Getriebeschaden mit 45.000km (automatik)

Diskutiere Getriebeschaden mit 45.000km (automatik) im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - C 220 CDI, Erstzulassung 07.02, Laufleistung 45.000km Nach langer Suche im Netz hoffe ich nun hier Antworten zu finden. Wie hoch ist laut...
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sajewe

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Frischling
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C 220 CDI T-Modell
C 220 CDI, Erstzulassung 07.02, Laufleistung 45.000km
Nach langer Suche im Netz hoffe ich nun hier Antworten zu finden.
Wie hoch ist laut Gutachtern und Erfahrungswerten die zu erwartende Laufleistung eines Automatikgetriebes?
Ich bekam von der PWI die Information daß die Steuerung vom Getriebe defekt ist und ein Austausch nötig sei. 80% Kulanz seitens DC würden gewährt.
Nachdem dies geschah bekam ich den Wagen zurück. Leider war der Fehler damit nicht behoben und ich bekam immer massivere Probleme. Die Kupplung rutschte immer öfter durch. Der bereits vereinbarte Termin zur Reklamation des Reparaturauftrages mußte vorverlegt werden, da eine zunehmende Sicherheitsgefährdung vorlag. Eine neue Begutachtung führte dazu daß nun das Getriebe defekt sei und ein neues rein müßte. Für mich unverständlich hieß es, daß die Kulanzanfrage negativ war. Unverständnis meinerseits da dies ja eine Reklamation darstellte. Erst nach meiner ausdrücklichen Bitte an den Kundenberater wurde dann auch die manuelle Kulanzanfrage gestellt und siehe da es werden 70% Materialkosten übernommen. Ich war natürlich extrem frustriert da ich mir keiner Schuld bewußt bin, ich auch die Tiptronic nicht sträflich mißbraucht habe. Letztenendes ist für mich die Qualität auch sehr zweifelhaft, wenn ein Automatikgetriebe nur eine Leistung von 45.000km schafft. Meine Erwartungshaltung beim Kauf war da wesentlich höher angesetzt und ich glaube nicht zu Unrecht?
Aber es kam noch dicker. Nach dem Austausch war immer noch ein Fehler im System. Bei 170kmh begann der Wagen 5 Mal kräftig zu rucken, fiel in der Leistung und reagierte erst wieder nach dem Leistungsabfall auf die Gasgebung.
Postwendend brachte ich das Fahrzeug zur PWI zurück. Am nächsten Tag stand dann angeblich felsenfest fest, daß laut der Fehlerauslese die Steurung vom Motor defekt ist. Ich zweifelte bereits bei der Diagnose, die ich telefonisch übermittelt bekam, die Richtigkeit an. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß solche Bauteile in einem so kuzem Zeitraum mehr oder weniger gleichzeitig ihre Dienste versagen.
Gestern bei der Testfahrt seitens der PWI mußte das dann auch kleinlaut zugegeben werden und es wurde weitergeforscht. Der exakt gleiche Fehler war mit der neuen Steuereinheit aufgetreten. Heute bekam ich mein Fahrzeug zurück. Der Kupplungssensor wäre die Fehlerquelle gewesen. Der Sensor konnte aufgearbeitet werden. Bei der Heimfahrt lief nun alles wie am Schnürchen.
Meine Vermutung: der Kupplungsensor war von Anfang an das defekte Bauteil und der Getriebetausch war gar nicht nötig. Bisher bekam ich auch keinerlei Informationen wo der Fehler im Getriebe war. Deshalb meine Vermutung:das Automatikgetriebe konnte nicht vernünftig arbeiten, da die Signalgebung seitens Kupplungssensor fehlerhaft war.
Leider ist mein technisches Verständnis nicht so ausgereift, ich möchte aber bei der Rechnungslegung nicht für Dinge aufkommen deren Austausch nicht nötig war.
Vielen Dank im Voraus.
Sabine
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sabine, willkommen im Forum!

Einen "Kupplungssensor" gibt es nicht, was immer damit gemeint sein soll!

Ist dieser Begriff beim Kundengespräch gefallen???
Kann es sein, dass ein anderes Teil gemeint ist?

Hast Du die Rechnung bereits vorliegen? Könntest Du den Inhalt hier posten?

Meintest Du vielleicht den Kurbelwellensensor?

Ansonsten denke ich über die Geschichte das Gleiche wie Du!

