Garantie? Gewährleistung? Sachmangelhaftung? Wer kann mir helfen?

Diskutiere Garantie? Gewährleistung? Sachmangelhaftung? Wer kann mir helfen? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo alle zusammen! Ich habe wieder bzw. immer noch (m)ein Problem mit meinem C220... In dem Thread habe ich das eigentliche Problem schon...
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C220 CDI T-Modell
Hallo alle zusammen!

Ich habe wieder bzw. immer noch (m)ein Problem mit meinem C220...

In dem Thread habe ich das eigentliche Problem schon einmal angesprochen:

http://www.db-forum.de/forum/c-klas...bei-unebenheiten-im-heckbereich-t-modell.html

Jetzt war ich in einer andren Werkstatt und hatte mir die Querlenker und noch nen paar andere Teile austauschen/reparieren lassen.
Der Meister dort konnte zu dem Zeitpunkt das Scheppern nicht richtig identifizieren und sagte zu mir, dass ich doch einfach wiederkommen solle, wenn es schlimmer werden würde.

Nun hatte ich mit einem Freund den Wagen auf einer Grube; er wollte mal sehen, ob er was finden könnte...
Uns ist aufgefallen, dass die Federn hinten wesentlich "neuer" aussehen, als der "Rest". Also weniger Rost usw.
Also müssen die Federn doch schon mal ausgetauscht worden sein!?!
Vielleicht kommt es irgendwo daher?!

Ich bin noch immer der Meinung, dass ich einen - zwar gebrauchten - Wagen gekauft habe, der aber doch bei der "Auslieferung", bzw wenige Tage danach, zumindest "Fehlerfrei" sein sollte.
JA, ICH WEISS : GEBRAUCHTWAGEN ist nicht NEUWAGEN.

Trotzdem will ich noch ein Mal zum Händler.

Wer kann mir denn - für einen Dummy - genau die Unterschiede bei/zwischen Sachmangelhaftung, Garantie (2Jahre gesetzlich?!, 1Jahr Gebrauchtwagen) und Gewährleistung erklären??

Gerade im Hinblick auf mein o.g. Problem. -> Ja, ich habe schon etliche Antworten dazu bekommen. Hier gehts mir jetzt aber um die Feinheiten und Unterschiede bei den verschiedenen Begriffen!

Auch, ob der Austausch der Kofferraumabdeckung auf Garantie, Sachmangel, Gewährleistung, o.ä. gemacht wird. Der "Hebel" war schon vom Anfang an etwas ausgeleiert. Nun kann ich ihn fast um 180Grad herumdrücken und es löst sich nur noch die rechte Seite. Links hängt´s quasi fest...

Und, eine Frage habe ich noch.
Beim Kauf des Wagens hatte der Verkäufer mir einen Satz Winterreifen im Tausch für meinen alten Wagen gegeben.
Treudoof und unwissend wie ich bin, habe ich diese Reifen angenommen und mir direkt wechseln lassen (Ich hatte Sommerreifen auf dem Wagen und bekam die "neuen" Winterreifen drauf)
Witzig ist nun, dass ich laut Fzg-Schein nur 195/65/15 fahren darf.
Ich habe mir aber mit den Winterreifen 205er andrehen lassen.
Darauf geachtet habe ich nicht, weil ich ja dem Verkäufer "vertraut" habe.
Ich werde nochmal im Brief nachschauen aber sollte sich herausstellen, dass ich sie mir eintragen lassen muss, kann ich sie dem Händler zurückgeben? Oder den Händler eintragen lassen?
Auch im Hinblick auf Sachmangel und Co...

