Rückgabe von Gebrauchtwagen???

Diskutiere Rückgabe von Gebrauchtwagen??? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, Ich habe jetzt oft gehört das Autos wegen Mängel gewandelt wurden. Ich denke mal hierbei handelte es sich um Neuwagen. Wie ist es...
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Hallo,

Ich habe jetzt oft gehört das Autos wegen Mängel gewandelt wurden.

Ich denke mal hierbei handelte es sich um Neuwagen.

Wie ist es eigentlich bei Gebrauchtwagen??

Ich haben meinen W203 vor 3 Monaten gekauft,Bj 06/2001.

Morgen ist mein 5 Werkstatttermin.Die Mängel nehmen kein Enden.Langsam haben ich das Gefühl an dem Wagen stimmt gar nichts.Haben ich da auch irgendein recht den Wagen zurückzugeben oder sowas ähnliches???
 
Rückgabe des Fahrzeugs

Mein Wagen ist Baujahr 03/2001. Ich habe das Fahrzeug im Juli 2002 gebraucht gekauft (7.000 km). Die Verbraucherzentrale hat mich bei meinem gestrigen Besuch zur Rechtsberatung ziemlich umfassend informiert (kostet 5,10 EUR).

Bei PKW's muß man dem Verkäufer nur zwei Mal !!! die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Da bin ich auch schon drüber.

Aufgrund der neuen Gewährleistung (bei Gebrauchten mindestens 1 Jahr) ist in den ersten 6 Monaten die Beweislast umgekehrt. Das heißt, der Verkäufer muß dem Käufer beweisen, dass der Wagen bei Übergabe "mangelfrei" war und nicht umgekehrt!!!

Ein entsprechendes Schreiben habe ich gestern per Einschreiben auf die Reise geschickt!

Hast Du den Wagen bei einem Händler gekauft oder privat??? Ich glaube, bei Privaten gilt das nicht....!???

Ciao,
Simone
 
Hallo,

Ich habe den Wagen bei einer Mercedes Hauptniederlassung gekauft.
 
Rückgabe

Hallo W 203!

Dann sollten für Dich die gleichen Grundsätze gelten wie bei mir auch. Mein Wagen ist auch aus 2001 und wurde in 2002 gekauft, also neue Gewährleistungsregelung.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei Dir auch um "echte" Mängel handelt, sonst wärst Du ja nicht schon zig mal in der Werkstatt gewesen.

In der Verbraucherzentrale meinten sie, dass es natürlich kein Mangel ist, wenn vielleicht ab und an mal ein Pedal quietscht oder so. Wenn es aber schwerwiegendere Sachen sind, die sie nicht in den Griff kriegen oder wenn ständig was neues dran ist, dann hat man "grundsätzlich" schon das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn Du die "umgekehrte Beweislast" nutzen möchtest, mußt Du nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeuges schriftlich eine letzte Frist setzen und den Brief am besten per Einschreiben auf die Reise schicken....

Hört sich in der Theorie ja eigentlich nicht schlecht an, allerdings glaube ich nicht, dass die Praxis auch so einfach aussieht...! Wenn Du in einer größeren Stadt wohnst, hast Du doch bestimmt auch eine Verbraucherzentrale in der Nähe....Für 5,10 EUR kannst Du ja vielleicht mal vorbeischauen...Gut wäre auch, wenn Du bislang alles schriftlich festgehalten hättest...!

Viele Grüße,
Simone
 
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Thema: Rückgabe von Gebrauchtwagen???
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