Viele Grüße
Peter
 
Ja, dieses Wort fiel. Leider war aber mein eigentlicher Kundenberater heute nicht im Dienst und tja wie könnte es auch anders sein, die anderen hatten keine ausreichenden Informationen. Das Einzige was mir heute blieb waren die Kopien von den Vorgängen in der PWI. Die wurden mir auch auf meine Bitte hin ausgehändigt. Genau dazu habe ich auch eine Frage. Ein Fehler der behoben wurde darf der noch im Eingangs-Kurztest-Protokoll auftauchen? Ich dachte die erlöschen dann mit der Reparatur. Habe hier einige Fehlerprotokolle vorliegen und versuche mich gedanklich da durchzufressen.
Ich muß also morgen auf jeden Fall telefonieren und dann frage ich noch mal ganz genau nach. Melde mich dann und korrigiere die Nennung des defekten Bauteiles.
Lieben Dank.
Sabine
Ach ja, habe ich vergessen. Nein, die Rechnungslegung ist noch nicht erfolgt. Ich denke da muß ja auch noch vieles berichtigt werden, Steuerungen die eingebaut wurden und den Fehler nicht behoben usw.
Kurbelwellensensor könnte sein, denn ich habe auch in einem Protokoll gefunden: Synchronisation zwischen Kurbelwelle und Nockenwelle mit FEHLER.
 
Hallo Peter,
ich mußte selber bis eben auf weitere Auskünfte warten. Mein Kundenberater stecke in irgendeinem Meeting und hatte auch sonst noch viel um die Ohren.
Ich war wohl gestern in zu vielen Foren unterwegs und da habe ich was durcheinander gebracht.
Der Kurbelwellensensor war defekt. Von der PWI wurde heute eingeräumt daß der Schaden wohl beim Einbau des neuen Getriebes selber verursacht wurde. Das Motorsteuergerät verbleibt obwohl der Austausch unnötig war im Wagen. Einmal eingebaut ist es wohl anders auch nicht mehr verwendbar, hat irgendwas mit Schließmechanismen zu tun?!
Das Getriebe wäre aber wirklich defekt gewesen, eine Kupplung hatte den Druck verloren.
Ich bin jetzt froh daß der Wagen wieder rollt. Der bittere Beigeschmack bleibt, Getriebeschaden mit 45.000. 30% der Materialkosten und 100% Arbeitsliestung muß ich tragen :-(
Der Versuch mich zu trösten wurde von der PWI mit dem Argument des neuen Motorsteuergerätes (geht zu Lasten PWI) unternommen.
Ist halt echt dumm gelaufen.
LG,
Sabine
 
Habe noch Mal alles überdacht...

Hallo Sabine,

Zu Deinem gestrigen Beitrag:
Ein Eintrag im Fehlerspeicher kann und wird (sollte) nach der Reparatur grundsätzlich gelöscht. Dann ist er normalerweise auch weg, wenn die Ursache des Fehlereintrages nicht mehr vorhanden ist.
Wurde die Ursache aber nicht behoben, weil sie z.B. sporadisch auftritt (Wackelkontakt o.ä. ...) erscheint beim nächsten Auftreten des Fehlers (nach Motorstart oder Einschalten der Zündung) der Fehlereintrag natürlich wieder.

Zu Deinem heutigen Beitrag:
Habe mir das alles noch Mal durch den Kopf gehen lassen...

Meine Meinung dazu:

Ursprünglich lagen zwei zeitlich auseinanderliegende Defekte vor!

a) das AG bzw. eine der Kupplungen rutschte immer öfter durch...
Dazu wurde fälschlicher Weise die EGS (Elektronische-Getriebe-Steuerug) zunächst getauscht.
Das musstest Du erst Mal mit 20% bezahlen, (Material und/oder Arbeit) richtig? Jedenfalls 20% zuviel.

b) nach dem der Fehler dadurch nicht beseitigt war, wurde das AG getauscht (mit oder ohne Wandler?). Dazu müsste theoretisch erneut das EGS mit getauscht worden sein, da dies normalerweise zum Tauschgetriebe dazu gehört (man müsste den Rechnungstext kennen).
Dies musstest Du zu 30% Material bezahlen plus Arbeitskosten.
Soweit ist das zwar ärgerlich, aber an und für sich vertretbar.
Die Frage bleibt offen, ob noch mehr Kulanz möglich gewesen wäre...?
Ich denke, dass sich jetzt nicht mehr beweisen lässt, ob tatsächlich das AG selbst defekt war, oder am Ende nur tauschbare Teile, wie z.B. Elektrische Steuereinheit (ist nicht das EGS!) oder eines seiner 5 Magnetventile, oder das SSG (Schaltschiebergehäuse) selbst.
Diese drei Gruppen bilden das EHS (Elektro-Hydraulische-Steuereinheit),