Ich weiss, dass es wieder viel ist, was hier steht. Aber ich bitte um Gnade! :D Ich will nur endlich Ruhe haben mit dem Auto und nicht weiter irgendwelche Sachen bzw. diese Sache mit mir rumschleppen.
Ich habe mir einen Benz gekauft, weil ich auf Qualität, Fehlerfreiheit und qualifizierte Händler/Verkäufer gesetzt habe.
Derzeit kann ich nur sagen, dass ich Mercedes Benz Beresa nicht empfehlen kann. Zudem weiss ich zwar, dass Mercedes (logisch!) teurer ist, als andere Marken. Aber wenn das so mit der Karre weitergeht, war´s mein erster und letzter Mercedes... :(:(:(
 
Hi,
also Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, steht jedem automatisch zu und geht von einem Fehler aus, der schon bei Übergabe der Sache vorlag (sich aber eventuell erst später zeigt).
Garantie muss extra vereinbart werden und sie deckt auch Fehler ab, die erst später entstehen.
Viele Grüße
Stefan
 
@danieldg,

Gewährleistung ist immer 2 Jahre. Da Du den Wagen schon 7/08 gekauft hast,liegt die Beweisführung( ab 6 Monate nach Kauf) bei Dir.
Ob das nach jetzt 14 Monaten noch zu beweisen ist ?
Ich denke,hier kannst Du nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen.
Viel Glück

Günter
 
Garantie / Gewährleistung

Zu Garantie und Gewährleistung habe ich mal folgendes gelesen:

Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers bzw. Herstellers über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Er kann den Inhalt und die Dauer seiner Garantie weitgehend frei bestimmen. Er haftet dann auch nur nach den Garantiebedingungen.

Bei Gewährleistung (gesetzliche Sachmängelhaftung) haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Lieferung vorhanden sind; keine Haftung besteht z. B. bei normalem Verschleiss, natürlicher Alterung oder unsachgemäßem Gebrauch. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neukauf und 1 Jahr bei Gebrauchtkauf ab Lieferdatum.

Da stellt sich dann die Frage, ob deine Beanstandungen in Anbetracht des Alters des Fahrzeuges und des Kaufpreises wirklich als Sachmangel zu qualifizieren sind. Bestreitet das der Verkäufer, kann das wohl nur ein unabhängiger Kfz.-Sachverständiger klären.

Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung auftritt, geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten hat der Käufer wieder die Beweislast.

Zu den Reifen würde ich gerade von einem fach- und sachkundigen Händler erwarten, dass er nur die zulässige Reifengröße liefert und montiert. Hat er das nicht, liegt m. E. ein Sachmangel vor und der Verkäufer muss im Austausch kostenlos die richtige Reifengröße liefern und montieren.
 
Zulassungsbescheinigung I/II

Witzig ist nun, dass ich laut Fzg-Schein nur 195/65/15 fahren darf.
Ich habe mir aber mit den Winterreifen 205er andrehen lassen.
Darauf geachtet habe ich nicht, weil ich ja dem Verkäufer "vertraut" habe.

Hallo,
das heißt erst mal nix - laut der Zulassungsbescheinigung Teil I dürfen wir auf unserem BMW auch nur 225/50/16 fahren, obwohl ab Werk schon 225/45/17 montiert waren :rolleyes:
Welche genaue Dimension haben die Winterräder denn? 205/55/16 darfst Du nämlich fahren - auch wenn's nicht im Schein steht.
Weiteres dazu hier.
 
Zu Garantie und Gewährleistung habe ich mal folgendes gelesen:

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neukauf und 1 Jahr bei Gebrauchtkauf ab Lieferdatum.

.

..die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre,auch auf gebrauchte PKW.Der Händler kann dies allerdings im Kaufvertrag auf 1Jahr reduzieren.

mfG
Günter
 
für 205er hast du in 15 zoll keine freigabe , wohl aber in 16 zoll ; also 205/55-R16 ...

sollten bei dir 205er in 15 zoll verbaut sein , muss der händler sie zurück nehmen...
 
..die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre,auch auf gebrauchte PKW.Der Händler kann dies allerdings im Kaufvertrag auf 1Jahr reduzieren.

mfG
Günter

..die sachmangelhaftung gegenüber verbrauchern beträgt mind. 1 jahr. alles darüber ist eine freiwillige leistung und bedarf einer gesonderten vereinbarung ( zusatzgarantie )...

