Hallo Leute, jetzt habe ich wieder eine Frage. Ich habe mein Auto letztes Jahr im Dezember bei einem renomierten Autohändler gekauft und habe damals auf die einjährige Gebrauchtwagengarantie verzichtet (um 300 € zu sparen, wo ich mich jetzt grün geärgert habe). Nun habe ich erfahren, dass es auch eine gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers gibt. Sie gilt aber nur, wenn der Mangel bei Verkauf schon vorlag und später aufgetreten ist. Die Beweislast liegt nach 6 Monaten ab Kauf beim Käufer, dass der Mangel bei Kauf schon bestanden hat. Ich weiß jetzt nicht, ob es sein kann, dass das Getriebe im Dezember schon Mängel hatte und jetzt erst ausgefallen ist. Die Reparatur von meinem Auto dauert jetzt doch noch bis Montag, da ein Teil noch fehlt. Dann werde ich auf jeden Fall auch in der Werkstatt nachfragen, ob der Mangel schon länger bestand und er es mir bescheinigen kann.
Was meint ihr dazu?
Hier der Text, den ich dazu gefunden hab:
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.