B
berti
Frischling
- Beiträge
- 11
Original geschrieben von panicman
die hintertür ist evtl die Anspar rücklage , welche bei nicht nutzung( da unversteuerte rücklage) ( durch kauf des genanten Investitionsgutes ( auto / maschiene/...) ) im jahr der auflösung( max dauer 4 (?)jahre ) mit 6% verzugszinsen p.A verzinst und dann nachversteuert werden muss .
rechne mal das 4 jahre a 15t€ angespaart wurde , und dies dann in jahr 5 versteuert werden muss ( 15te*1,06^4 + 15te*1,06^3 + 15te*1,06^2+ 15te *1,06 = 69557€) zum dann gültigen steuersatz.
und auf der anderen seite das geld aber keine oder max 2% zinsen gebracht hat ( = 63061€)
ergibt 6500 € differenz und bei 50% steuersatz 3250€ an mehr steuerschuld wenn das geld nicht unter die leute gebracht wird.
wenn nun der händler so nett ist und den wagen für 1000e weniger wieder zurück nimmt , ist 1. die anspar rücklage zinsfrei aufgelöst
2. den ek-vk-verlust zahlt die steuer. auch noch
bleibt nurnoch die reguläre verstuerung der 60te im jahr der auflösung übrig - somit wird die steuer-zins differenz gespart ( o.g. bsp. 3250 -1000 = 2250 estg )gespart
( für genauere angaben siehe ESTG und AO , insbesonder für den jeweiligen steuersatz)
Hi Panicman,
da ich kein Steuerfachmann bin hört sich das für mich sehr abstrakt an.
Aber ich nehme an, dass sich der Geschäftsmann hier irgendwas gespart hat und ich vielleicht dadurch günstig an ein Auto komme.
Kannst Du mir das so bestätigen?