@daniel-dg

sorry, abe rdu warst da glaube ich ein wenig "zu nett" deinem verkäufer gegenüber. habe gerade gelesen das du den gebrauchtwagen erst 12/08 gekauft hast und schon in 03/09 das scheppern bemängelt hast. da hättest du viel mehr auf einer beseitigung bestehen sollen. besonders verstehe ich nicht warum du da auch nur einen pfennig/cent für bezahlt hast...??

im 1. halben jahr nach kauf ( siehe garantie ) kannst du ohne große probleme darauf bestehen das diese mängel ohne kosten für dich behoben werden da der gesetzgeber davon ausgeht das der mangel schon bei fahrzeugübergabe / kauf bestanden hat.

gleiches gilt für die reifen. dir wird von einem fachbetrieb ein produktgekauft das du speziell für deinen wagentyp haben wolltest. montieren nicht passende steht der verkäufer auch in der verantwortung.
ich würde das mal nachprüfen lassen und wenn die nicht für deinen wagen zugelassen sind dann ist das nicht dein problem. dann zurück zum verkäufer und der muss dir kostenlosen ersatz liefern....
 
Zuletzt bearbeitet:
sollten bei dir 205er in 15 zoll verbaut sein , muss der händler sie zurück nehmen...
Bist Du Dir sicher, das er sie zurück nehmen muss, wenn der auf dem Fahrzeug befindliche Radsatz gefahren werden darf und man das 14 Moate nach Kauf moniert?
 
..warum 14 monate nach kauf?? soviel ich gelesen habe hat er die karre 12/08 gekauft??

wenn der radsatz gefahren werden darf ist doch alles i.o. wenn nicht dann ist das ein versteckter mangel. als verbraucher musst du dich darauf verlassen können das eine fachwerkstatt das korrekt durchführt....
es ist ja nun nicht jedem menschen zuzumuten das er die arbeit eines fachbetriebes noch mal überprüft.
 
Hast Recht - hab nur abgelesen:
Gewährleistung ist immer 2 Jahre. Da Du den Wagen schon 7/08 gekauft hast,liegt die Beweisführung( ab 6 Monate nach Kauf) bei Dir.
Ob das nach jetzt 14 Monaten noch zu beweisen ist ?

Allerdings steht in dem anderen Thread steht, dass er ihn am 30.12.08 abgeholt hat.
Aber ich glaube selbst das ist unerheblich, oder was meinen die Rechtsexperten?
 
Rad-/Reifenkombination S203

Hallo Daniel,...
Hallo alle zusammen!

Ich habe wieder bzw. immer noch (m)ein Problem mit meinem C220...

In dem Thread habe ich das eigentliche Problem schon einmal angesprochen:

http://www.db-forum.de/forum/c-klas...bei-unebenheiten-im-heckbereich-t-modell.html

Jetzt war ich in einer andren Werkstatt und hatte mir die Querlenker und noch nen paar andere Teile austauschen/reparieren lassen.
Der Meister dort konnte zu dem Zeitpunkt das Scheppern nicht richtig identifizieren und sagte zu mir, dass ich doch einfach wiederkommen solle, wenn es schlimmer werden würde.

Nun hatte ich mit einem Freund den Wagen auf einer Grube; er wollte mal sehen, ob er was finden könnte...
Uns ist aufgefallen, dass die Federn hinten wesentlich "neuer" aussehen, als der "Rest". Also weniger Rost usw.
Also müssen die Federn doch schon mal ausgetauscht worden sein!?!
Vielleicht kommt es irgendwo daher?!
... was wäre daran verkehrt, wenn die Federn mal erneuert wurden?
Es kommt vor dass die Federn an der untersten Windung brechen, vor allem bei Fahrzeugen mit AHK (aber auch ohne) - das verursacht dann Poltern und Knarzgeräusche an der Hinterachse - um so besser, wenn die Federn an einem (jetzt über) 8 Jahre alten Fahrzeug bereits erneuert wurden.