Tatsache aber, dass es EIN Fehler des AGs also solches war.
Das zumindest ist meine Einschätzung dazu.

c) anschließend trat ein WEITERER NEUER Fehler auf mit Leistungseinbruch und Motor-Rucken
Jetzt wurde fälschlicher Weise das MSG gewechselt. Danach wurde die eigentliche Ursache gefunden, nämlich der defekte Kurbelwellensensor.
Du schreibst, dass er "aufgearbeitet" werden konnte!
Soll das heißen, dass er repariert werden konnte (also Kontaktproblem?), oder dass er gewechselt wurde?
Es ist eigentlich nicht möglich, den Kurbelwellensensor beim Austausch des AGs zu beschädigen, da der Sensor meilenweit entfernt vorne am Motor montiert ist. Das AG befindet sich aber ganz am anderen Ende :)
Ich vermute hier eher, dass am Sensor bei der Diagnose rumgefummelt wurde!?
Und was soll uns das nun sagen, wenn die Werkstatt einräumte, dass das MSG gar nicht defekt war? Sollst Du es nun nach dem Verbleib im Fahrzeug trotzdem bezahlen samt Arbeitskosten???

Es ist zwar richtig, dass ein neues und verbautes MSG nicht wieder verwertbar ist, denn wenn es einmal auf ein Fahrzeug codiert wurde, lässt sich dieses nicht mehr umkehren.
Das sollte jedoch nicht Dein Problem sein, wenn zuvor eine Falschdiagnose gestellt wurde!!!


Resume:
- EGS umsonst getauscht
- MSG umsonst getauscht
- AG war fehlerhaft
- Kurbelwellensensor war fehlerhaft

Was wirst Du tun?

Viele Grüße
Peter
 
Hi Peter,
danke, daß Du Dir so Zeit genommen hast um dieses Problem zu durchdenken.

Es war mir bei den Eingangs-Kurztest-Protokollen nur aufgefallen daß beim EGS immer drin steht: Code 2500 -Das Getriebe hat eine unzulässige Getriebeübersetzung-

a) Die EGS die den Fehler erstmals beheben sollte wird angeblich nicht in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung dauert nach meiner Erfahrung immer recht lange. Kann momentan nur auf das zurückgreifen was mir mündlich erläutert wurde.

b) Ehrlich gesagt weiß ich nicht was Du mit Wandler beim AG meinst und kann somit auch nicht darauf antworten.
Bei der PWI war nur ein Kompletttausch des AG möglich. Deshalb war es auch etwas schwierig, weil sich ja eingänglich mein Kundenberater nicht so richtig um die Kulanzfrage gekümmert hatte. Ich bekam in dieser Zeit das Angebot das AG reparieren zu lassen. Unter den Bedingen die am Anfang herrschten -100% mein Problem- dachte ich natürlich über diese Möglichkeit nach. Allerdings wäre es eben nicht sinnig gewesen diesen Weg zu gehen und dann auf Kulanz zu hoffen. Dann hätte es ja gleich geheißen daß das nicht anerkannt wird.
Beim neuen AG war auch die dazugehörige EGS im Preis mit enthalten. Die Kulanzfrage wurde wie folgt entschieden: 30% der Materialkosten müsse ich tragen und zu 100% die Arbeitsleistung.
Die Frage nach mehr Kulanz stellte ich mir auch. Deshalb hatte ich ja auch eingänglich die Frage zu der Laufleistung eines AG gestellt.
Kann mich eben nicht damit anfreunden daß man sich mit 45.000 geschlagen geben muß. Außerdem hörte ich von einem Fall (allerdings A-Klasse) mit ähnlichen Daten (kurz nach Ablauf der Garantie, Laufleistung usw). Da wurde alles zu 100% Prozent übernommen.
Ganz ehrlich gesagt denke ich das liegt auch immer an dem der die manuelle Kulanzfrage stellt, also mein Kundendienstmitarbeiter.
Weitere Details zu dem Fall der A-Klasse kann ich aber erst in den nächsten Tagen in Erfahrung bringen.

c) Ja, der Kurbelwellensensor konnte repariert werden, ein Neuer wurde also nicht verbaut. Auch wurde es mir von PWI so erklärt, daß es beim Einbau des neuen AG passiert sei. Aber schön zu wissen, daß es dort gar keine Berührungspunkte gibt.
Die MSG geht voll zu Lasten der Werkstatt. Die PWI hat also gesamt gesehen auch viele Kosten produziert die sie jetzt selber verrechnen müssen. Wie sie das machen ist mir völlig egal. Denn ich hatte schon genug Trouble und die Nase erst mal gestrichen voll.
Nochmals lieben Dank und einen guten Start ins WE.
Sabine
 
Verstehe... Rufe in Maastricht an!

