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tfm1968
Frischling
- Beiträge
- 7
- Fahrzeug
- C 320 T (S 203 ) Bj 2001, 112.000 Km
Halloechen,
da bin ich schon wieder, diesmal macht mein Zuendschloss Aerger.
Seit geraumer Zeit schlage ich mich mit dem Problem herum, das der Schluessel mal den Wagen oeffnet und mal nicht.
Genauer gesagt, nach jedem dritten Start kann ich den Wagen mit dem Schluessel nicht verschliessen bzw. starten. Also: Zentralverriegelung im Auto druecken und Auto mit dem Schluessel verrriegeln. Auto auf die gleiche Weise oeffnen und starten. Meine MB-Werkstatt hat einen Austausch als einziges Mittel empfohlen (kostet 850 Euronen inkl. Maerchensteuer ), da angeblich irgendwelche Codes nicht mehr erkannt werden ( Auslesung Fehlerspeicher ).
Zudem kommt hinzu, das ich das Fahrzeug seit Juni besitze und das Problem seit August bekannt ist. Der Haendler( Verkaeufer ) sperrt sich. Fahrzeug wurde mit einer Garantie verkauft, die genau solche Defekte nicht abdeckt. MB meint der Verkaeufer muesste dafuergerade stehen, da er 6 Monate nach Kauf Gewaehrleistung geben muss.
Hat jemand eine Ahnung wie da die gaengige Rechtsprechung bzw. Rechtslage ist???
LG
tfm1968
da bin ich schon wieder, diesmal macht mein Zuendschloss Aerger.
Seit geraumer Zeit schlage ich mich mit dem Problem herum, das der Schluessel mal den Wagen oeffnet und mal nicht.
Genauer gesagt, nach jedem dritten Start kann ich den Wagen mit dem Schluessel nicht verschliessen bzw. starten. Also: Zentralverriegelung im Auto druecken und Auto mit dem Schluessel verrriegeln. Auto auf die gleiche Weise oeffnen und starten. Meine MB-Werkstatt hat einen Austausch als einziges Mittel empfohlen (kostet 850 Euronen inkl. Maerchensteuer ), da angeblich irgendwelche Codes nicht mehr erkannt werden ( Auslesung Fehlerspeicher ).
Zudem kommt hinzu, das ich das Fahrzeug seit Juni besitze und das Problem seit August bekannt ist. Der Haendler( Verkaeufer ) sperrt sich. Fahrzeug wurde mit einer Garantie verkauft, die genau solche Defekte nicht abdeckt. MB meint der Verkaeufer muesste dafuergerade stehen, da er 6 Monate nach Kauf Gewaehrleistung geben muss.
Hat jemand eine Ahnung wie da die gaengige Rechtsprechung bzw. Rechtslage ist???
LG
tfm1968