Ich bin noch immer der Meinung, dass ich einen - zwar gebrauchten - Wagen gekauft habe, der aber doch bei der "Auslieferung", bzw wenige Tage danach, zumindest "Fehlerfrei" sein sollte.
JA, ICH WEISS : GEBRAUCHTWAGEN ist nicht NEUWAGEN.

Trotzdem will ich noch ein Mal zum Händler.

Wer kann mir denn - für einen Dummy - genau die Unterschiede bei/zwischen Sachmangelhaftung, Garantie (2Jahre gesetzlich?!, 1Jahr Gebrauchtwagen) und Gewährleistung erklären??

Gerade im Hinblick auf mein o.g. Problem. -> Ja, ich habe schon etliche Antworten dazu bekommen. Hier gehts mir jetzt aber um die Feinheiten und Unterschiede bei den verschiedenen Begriffen!

Auch, ob der Austausch der Kofferraumabdeckung auf Garantie, Sachmangel, Gewährleistung, o.ä. gemacht wird. Der "Hebel" war schon vom Anfang an etwas ausgeleiert. Nun kann ich ihn fast um 180Grad herumdrücken und es löst sich nur noch die rechte Seite. Links hängt´s quasi fest...
Gibt es für alle genannten Beanstandungen schriftliche Nachweise aus denen ersichtlich ist, dass Du diese Mängel auch innerhalb 6 Monate nach dem Gebraucht-Kauf beanstandet hast ?


Und, eine Frage habe ich noch.
Beim Kauf des Wagens hatte der Verkäufer mir einen Satz Winterreifen im Tausch für meinen alten Wagen gegeben.
Treudoof und unwissend wie ich bin, habe ich diese Reifen angenommen und mir direkt wechseln lassen (Ich hatte Sommerreifen auf dem Wagen und bekam die "neuen" Winterreifen drauf)
Witzig ist nun, dass ich laut Fzg-Schein nur 195/65/15 fahren darf.
Ich habe mir aber mit den Winterreifen 205er andrehen lassen.
Darauf geachtet habe ich nicht, weil ich ja dem Verkäufer "vertraut" habe.
Ich werde nochmal im Brief nachschauen aber sollte sich herausstellen, dass ich sie mir eintragen lassen muss, kann ich sie dem Händler zurückgeben? Oder den Händler eintragen lassen?
Auch im Hinblick auf Sachmangel und Co...
Geht es um einen Original-MB-Radsatz?
Welche Dimensionen haben die Felgen genau?
Welche Dimensionen haben die 205er Reifen genau?

Die Breite 205 ist an sich zulässig, aber in Abhängigkeit von der verwendeten Felge und den restlichen Reifen-Daten.

Hier zum Vergleich: Zulässige Rad-/Reifenkombinationen (bei Verwendung originaler MB-Felgen!)

Wenn die Daten der Räder mit den Angaben in der Liste übereinstimmen, muss auch nichts eingetragen werden.



Ich weiss, dass es wieder viel ist, was hier steht. Aber ich bitte um Gnade! :D Ich will nur endlich Ruhe haben mit dem Auto und nicht weiter irgendwelche Sachen bzw. diese Sache mit mir rumschleppen.
Ich habe mir einen Benz gekauft, weil ich auf Qualität, Fehlerfreiheit und qualifizierte Händler/Verkäufer gesetzt habe.
Das Fahrzeug stammt aus 06/2001 ?
Gebrauchtkauf im Dezember 2008 ?

Ich bin der Meinung, dass man beim Kauf eines (damals) rund 7,5 Jahre alten Fahrzeuges nicht gutgläubig erwarten kann, dass dieser 100% in Qualität und Fehlerfreiheit entspricht - Du hattest 6 Monate Zeit um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Jetzt, mehr als 8 Monate später, ist schwer zu beweisen, welche Fehler bei Kauf bereits bestanden haben, falls Du nichts schriftlich nachweisen kannst.