...
Der Fehlercode sagt eigentlich nicht aus, dass das EGS defekt ist, sondern ist eine Folge der eigentlichen Ursache.
Ein defektes EGS wird i.d.R. auch als solches angezeigt.

In der Kulanzfrage zum AG würde ich es nicht darauf beruhen lassen!
Auf jeden Fall würde ich in Maastricht anrufen 00800 1 777 7777
und dort nachhaken!
Hier findest Du die kompletten Kontaktinformationen von Patrick zur Verfügung gestellt.

Ruf an, schildere Dein Anliegen und die gesamte Geschichte, man wird Dir zuhören!
Oft wirkt das wahre Wunder!

Berichte auf jeden Fall, wir sind gespannt... ich zumindest :)

Auch Dir eine schönen Start ins WE!

Viele Grüße
Peter
 
Kulanzfrage
Meinen Fall hatte ich bereits in Maastricht geschildert. Beim ersten Mal gab man mir nur die Information daß sich mein Kundenebarter ja sicher auch schon manuell um die Kulanzfrage gekümmert hätte und die Entscheidung vom Sachbearbeiter wird in der Regel nicht angezweifelt.
Nun war der Sachverhalt bis dato aber so, daß eben nur die Systemabfrage durchgeführt wurde. Mit der manuellen Anfrage stellte sich ja zumindest der Teilerfolg ein.
Letzte Woche rief ich dann erneut an, da zu diesem Zeitpunkt der zweite fette Kostenpunkt, in Form des Motorsteuergerätes, auf mich zurollte.
Da wurde mir zugesichert daß der Fall nochmals auf Kulanzfähigkeit geprüft würde. Die Bearbeitung aber round about 10 Tage in Anspruch nimmt.
Aber dazu gleich eine praktische Frage. In Maastricht ist man ja mittlerweile auf einem veralteten Stand, sollte ich dort vielleicht ein update geben? Oder können die sich selber ausreichend aktualisieren?
Wir sind gespannt ist schon richtig, ich auch!!!
Bienegrüße :donqui:

Ach ja, habe mal gehört Berlin wäre auch eine gute Adresse bei solchen Problemen. Und sei Maastricht sogar noch vorzuziehen?
Darf man zwei Stellen damit belästigen?
Weiß jemand etwas näheres darüber oder mußte eigene Erfahrungswerte sammeln?
 
Wunder???
Der bzw. die Einzige die sich hier wundert bin nach wie vor ich. Habe nun den Anruf aus Maastricht bekommen. Die weitere Prüfung der Kulanzfähigkeit wurde mir nun mit negativen Ausgang mitgeteilt.
Ehrlich gesagt bin ich ziemlich enttäuscht, da ich einfach nicht glauben kann, daß dreizehn Tage nach Ablauf der Garantie so ein Hammerteil auf mich zugeflogen kam. Und ich zumindest mit dreißig Prozent mittendrin stecke.
Die Rechnungslegung ist noch nicht erfolgt, aber ich bin mal gespannt wie die PWI daß mit dem Kurbelwellensensor deklariert und verrechnet.....
Grrrrrr.....
 
