TÜV-Eintragung von Federn ??!!??

Diskutiere TÜV-Eintragung von Federn ??!!?? im Instandhaltung, Reparaturen & Pflege Forum im Bereich Technik; Hallo zusammen, folgendes kleines Problem: Wie einige wissen bin ich Werksangehöriger und fahre Jahreswagen. Nun möchte ich gerne ab und zu...

  1. JK900

    JK900 Crack

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    Hallo zusammen,

    folgendes kleines Problem:

    Wie einige wissen bin ich Werksangehöriger und fahre Jahreswagen. Nun möchte ich gerne ab und zu die Fahrzeuge per Federn tieferlegen. Das Problem dabei ist aber, das ich nichts in die Fahrzeugpapiere eintragen kann / darf. (Die Federn müssen nach dem Jahr auch wieder raus !)

    Daher meine Frage:
    Reicht es aus wenn ich mit dem Fahrzeug beim TÜV vorfahre, alles auf dem Extrablatt eintragen lasse, und dieses Blatt immer im Fahrzeug mitführe ??
    Also alles ohne Eintragung in den KFZ-Brief !!!???!!

    Tschau

    JK
     
  2. Odin

    Odin Frischling

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    Eintragung

    Hi
    Damit ist es zwar abgenommen, aber es muß in den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Ansonsten kostet es 30.-DM Strafe wenn es die Polizei will. Wird aber meistens nicht verwarnt.
    Also den Zettel vom TÜV immer mitführen. Das reicht den meisten Polizisten, da es ja abgenommen ist.

    Mfg Odin
     
  3. #3 bartman, 29.12.2001
    bartman

    bartman Crack

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    bei mir haben sie gesagt, man müßte nur die papiere mitführen und bei der nächsten gelgenheit (wann immer das auch ist) eintragen lassen!!
     
  4. Odin

    Odin Frischling

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    Hi
    Das ist nicht ganz richtig. In einem angemessenen Zeitraum muß es eingetragen werden. Zumindest ist es in Baden-Württemberg so. Das kann sein das es in einem anderen Bundesland etwas anders ist.

    MfG Odin
     
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TÜV-Eintragung von Federn ??!!??

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