Derzeit kann ich nur sagen, dass ich Mercedes Benz Beresa nicht empfehlen kann. Zudem weiss ich zwar, dass Mercedes (logisch!) teurer ist, als andere Marken. Aber wenn das so mit der Karre weitergeht, war´s mein erster und letzter Mercedes... :(:(:(
Das Fahrzeug kann ganz sicher nichts dafür - muss aber für Deinen z.T. verständlichen Unmut herhalten!


Gruß
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der Meinung, dass man beim Kauf eines (damals) rund 7,5 Jahre alten Fahrzeuges nicht gutgläubig erwarten kann, dass dieser 100% in Qualität und Fehlerfreiheit entspricht

..und doch ist es so. das ist genau das risiko das der händler trägt. rein rechtlich kann der kunde ein fehlerfreies fahrzeug erwarten.

Du hattest 6 Monate Zeit um Deine Ansprüche durchzusetzen.

..und genau das stimmt auch. wenn du in den 6 monaten nicht jeden noch so kleinen mangel beheben lässt/ lassen willst, dann sieht es nach ablauf der 6 monate schlecht aus.

Zitat:
Derzeit kann ich nur sagen, dass ich Mercedes Benz Beresa nicht empfehlen kann. Zudem weiss ich zwar, dass Mercedes (logisch!) teurer ist, als andere Marken. Aber wenn das so mit der Karre weitergeht, war´s mein erster und letzter Mercedes...
Das Fahrzeug kann ganz sicher nichts dafür - muss aber für Deinen z.T. verständlichen Unmut herhalten!

..wenn du deine rechte nicht durchsetzt liegt das leider an dir. der händler versucht logischerweise erstmal alles zu blocken. für ihn sind das ja kosten die es zu vermeiden gilt,
 
N´Abend!

Und erst einmal recht herzlichen Dank für Eure Info´s/Hilfen!

Zu den Winterreifen kann ich die genauen Daten nicht nennen, ich bin in der Kaserne und die Reifen 200KM entfernt. Dem werde ich aber nachgehen! :mad:

Ich versuche jetzt mal, zu allem etwas zu antworten... :rolleyes:

Also:

Was die Sache mit der Fehlerfreiheit anbelangt, muss ich sagen, dass ich natürlich nicht den "Fast"-Standard eines Neuwagens erwarte/erwarten würde. Doch muss und will ich doch erwarten können, dass der Wagen seines Alters und Pflegezustands nach beim Kauf Fehlerfrei sein sollte... Gerade, wenn meine beiden Vorbesitzer schon der älteren Generation angehören, ihn laut Scheckheft regelmässig haben warten lassen (bei den Geburtsjahren gehe ich davon aus, dass sie wirklich bei einer Vertragswerkstatt waren:D) und man bei MB doch qualitativ hochwertige Wartunge, etc erwarten kann.

Klar muss das Auto für meinen Unmut herhalten... Aus meiner Sicht habe ich darauf vertraut, dass ich bei einem Benz erst einmal Ruhe habe, was Werkstattbesuche anbelangt. -> Ausser der normalen Verschleiss-Sachen.
Zudem habe ich darauf vertraut, dass ich, wenn ich zu einem Mercedes-Händler gehe, besser beraten bin, als wenn ich ein Auto von einem "Hinterhof-Händler" kaufe. (so geschehen vor Jahren bei meinem alten Fiat)
Ich sag´s ja noch einmal. Ich habe nicht Neuwagenqualität erwartet. Aber schon ein Auto, welches mir nicht in den ersten Wochen schon Sorgen bereitet.