Hallo Peter,
ich war heute Morgen wieder bei der PWI und obendrein bei mienem heißgeliebten Kundenberater.
Nachdem ich mein nun offenbar intaktes Fahrzeug zurückbekam ist mir folgendes aufgefallen. Das Funier der Mittelkonsole ist an den zwei schwächsten Stellen sichtbar gebrochen. D.h. dort sind je nach Lichteinfall Risse zu sehen. Nun könnte man meinen ich will hier rausholen was rauszuholen ist, aber ehrlich und doppelschwör das war vor den Reparaturmaßnahmen nicht da!!!
Ich rief also letzte Woche an und na klar müsse es vor Ort begutachtet werden. Mir war dies erst heute möglich. Dort waschen sich nun alle Hände in Unschuld (irgendwie siehts so aus als hätte ich mich in geistiger Umnachtung dort drauf gesetzt).
Ich versuchte meine Situation zu erklären, denn ich nehme an, andere würden ähnlich handeln und zumindest mal nachfragen. Also weder durch Druck von unten (Tausch des AG) oder durch Auflegen von sagen wir mal Materialien die beim Tausch des MSG (im Beifahrerfußraum?) benötigt wurden sei dies durch die Werkstatt zu erklären.
Aber es wird wohl noch mal an anderer Stelle angesprochen und ich bekäme dann bescheid, aber es sei wohl eher unwahrscheinlich das positiv entschieden werde.
Bei der Gelegenheit erfuhr ich von den Entwicklungen bezüglich der Rechnungslegung(noch in Arbeit). Man will mich ja nun doch zufrieden stellen.
Die Arbeiten am Kurbelwellensensor müsse ich nicht tragen. Auch wollte man mich ja auch noch mal darauf hinweisen welch großzügige Geste es gewesen sei mir während dieser Reparatur einen Smart kostenlos zur Verfügung gestellt zu haben. Bei der Gelegenheit sprach ich an, daß dies ja wohl eher nicht beim Wechsel des AG geschehen sei, da (wie nach Deinen Aussagen) meilenweit entfernt. Und ich das eher als Fehler der Werkstatt sehe daß eine erneute Reparatur von Nöten war.
Und man versicherte mir heute nochmals daß dies beim Tausch des AG geschehen sei, da mehr oder weniger Berührungspunkte gegeben seien?!
Nun schlußendlich ist der Plan mir die Hydraulikeinheit die als allererstes getauscht wurde in Rechnung zu stellen. Dafür habe man aber für mich eine Senkung bei der Belastung des AG erreicht, da müsse ich jetzt nur 10% Materialkosten zahlen. Nun da aber diese Einheit bei dem neuen AG wieder enthalten ist fragte ich nach. Die Werkstatt habe sich genau richtig verhalten und korrekt nach Fehleranalyse abgearbeitet und deshalb sei auch de Belastung gerechfertigt.
Rechnungsergebnis: AG mit 30% = Hydraulikeinheit und 10% AG
Irgendwie empfinde ich das als schöngerechnet und bat ihn um Verständnis wenn ich jetzt keine Luftsprünge mache.
Bin schon total müde, aber hoffe das es trotzdem verständlich beschrieben ist.
Gute N8.
Sabine
 
Leider bin ich was das Auto angeht kein Tüftler und Bastler.
Wenn ich Euch was von 1R und 3L erzähle wißt Ihr sicher auch nicht was gemeint ist. Gebt mir doch bitte einen link damit ich mir das zumindest auf einer Motorraumbeschreibung bildlich anschauen kann. Denn hier ist weit und breit keine Hebebühne zu sehen!
Sabine
 
Beim nächsten "Besuch" der Werkstatt zeigen lassen...

Hallo Sabine!

Alex hat schon beschrieben, wo der Geber zu finden ist. Die Seitenangabe "hinten links, oberhalb Anlasser, am Motor" bezieht sich auf die Fahrtrichtung.
Ich hatte ein paar Beiträge zuvor in der Eile falsch geschrieben, dass der Sensor vorne am Motor sei, sorry! :)

Alle Seitenangaben beziehen sich bei KFZs immer auf die Fahrtrichtung, wenn nicht anders angegeben.

Wenn Du den Anlasser bzw. den Positionsgeber-KW nicht findest, lasse ihn Dir beim nächsten Besuch Deiner NL/VT einfach zeigen.

Zur Nichtberechnung der Reparatur des KW-Gebers:
Dazu hatte Deine Werkstatt ja zuvor schon eingeräumt, dass sie nicht ausschließt, den Geber u.U. beschädigt zu haben (wohl eher die Leitung?).
OK, Berührungspunkte gibt es, sobald man mit dem Werkzeug im Motorraum hantiert praktisch fast überall :)

Zur Holzblende Mittelkonsole:
Dumme Sache, aber Hilfe kann Dir dazu hier keiner geben, denn letztendlich musst Du dies leider mit Deiner Werkstatt ausraufen - klar, ärgerlich ist es allemal!
Ja, das EGS=Elektronische Getriebesteuerung (Du hast MSG geschrieben = Motorsteuergerät) ist unter dem Trittbrett im Beifahrerfußraum verbaut.

...Jetzt macht mich aber etwas stutzig!
EGS ist etwas völlig anderes als die Hydraulische Steuereinheit (EHS!).
Irgendwie werden jetzt die Begriffe durcheinander gewürfelt. Aber demnach was Du schreibst, wurde damals nicht das EGS sondern die EHS getauscht! Diese ist unten am AG eingebaut und befindet sich praktisch hinter der Ölwanne des AGs.
Und wie gesagt, die EGS ist im Fußraum verbaut.

