost-Garantie" doch ad absurdum oder zum leeren Werbeversprechen.

Da ich nicht wirklich nachvollziehen kann was oxydierendens Blech mit einer ausschließlichen Wartung bei Mercedes zu tun hat. Rosten, tun die Fahrzeuge auch dann. Dieses Urteil halte ich für wenig Verbraucherfreundlich, obwohl dies ja singemäß eher die Kundenbindung stärken soll, zumindest aus sichtweise des Herstellers. Was denkt ihr, ist das Urteil richtig oder doch kritikwürdig?
 
Ganz ehrlich Emmanuell?!

Wer für die Instandsetzung einer rostenden Kofferaumhaube 2.000,-€ berechnet ist das Problem (für mich nicht offb. aber für andere). Außerdem bei den Autos ist Mike Sanders die einzige sinnvoll Lösung.

Ich denke das es wenig Zweck macht über Kundenbindung zu diskutieren, das Problem mit dem Rost ist ein praktisches und erfordert eine eben solche Lösung.

Grüsse Roland
 
E.D. schrieb:
Da ich nicht wirklich nachvollziehen kann was oxydierendens Blech mit einer ausschließlichen Wartung bei Mercedes zu tun hat.
Ich auch nicht, aber das ist hierbei völlig egal. Diese Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung und da ist es völlig legitim besondere Bedingungen damit zu verbinden.

E.D. schrieb:
Dieses Urteil halte ich für wenig Verbraucherfreundlich, obwohl dies ja singemäß eher die Kundenbindung stärken soll, zumindest aus sichtweise des Herstellers. Was denkt ihr, ist das Urteil richtig oder doch kritikwürdig?
Absolut richtig! Und natürlich ist das eine reine Werbemaßnahme für die Kundenbindung. Punkt. Wenn das Gericht anders entschieden hätte, dann würde es diese Garantie IMHO nicht mehr lange geben. :hello:

Auch wenn es viele nicht glauben wollen, die sich an Begriffen wie Garantie, Kulanz, Kostenfrei, Gratis usw. in der Welt des Kapitalismus orientieren und ihr Konsumverhalten danach ausrichten, letztendlich bleibt folgendes Fazit: Man bekommt nichts geschenkt! Rein gar nichts! Jede Garantie, jede Kulanz oder kostenfreie Zugabe hat man VORHER bezahlt! :eek:

cu termi0815
 
Jep so sehe ich es auch!

Anders ausgedrückt: Man steht vor jedem Werkstattbesuch vor der Wahl - eine freie und günstige Werkstatt aufsuchen und dafür dann eventuell auf Garantie/Kulanzleistungen zu verzichten.
Oder halt den vollen Service bezahlen und ihn dann auch erhalten!

Olli
 
Dieses Urteil hat aber keine Auswirkungen auf eine Neuwagengarantie. Hier gilt immer noch die Kfz-GVO (EG Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor).

... sagte zumindest ein ADAC-Experte (Jurist) in einem Interview.
 
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