Der wichtigste Mangel, der hier für mich entscheidend ist, ist das Scheppern.
Ich kann jetzt gerade aber nicht sagen, ob sie es auch in dem Arbeitsauftrag so aufgeführt haben. Aber Auftrag ist ja wegen meines Besuchs bzw. wegen des Schepperns geschrieben worden. Erst hinterher haben sie auf die Rechnung auch die Sache mit den Bremsen geschrieben.
Warum ich dafür so viel bezahlt habe?
Weil der Verkäufer am Tag der Reparatur sagte, der Wagen habe schon zu viele KM auf der Uhr und da könne man aus Kulanz nix machen; bzw auf "Garantie". Dass ich das erste Mal den Mangel nach wenigen Wochen und weniger als 500KM angesprochen hatte, schien egal zu sein.
Ausserdem waren sie mir ja entgegen gekommen, indem sie nicht die volle Arbeitszeit für die Fehlersuche berechnet hatten. GEDANKE -> Muss ich bei einer Fehlersuche die vollen Arbeitsstunden bezahlen? Ich meine mal gehört zu haben, dass nur die reine Arbeitszeit für die Rep. bezahlt werden muss. Dass sie den/einen "Fehler" nicht so schnell finden, ist nicht Problem des Kunden!?! Aber da kann ich auch falsch liegen... :o:
Sie haben halt die Bremsen, die völligst verrostet und abgefahren waren erneuert, plus Bremsbacken und irgendwelcher Spangen oder Federn... Fragt mich nicht, welche...!?!?
Und mit der Arbeits-/Suchzeit waren es halt fast 800€ anstatt fast 1000€.

Die Sache mit dem Scheppern wäre mir egal, wenn es nix "Schlimmes" wäre...
Von mir aus ein Hitzeschutzblech, welches sich nicht wieder fixieren lässt.
Da ich aber nicht weiss, was es ist, mache ich mir halt Sorgen, was passieren kann, wenn Teil X etwas macht, was es nicht machen darf. Und das am besten noch bei 150 auf der A1...

Die erneuerten Federn sind natürlich kein Problem. Mein Gedanke geht nur in die Richtung, ob sie vielleicht beim Einbau nen Fehler gemacht haben? Zu "kurze" oder zu "schwache" Federn?
Weil jedes Mal, wenn der Wagen beim Fahren über eine Bodenwelle z.B. hinten "runtergeht" erklingt dieses Scheppern. Und auch, wenn die Stossd. ausgebaut sind.
Also ein Scheppern bei Belastung. Daher die Sache mit den Federn.

Wie sieht es denn mit der Achsaufhängung und dem Drumherum aus? Fällt das noch unter Garantie, etc? Falls evtl das Scheppern doch von dort kommen sollte!?

Um noch einmal auf den Unmut zurück zu kommen.
Klar ärgere ich mich über all den Stress, den ich schon nach wenigen Wochen mit dem Auto hatte/habe!
Aber es sind auch all die anderen Kleinigkeiten.
Z.B.
-fragte ich telefonisch bei Beresa in Münster nach, ob sie evtl mit Steinfurt abklären könnten, dass ich den Wagen in MS reparieren lassen kann. Wegen der vielen KM zum Fahren halt.
Der Verk. mit dem ich sprach sagte zu mir, er würde sich mit dem Verk. in ST in verbindung setzen und der Verk. aus ST würde sich dann mit mir in Verbindung setzen. Naja, darauf warte ich heute noch...

-ich schrieb eine Mail an Mercedes direkt. Wegen der Sache mit der schweren Kupplung, wenn ich über einen längeren Zeitraum mit Tempomat gefahren bin. Dieses "Problem" habe ich halt auch. So, wie es hier schon im Forum auch im Zusammenhang mit den zweiten Gang, der nicht richtig eingelegt werden kann, diskutiert worden ist.
Einige Tage später erhielt ich eine Mail, in der geschrieben wurde, man nehme mein Anliegen ernst und werde sich mit dem Mercedes-Händler in 'Verbindung setzen.
Dann bekam ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, Mercedes habe sich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und der Verkäufer Herr Raus werde sich mit mir wiederum in Verbindung setzen.
Auch auf diesen Anruf warte ich noch.