So oder so, was bleibt, sind die vorherigen Falschdiagnosen des EGS (oder EHS, was auch immer...) und des MSGs.
Da die Werkstatt diese "Arbeiten", sprich den Tausch+Material tragen müsste, wollen sie nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben (obwohl meiner Meinung nach selber Schuld, da Fehldiagnose!) und sie zudem Dir berechnen - würde ich nicht mitmachen!
Wenn sich die Werkstatt nach ihrer Auffassung "richtig" verhalten hätte, wäre der Fehler von Anfang an behoben worden - mir ist es jedenfalls unverständlich.

Bin wieder gespannt, wie´s weiter geht!

Zum Smart:
Der Leihwagen dürfte wohl über den Kulanzantrag mit verrechnet werden, somit bekommt die Werkstatt den Leihwagen für den Reparaturzeitraum bezahlt - nun ja, ob das großzügig von Deiner Werkstatt ist...? :)

Viele Grüße
Peter

P.S.: Kann es sein, dass Du Zahnarzthelferin bist, oder Zahnärztin? :)
Nein, da heißt es wohl nicht 1R oder L3... eher 1/1 oder 3/3 oder so ähnlich :)
Also, was bedeuten diese "Geheimcodes" :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter,
irgendwie kam mir das bei der PWI auch spanisch vor. Denn ich bin felsenfest davon überzeugt daß ganz zu Beginn die Steuerung vom Getriebe also das EGs getauscht wurde. Bei meinem letzten Gespräch wurde dann aber bei der Erklärung zur Rechnung die Hydraulikeinheit benannt?!
Da man(n) mich aber in dieser Hinsicht echt vera..... kann suche ich hier ja den Rat, um dann vielleicht irgendwann mal alles zu verstehen. Oder wenigstens eine ungefähre Ahnung zu bekommen.
Wie stehen also EGS und EHS in Verbindung zum AG?
Den Smart bekam ich ja erst als dann die Geschichte mit MSG und KW kam und das sei ja in dem Sinne keine Kulanz gewesen. Davor durfte ich ja sehen wo ich mir etwas fahrbares borge. Damals wußte mein Kundenberater nicht wie es verrechnet würde...... Und ich hatte keine Lust mich bei der Rechnung überraschen zu lassen.
Die Sache mit der Mittelkonsole wurde heute abgelehnt. Ist ziemlich blöd, denn praktisch kann ich so etwas nicht verhindern, niemand schießt normalerweise detailgerechte Beweisfotos vom Innenraum. Ich werde also retuschieren (mein alter Job) oder die Augen darüber hinwegschweifen lassen. :mad:
Weil ich doch im Konzern angestellt bin, hielt ich es für eher ungeschickt beim Kummerkasten der Auto Bild einen Beitrag einzustellen. Wer weiß wie die Daimlers sich bei so was anstellen, am Ende bekomme ich da noch richtig Streß. Wenn ich wo anders arbeiten würde wäre ich noch zu ganz anderen Schandtaten bereit!
Meine Zähnchen sind auch schön gepflegt, aber bei uns heißt es in Flugrichtung...... :)
Wie immer lieben Dank!
Sabine
 
Definitionen....

Dann sind das Sitzpostitionen, richtig? :)


Zur EGS, EHS und AG:

EGS = Elektronische Getriebe Steuerung
EHS = Elektro Hydraulische Steuereinheit
und:
es gibt noch die Elektrische Steuereinheit (gibt keine Abkürzung dafür)


Die EGS (im Fußraum verbaut) ist praktisch das Hirn des Systems.
Im Wesentlichen sind an ihr direkt angeschlossen:

- die Mittelschaltung (also der Wählhebel)
- das AG selbst
- und die darin befindliche Elektrische Steuereinheit (ist zusammen sandwichmäßig mit der EHS unter der Ölwanne im AG eingebaut).

Indirekt über den Motor-CAN-Bus ist das EGS mit dem MSG verbunden und der FZ-Diagnosebuchse und und und...

Das EGS ist also der rein elektronische Teil des AG-Systems. Das EGS sammelt praktisch die verschiedenen Fahrzustände des Fahrzeugs (z.B Informationen vom MSG, vom Kickdownschalter, Öltemperatur, Drehzahl, Wählhebelstellung u.v.m.....) und daraus entscheidet, wann und wie das AG schalten soll

Die Elektrische Steuereinheit im AG (verbunden mit dem EGS über Kabelstrang) ist ein Träger für Drehzahlgeber und Öltemperatursensor.
Sie trägt auch den elektromechanischen Teil (Magnet-Ventile) des Systems und setzt die Signale der EGS via dieser 6 verschiedene Magnetventile um --> So steuert das EGS damit die EHS.

