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Gerry_
Crack
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- C270CDI Av.`04
Interessant, hier wird mal wieder viel Halbwissen zur Rechtslage verbreitet. Hier mal die Fakten:
Gesetzesänderung im Urheberrechtsgesetz (Sept. 2003).
Einschlägige Normen sind hier u.a. §§ 95a, 69d UrhG.
Ganz kurz und grob zusammengefasst:
Sicherheitskopien dürfen auch für private Zwecke nicht mehr gemacht werden, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht.
Allerdings bezieht sich dies nur auf Musik- und Film-Medien. Nicht auf Software (PC-Spiele + Anwendungssoftware).
Also darf man sich auch weiterhin eine Sicherheitskopie von seiner originalen Navi-DC/DVD fertigen. Diese natürlich nur nutzen, so lange man im Besitz des Originals ist.
Davon abgesehen, sollte in die empfindlichen Laufwerke der Comand/APS ... -Serien sowieso nur die Original-CD/DVD. Jede Fehlerkorrektur bremst nicht nur die Berechnung, sondern beansprucht die Lasereinheit auch mehr. Normalerweise kein Problem, aber speziell die Comand-Lasereinheit ist sehr empfindlich.
Gesetzesänderung im Urheberrechtsgesetz (Sept. 2003).
Einschlägige Normen sind hier u.a. §§ 95a, 69d UrhG.
Ganz kurz und grob zusammengefasst:
Sicherheitskopien dürfen auch für private Zwecke nicht mehr gemacht werden, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht.
Allerdings bezieht sich dies nur auf Musik- und Film-Medien. Nicht auf Software (PC-Spiele + Anwendungssoftware).
Also darf man sich auch weiterhin eine Sicherheitskopie von seiner originalen Navi-DC/DVD fertigen. Diese natürlich nur nutzen, so lange man im Besitz des Originals ist.
Davon abgesehen, sollte in die empfindlichen Laufwerke der Comand/APS ... -Serien sowieso nur die Original-CD/DVD. Jede Fehlerkorrektur bremst nicht nur die Berechnung, sondern beansprucht die Lasereinheit auch mehr. Normalerweise kein Problem, aber speziell die Comand-Lasereinheit ist sehr empfindlich.