Letztendlich kann der Wagen tatsächlsich nix dafür. Aber es ist die Summe der Dinge, die mich kochen lässt.
Muss ich also davon ausgehen, dass Mercedes (deren Händler, Verkäufer, Meister; quasi all deren ""SERVICE"") keinen Deut besser sind, als Fiat, Alfa, Ford, Opel und noch der letzte Hinterhof-Händler in Berlin nahe der polnischen Grenze?!!?!!
So, wie ich die Erfahrung bisher gemacht habe, muss ich sagen: JA.
Da hätt ich mir auch nen Neuen wieder von Fiat holen können...
:(:mad::(:mad:
Ich will nix und niemanden abwerten!! Versteht mich nicht falsch!! Ich bin nur immer davon ausgegangen, dass Mercedes etwas "Besonderes" ist...!!?!! Naja, zumindest für mich...!!!!!!!!

Von daher bitt ich Euch alle halt, mir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, was ich jetzt noch machen kann, bzw. welche Chancen ich ganz vielleicht noch habe.

Ein Bekannter ist Sachverständiger und Lackierermeister. Allerdings derzeit ohne Anstellung. Also kann er mir kein Gutachten erstellen, was quasi "Gültig" ist. So sagte er.
Ich überlege schon, ob ich ihn mal abhole und mit ihm zu Beresa fahre. Ich denke, wenn die mit jemandem reden, der Ahnung davon hat, werden die anders reagieren.
Lohnen sich aber die KM? -> gut 50, um ihn abzuholen (von der Kaserne aus); knappe 190 um nach MS zu kommen; knappe 35 bis Steinfurt; und zurück. Und das alles an einem Tag, mit ungewissem Ausgang... :(:o::(

Gruß

Daniel
 
(bei den Geburtsjahren gehe ich davon aus, dass sie wirklich bei einer Vertragswerkstatt waren:D) und man bei MB doch qualitativ hochwertige Wartunge, etc erwarten kann.
Hast Du kein Scheckheft? Wenn nicht, würde ich mal davon ausgehen, dass sie NICHT in einer VT waren. Mein Opa zum Beispiel fährt schon lange nicht mehr in eine Vertragswerkstatt!

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Fahrzeug bei einer MB VT gekauft? Darauf hast Du KEINE Gebrauhctwagengarantie bekommen, sondern nur die Sachmängelhaftung die Pflicht bei Verkauf an privat ist? Ich persönlich deute das so (ist nur ein Versuch):
Mercedes muss ein Fahrzeug in Zahlung nehmen. Weil dieses nicht regelmäßig gewartet ist, bekommen sie es nicht mehr in irgend eine Gebrauhctwagengarantie. Dafür spricht ja auch die Bremsenaktion die die zu Beginn starten mussten. Wahrscheinlich wurde das Fahrzeug zum EK weiterveräußert und keinerlei Spanne mehr drin. In dem Fall finde ich es von dem Verkäufer dumm Dich nicht VOR dem Kauf auf sowas hinzuweisen. Eine Frechheit finde ich es das er auf Deine ersten Reklamationen nach 500 km nicht reagiert. Dumm von Dir, dass Du es nicht schriftlich festgehalten hast!
Ich würde vielleicht versuchen den Vorgang noch mal so detailliert und ivon Anfang an zusammenzufassen und in Maastricht vorzubringen. Wobei ich mich gerade frage, ob die auch für Gebrauchtwagenkäufe zuständig sind.
Warum verkaufen die sowas nicht nur an Gewerbetreibende?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Recht - hab nur abgelesen:


Allerdings steht in dem anderen Thread steht, dass er ihn am 30.12.08 abgeholt hat.
Aber ich glaube selbst das ist unerheblich, oder was meinen die Rechtsexperten?


...Sorry,hab das Datum vom Daniel-dg mit TE derkojak im anderen Fred vertauscht.Ändert aber trotzdem nichts an der Beweislastumkehr.
Günter
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Garantie? Gewährleistung? Sachmangelhaftung? Wer kann mir helfen?
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