Die EHS besteht aus einem rein mechanischem Block mit unzähligen Bohrungen (Ölkanälen) und mechanischen Schaltschiebern, Federn, Kugelventilen, welche sich je nach Ansteuerung der o.g. Magnetventile in entsprechende Positionen begeben, dabei den Ölfluss an entsprechenden Stellen freigeben/verschließen und damit die Gänge im AG geschalten werden.


Vielleicht kannst Du´s Dir jetzt einigermaßen vorstellen...?
Zumindest die Unterschiede der Gruppen und deren Zusammenhänge.
Ich weiß leider nicht wie ich es anders oder einfacher/besser erklären soll. Ein AG und deren beteiligter Gruppen sind leider ein wenig komplex auf den ersten Blick.

Zur Holzblende Mittelkonsole:
Ich denke hier auch, dass derjenige es nicht zugeben wird... Leider lässt sich´s nicht beweisen, wie Du schon schreibst. Das soll aber nicht heissen, dass Du schon aufgeben musst!

Ich denke auch, dass Du als Frau dort nicht ernst genommen wirst.
Wem genau hast Du bisher Deine Reklamation vorgetragen?
Sprich doch Mal freundlich mit dem Geschäftsführer oder wer immer dort als nächste Instanz die Verantwortung trägt.

Viele Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Absolut korrekt

Sitzpositionen sind daran angelehnt, aber in aller erster Linie gehts um Notausgänge.

Hast Du echt super beschrieben!
Ich hatte mir bei der Abholung, als mein Kundenberater gar nicht da war, alles bisherige kopieren lassen. Dort steht auf einem Blatt zur Fehlerdiagnose. Die EGS zeigte an : das Getriebe hat eine unzulässige Getriebeübersetzung. Ursache Fertigungstoleranzen in der EHS!!!
Abhilfe: EHS entsprechend EPC-Dokumentation tauschen.
Also ein bekanntes Fehlermuster und dort drin und am Donnerstag wurden mir gegenüber im Bauteil öfter auftretende Fertigungstoleranzen eingeräumt. Denn auch nach dem Tausch nahm man an es könne an dem neu verbauten Gerät liegen, da wie gesagt auch nicht immer hundertprozentig i.O. :o ABER: Ich soll jetzt zahlen?!
Sie meinen ja laut Fehlerbeschreibung und Diagnose richtig gehandelt zu haben. Auf weiteren Datenblättern steht: Reklamation des Reparaturauftrages -Fehlerauslesung ergab derselbe Fehler ist abgespeichert, Auswertung der Adaptionsdaten und Fehlercodes, Erneuerung modifiziertes Getriebesteuergerät, Steuergerät erneuern, nach Probefahrt keine Besserung festgestellt, Übersetzung prüfen, Steuergerät wurde zurückgeschrieben, AG aus und einbauen.
Habe hier einen ganzen Stapel zu den Vorgängen und sehe zum Teil nur begrenzt durch.
Das was in den Fehlerprotokollen immer wieder auftaucht: P2500 das Getriebe hat eine unzul. Getriebeübersetzung (später noch dazu P2502 der Gang ist unplausibel o das Getriebe rutscht) + die CAN-Kommunikation mit dem Steuergerät ist gestört.
Irgendwie war und bleibt das ein ganz schönes Verwirrspiel.
Ich hatte mitten im Geschehen, als das AG gewechselt wurde und mir die Anfragen meines Kundenberaters ungenügend erschienen, den Chef der PWI angemailt. Der hat sich jetzt wohl auch mit eingeschalten und bewirkt daß man mich nun doch zufriedenstellen will, nur finde ich das nicht gerade gelungen. Indem man schön rechnet, mir die Mittelkonsole beschädigt und Dinge auf´s Auge drückt die nicht zur Fehlerbehebung beitrugen. Ich halte das alles für sehr fragwürdig.
Mein Kundenberater ist auch ziemlich sauer, daß ich seinen Vorgesetzten mit ins Boot nahm. Aber das war noch zu einem Zeitpunkt als es noch uns AG ging und auch habe ich dort keine Unwahrheiten geschildert, sondern relativ klar den Ablauf bei der PWI beschrieben und das ich so damit nicht einverstanden bin. Er, mein Kundenber, hatte sich inzwischen mehrfach entschuldigt und verstand dieses Schreiben nun gar nicht. Ich fragte ihn ob er auf das Datum des Schreibens geachtet hätte, denn dies kam ja nun mit einiger Zeitverzögerung zu ihm. Hat er natürlich nicht, wahrscheinlich erwarte ich da echt zu viel.
Vielleicht sollte ich dort, beim Vorgesetzten, auch noch mal ein Gespräch suchen und alles mündlich vortragen. Habe zwar alles schriftlich festgehalten, damit ich´s auch nach einiger Zeit noch zeitlich nachvollziehen kann. Aber insgesamt ist alles so vielfältig und langwierig, daß es sicher leichter ist den Vorgang mündlich zu schildern. Wahrscheinlich warte ich aber nun bis zur Rechnungslegung. Wenn die sich nicht beeilen, warum sollte ich es dann. Ich bin ja dann nicht derjenige der auf Geld wartet.
Hier ist´s ......kalt. Habe gerade ins Wetter von Pontiac geschaut, kann mich also bald drüben aufwärmen.
Sabine
 
