IanPooley
Präsident KANG
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Hi leuts,
wie ich schon mal berichtet habe, wurde bei mir das wahlhebelmodul wegen einem defekt getauscht. Nach langen streitereien mit der NL wurden die kosten zu 50% verteilt. Somit muss ich noch 250 euro löhnen, die ich aber noch nicht bezahlt habe, da die rechnung noch nicht da ist
Folgende defekte gab es:
1. Die automatik schaltet 1-2 mal im monat in den Notlauf-modus, zeigt keine gänge mehr an und schaltet nur noch bis zum 2. gang.
2. Beim einlegen des R-Gangs dauert es manchmal bis zu 5 sekunden, bis der gang eingelegt wird.
Nachdem das modul ausgetauscht wurde, sind beide fehler am WE wieder vorgekommen.
Frage:
1. wie soll ich mich nun verhalten? Den betrag habe ich noch nicht bezahlt, soll ich also bei dem werkstattmenschen anrufen und nochmals reklamieren?
2. Wenn was repariert wurde, habe ich dann ne garantie darauf, dass es auch funzen sollte? Wenn ja, wie lange gilt die garantie?
3. Soll ich den betrag so lange zurückhalten, bis das problem gelöst ist?
Vielen Dank für antworten!
MfG,
wie ich schon mal berichtet habe, wurde bei mir das wahlhebelmodul wegen einem defekt getauscht. Nach langen streitereien mit der NL wurden die kosten zu 50% verteilt. Somit muss ich noch 250 euro löhnen, die ich aber noch nicht bezahlt habe, da die rechnung noch nicht da ist
Folgende defekte gab es:
1. Die automatik schaltet 1-2 mal im monat in den Notlauf-modus, zeigt keine gänge mehr an und schaltet nur noch bis zum 2. gang.
2. Beim einlegen des R-Gangs dauert es manchmal bis zu 5 sekunden, bis der gang eingelegt wird.
Nachdem das modul ausgetauscht wurde, sind beide fehler am WE wieder vorgekommen.
Frage:
1. wie soll ich mich nun verhalten? Den betrag habe ich noch nicht bezahlt, soll ich also bei dem werkstattmenschen anrufen und nochmals reklamieren?
2. Wenn was repariert wurde, habe ich dann ne garantie darauf, dass es auch funzen sollte? Wenn ja, wie lange gilt die garantie?
3. Soll ich den betrag so lange zurückhalten, bis das problem gelöst ist?
Vielen Dank für antworten!
MfG,