C
cmax
Frischling
- Beiträge
- 13
- Fahrzeug
- C220 CDI
Hallo,
ich habe schon einige Beträge gelesen bin aber nicht richtig schlau geworden, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben!
Mein Problem bei meiner C-Klasse C220 (W203) Baujahr 06/2003 ca. 10000 km (Neukauf)
ist, dass der 1 Gang immer wieder mal rausfliegt.
Nach Besuch bei meiner MB-Niederlassung kannten die dieses Problem und nach kurzer Notiz einiger Fahrzeugnummern kamm heraus, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dass zu angeblich ca. 80000 Fahrzeugen gehöhrt wo ein Fehler an der Schaltkulisse vorliegt.
Sie möchten mir die Schaltkulisse nächste Woche austauschen (dauer ca. 2 Tage).
Nun meine Frage:
- kann ein herausfliegen des 1 Ganges wirklich was mit der Schaltkulisse zu tun haben?
- oder ist dies vielleicht ein Getriebeproblem?
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tips für mich wie ich mich verhalten soll (Kulisse tauschen oder doch auf einen Getriebetausch bestehen)
Danke!
ich habe schon einige Beträge gelesen bin aber nicht richtig schlau geworden, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben!
Mein Problem bei meiner C-Klasse C220 (W203) Baujahr 06/2003 ca. 10000 km (Neukauf)
ist, dass der 1 Gang immer wieder mal rausfliegt.
Nach Besuch bei meiner MB-Niederlassung kannten die dieses Problem und nach kurzer Notiz einiger Fahrzeugnummern kamm heraus, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dass zu angeblich ca. 80000 Fahrzeugen gehöhrt wo ein Fehler an der Schaltkulisse vorliegt.
Sie möchten mir die Schaltkulisse nächste Woche austauschen (dauer ca. 2 Tage).
Nun meine Frage:
- kann ein herausfliegen des 1 Ganges wirklich was mit der Schaltkulisse zu tun haben?
- oder ist dies vielleicht ein Getriebeproblem?
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tips für mich wie ich mich verhalten soll (Kulisse tauschen oder doch auf einen Getriebetausch bestehen)
Danke!
Du hast nur den Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistung für das Fahrzeug. Selbst wenn MB Dir einen Monat vor Ablauf dieser Periode kostenlos ein neues Getriebe einbaut, warum sollten sie Dir für das Getriebe irgendwelche Zusatzansprüche über den gesetzlichen Rahmen hinaus einräumen? Du hast nichts bezahlt und kannst daher auch keine neue Gewährleistung verlangen. Anders sieht es aus, wenn Du den Einbau eines neuen Getriebes auf Deine Kosten vornehmen lässt. Dann kann die gesetzliche Gewährleistung auf das Getriebe und die Ausführung der Arbeiten angewendet werden.