Du erwartest nicht zu viel !

sajewe schrieb:
...
Mein Kundenberater ist auch ziemlich sauer, daß ich seinen Vorgesetzten mit ins Boot nahm. ... Er, mein Kundenber, hatte sich inzwischen mehrfach entschuldigt und verstand dieses Schreiben nun gar nicht. ...wahrscheinlich erwarte ich da echt zu viel.
Vielleicht sollte ich dort, beim Vorgesetzten, auch noch mal ein Gespräch suchen und alles mündlich vortragen. Habe zwar alles schriftlich festgehalten, ...

Ich denke nicht, dass Du da zu viel erwartest!
Ohne Grund hat sich Dein Kundenberater nicht bei Dir entschuldigt :)

Es ist auch keine schlechte Idee, das Gespräch mit dem Vorgesetzten weiter zu suchen, evtl. sogar im Beisein des Kundenberaters - vielleicht wird es für den ihn dann "verständlicher" :)
Und wie immer: sachlich bleiben! Auch Dein Kundenberater ist nur Mensch und sieht vielleicht auch demnächst ein, dass er einen Fehler eingestehen sollte :)

Berichte weiter, .... bin wie immer gespannt, wie´s weiter geht :)

Viele Grüße
Peter

P.S.:
Jetzt weiß ich´s!
1L ist die vorderste linke Ein-Ausstiegstür/Notausgang
3R ist die hinterste rechte Ein-Ausstiegstür/Notausgang, wenn es insgesamt 6 Notausgänge gibt... ansonsten, z.B. bei 8 Notausgängen wäre die hinterste rechte Tür dann 4R.
Diejenigen Fenster, welche als Notausstiegsfenster genutzt werden können, werden in die Nummerierung mit einbezogen. Wenn es zwei aufeinanderfolgende Notausstiegsfenster gibt, erhalten sie trotzdem die gleiche Bezeichnung wie z.B. 2L auf der linken Tragflächenseite.
Mehr als insgesamt 8 Notausstiege gibt´s glaube ich nicht, oder? Oder gibt´s bei Boeing 747 oder Airbus A380 evtl. doch mehr?
 
Habe jetzt erst mal viel um die Ohren und hoffe die Rechnung läßt noch etwas auf sich warten. Und vielleicht paßt ja in Zukunft das Timing besser, denn der ganze Schlamassel erwischte mich mitten im Umzug. Wann auch sonst......
Letztes WE habe ich eine Sternschnuppe (Eisenmeteorit) gefunden und jetzt, davon bin ich zumindest überzeugt, wird es aufwärts gehen.
Ich meine bisher sachlich dort meine Anliegen vorgetragen zu haben und werde es wohl so auch beibehalten. Nur meine Nerven lagen doch mehr oder weniger blank, denn irgendwie riß meine Pechsträhne nicht ab.

Muß ehrlich gestehen, daß ich nicht genau weiß wie es beim A380 sein wird. Ich denke da werden die gesetzlich geforderten Zeiten zum Teil durch Doppelrutschen realisiert. Und bei der 747 sinds glaube ich auch 8 Exits. Aber ich flog bisher immer nur auf 737, dem kleinen Airbus oder noch viel kleiner.
Aber insgesamt bin ich schwer beeindruckt. Wenn Du mir jetzt bitte nur noch verrätst wie das mit der Minimum Besatzung, den gesetzlichen Flugdienstzeiten, Ruhezeiten usw. geht. lol Denn ich glaube bei maschinellen Detail schneidest Du immer besser ab!
Grüßle aus dem Ländle
Sabine

P.S. Ich trink jetzt erst mal ne Coca light und dank Dir in Gedanken.
 
Mensch Peter - hast `ne Freundin gefunden. :D

Verlier bloß keine Zeit , die 737 stürzen in letzter Zeit so häufig ab...





Nachtrag für Sabine : meine Worte sind ausnahmslos freundlich gemeint.
 
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Thema: Getriebeschaden mit 45.000km (automatik)

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