M
martins
Crack
- Beiträge
- 172
- Fahrzeug
- Focus TDCi
Mach das mal. Vielleicht ist Gerry ja doch noch in der Lage mit was zum "Anscheinsbeweis bei 2T-Öl im Diesel" was Produktives zu liefern, anstelle nur in bekannter Manier sich als Beitragsfledderer zu verlustieren.Patrick schrieb:Ich kopiere euch den "Rechtsstreit" heute Abend gerne in einen Extrathread, da könnt ihr dann so richtig aufdrehen!
Schönen sonnigen Montag,
Immerhin scheint er seinem Berufsstand gerecht zu werden, gespaltene Argumentation geht ihm flüssig aus der Feder (aka Tastatur). Das die besondere Beweiswürdigung einer Polizistenaussage als Zeugenbeweis - im Gegensatz zu Zivilpersonen - letztlich logisch nichts anderes ist als eine Anscheinsbeweis wird einfach wegnegiert, wenn es einem nicht in den Kram passt. Es ist ein Anscheinsbeweis basierend auf dem Erfahrungssatz, dass Polizisten wegen ihrer Ausbildung, Erfahrung und erhöhten Sorgfalt im höheren Maße glaubwürdiger als Zeuge sind.
Wenn dies nicht der Fall wäre, keine Beweiswürdigung stattfinden würde, gäbe es ja keine unglaubwürdigen oder unbrauchbaren Zeugenaussagen, wäre jede Zeugenaussage ein Beweis. Eine Beweiswürdigung findet aber natürlich statt.
Im Falle der Polizisten wird aber folgend einem Erfahrungssatz für den kompletten Berufsstand impliziert, dass diese z.B. in verkehrsberuhigten Zonen Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Messung schätzen können. Es ist ein Anscheinsbeweis, der der Zeugenaussage eines Polizisten eine höhere Gewichtung schenkt als bei Normalbürgern. Es ist sophistische Spalterei, deckt sich aber mit div. Ausführungen zur Beweiswürdigungstheorie. Eigentlich elementare Logik, steht aber in der Juristerei wohl nicht unbedingt an oberster Stelle.
Aber eigentlich interessiert mich der Formalismus zum Sonderstatus der Zeugenaussagen von Polizisten viel weniger (eigentlich sogar gar nicht, da ist die Welt schlicht wie sie ist) als der "Anscheinsbeweis bei 2T-Öl im Diesel". Das ist wenigstens halbwegs im Topic und fehlt bisher auch jeder Hauch des von Gerry behaupteten Ansatz.
Vielleicht steigt er ja mal von seinem hohen Ross und klärt uns als unabhängig vom Internet juristisch Gebildeter in der Sache nochmal im Detail auf. Wo ist der Anscheinsbeweis des Verbotenen wenn ich bei einen Ölverbrennungsmotor Öl zum Treibstoff hinzufüge? Es gibt keinen natürlichen Kausalzusammenhang der eine Verschlechterung von Abgas- oder Geräuschwerten erzwingen würde.
Interessant fände ich auch, wie die diskutierte Anzeige eigentlich formuliert wäre.
Ciao
PS: Um die Sache inhaltlich mal wieder einzu-norden, das dialektische Gefasel mal abzuschneiden: Ja, bezüglich der Polizeiaussagenthematik hat Gerry Recht, Weisheit für sich gepachtet und das Salz der Erde, ich bin ein Depp mit ungesunder Halbbildung und habe mich geirrt.
So - jetzt bitte zur Sache um die es eigentlich geht!
Zuletzt bearbeitet: