MotorProtect ins Motoröl / Zweitaktöl zum Diesel dazu

Diskutiere MotorProtect ins Motoröl / Zweitaktöl zum Diesel dazu im Forum Motor, Antrieb & Tuning im Bereich Technik - Hallo zusammen, ich hatte kurz vor dem Crash die Frage reingestellt, ob jemand Erfahrungen mit folgenden Zusätzen hat: - MotorProtect ins...
Dedes-Fan schrieb:
Aber Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtern wir nicht... Wir verbessern es positiv...

Dazu habe ich ja bereits einige Sätze geschrieben (s.o.).

Dedes-Fan schrieb:
Und Veränderungen nehmen wir auch nicht vor...

Es muss keine mechanische Änderung vorliegen. Also wenn das Einfüllen von 2T-Öl keine "Veränderung" ist...

Dedes-Fan schrieb:
Kraftstoffzusätze sind ja schließlich dafür da, daß sie dem Kraftstoff zugesetzt werden... :D Und mehr als ein Kraftstoffzusatz ist unser Öl ja gar nicht...

Aber ist 2T-Öl für PKW-Diesel-Motoren vorgesehen? IMHO nur für Fahrzeuge bzw. Motoren, welche einen solchen Zusatz zwingend erfordern (zusätzliche Schmierung).
 
Die zwingende Erfordernis ist doch klar gegeben... Wir müssen doch unsere Punpen schmieren um Schaden abzuwenden...

Und ich habe dabei überhaupt kein schlechtes Gewissen, denn ich kann nicht erkennen, daß es verboten wäre...

Wenn uns einer verknacken will, dann muß er uns doch den Vorsatz für eine Missetat nachweisen...

Überschreiten wir vorsätzlich unzulässige Schranken...?

Wir handeln doch gutgläubig...

Ich bin zwar kein Jurist, aber da würde ich dem Richter etwas erzählen bis er japsend nach einem Glas Wasser ruft... :D
 
Gerry_ schrieb:
Z.B.: § 19 Abs.2 S.2 Nr.3 StVZO:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Beim Chip-Tuning wird allein deshalb regelmäßig vom Erlöschen der BE ausgegangen. Natürlich nur, wenn der Chip nicht eingetragen wurde.

Zur Beimischung des 2T-Öls:
Wird man erwischt und angezeigt, dann beginnen natürlich die Beweis-Spielchen. Unser Erfahrungen zeigen, dass die Verbrennung sauberer abläuft, aber überzeugt das auch einen Außenstehenden? Offiziell gibt es dazu keine Berichte bzw. Erfahrungswerte, also gehen die zuständigen Behörden davon aus: Eine Beimischung von 2T-Öl in einen Diesel-PKW wird zum Mitverbrennen des Öls führen und damit mehr Abgase erzeugen. Dürfte schon ein Fall des "Anscheinsbeweises" sein, d.h. man müsste den Gegenbeweis erbringen. Ob dies so einfach wird, wie wir uns das vorstellen (Vergleich von AU-Messungen)?


Ich bin auf eurer Seite, also locker bleiben, aber auch nicht zu sicher fühlen. Klar, so eine Anzeige wird wohl Theorie bleiben, aber ich würde das nicht unbedingt an die große Glocke hängen.

Davon abgesehen: Wer noch auf gesetzliche Gewährleistung, Garantie oder Kulanz baut, der sollte sowieso seinem DC-Händler nichts von der Beimischung erzählen.

Falls so eine Anzeige erfolgen sollte, müsste die Änderung des Abgas oder Geräuschverhaltens erstmal nachgewiesen werden (was ziemlich nach hinten losgehen wird).
Solange das Fahrzeug die in den Papieren angegebenen Geräusch- und Abgasgrenzwerte erfüllt, ist völlig schnurz war man sich in den Tank kippt.
Die diversen Treibstoffadditive sind - unter obigen Randbedingungen - auch völlig legal, wenn auch in der Regel ziemlich sinnlos.

Ich stell mir vor allem die Begeisterung von unseren (ehemals) Grün-Weißen Helfern vor, wenn jemand mit so einer Anzeige kommt. :D
Die tun den Teufel und starten da ein kostenträchtiges Ermittlungsverfahren. Der Form halber kommen die ggf. vorbei und sagen "lassen sie mal kurz den Motor laufen" und wünschen anschließend einen schönen Tag.

Die Nummer mit Gewährleistungsaspekten ist nun schon länglich durchgekaut...

Ciao
 
Dedes-Fan schrieb:
Die zwingende Erfordernis ist doch klar gegeben... Wir müssen doch unsere Punpen schmieren um Schaden abzuwenden...

Nein, so läuft das nicht.
Wir reden hier nicht von unseren Insider-Erfahrungen, sondern von der offiziellen Seite und diese sagt ganz klar: Unser Dieselkraftstoff ist ausreichend gut. Wir wissen/vermuten mehr, aber das überzeugt Dritte nicht. Ich vertraue Sterndoc und den anderen Usern (Erfahrungsberichte), aber tun dies unbelastete Dritte auch?

Bei 2T-Maschinen sind diese Zusätze notwendig und deshalb das Abgasverhalten auch dementsprechend abgenommen. Bei unseren PKWs nicht.

Dedes-Fan schrieb:
Und ich habe dabei überhaupt kein schlechtes Gewissen, denn ich kann nicht erkennen, daß es verboten wäre...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: € 50 + 3 Punkte + ...

Dedes-Fan schrieb:
Wenn uns einer verknacken will, dann muß er uns doch den Vorsatz für eine Missetat nachweisen...

Achso, du hast dein 2T-Öl bisher also nicht "vorsätzlich" eingefüllt, sondern die Brühe ist dir immer aus den Ärmeln gelaufen? :D

Dedes-Fan schrieb:
Wir handeln doch gutgläubig...

Falsche Baustelle.
Herr Richter, ich habe meiner Frau nur deshalb Arsen beigemischt, weil ich in einem Insiderforum gelesen habe, dass sie dadurch jünger wird. Ich plädiere auf "Freispruch", da ich "gutgläubig" war. :D

Dedes-Fan schrieb:
Ich bin zwar kein Jurist, aber da würde ich dem Richter etwas erzählen bis er japsend nach einem Glas Wasser ruft... :D

Mit deinen Argumenten würdest du einem Richter nur ein fettes Grinsen ins Gesicht zaubern. ;)
 
martins schrieb:
Falls so eine Anzeige erfolgen sollte, müsste die Änderung des Abgas oder Geräuschverhaltens erstmal nachgewiesen werden (was ziemlich nach hinten losgehen wird).

Da wäre ich mir nicht so sicher. Hier könnte evtl. der "Anscheinsbeweis" greifen, welchen Du dann entkräften musst.

martins schrieb:
Solange das Fahrzeug die in den Papieren angegebenen Geräusch- und Abgasgrenzwerte erfüllt, ist völlig schnurz war man sich in den Tank kippt.

Es geht um eine nachteilige Veränderung und keineswegs um die Einhaltung der Grenzwerte.
Auch Fahrzeuge mit Chip fallen bei der AU normalerweise nicht durch, trotzdem erlischt die Betriebserlaubnis wegen dem nachteilig veränderten Abgasverhalten (wenn keine Eintragung vorliegt).

Das OLG Karlsruhe hat hierzu im März 2006 entschieden:
"Die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr sei durch den Einbau des Chips erloschen, da dieser das Abgasverhalten verändere. Um die Betriebserlaubnis aufrecht zuerhalten, hätte ein amtlich anerkannter Sachverständiger den Einbau des Chips unverzüglich abnehmen und eine Bestätigung erteilen müssen."

martins schrieb:
Die diversen Treibstoffadditive sind - unter obigen Randbedingungen - auch völlig legal, wenn auch in der Regel ziemlich sinnlos.

2T-Öl ist aber für 2T-Motoren vorgesehen. ;)

martins schrieb:
Ich stell mir vor allem die Begeisterung von unseren (ehemals) Grün-Weißen Helfern vor, wenn jemand mit so einer Anzeige kommt. :D
Die tun den Teufel und starten da ein kostenträchtiges Ermittlungsverfahren. Der Form halber kommen die ggf. vorbei und sagen "lassen sie mal kurz den Motor laufen" und wünschen anschließend einen schönen Tag.

Wenn du das so sagst, wird das sicher so sein. ;)

martins schrieb:
Die Nummer mit Gewährleistungsaspekten ist nun schon länglich durchgekaut...

Durfte doch aber hoffentlich am Rande erwähnt werden.
 
@Gerry_

Hast du da irgendwelche Phobien vor bösen Menschen die einen Anzeigen weil man an der Tanke was anderes tut als die Pistole in den Tankstutzen zu stecken??? Fühlst du dich schuldig, wenn du sowas machst??

Es findet keine nachteilige Veränderung statt und selbst wenn muss die nachgewiesen werden.
Könnte ja jeder Hansel kommen und behaupten das Auto des Nachbarn wäre zu laut, würde zuviel Abgase produzieren oder hätte eine gesundheitsschädliche Farbe (Vorsicht Ironie).
Es gibt für solche Sache weder dadurch das ich irgendwas in den Tank fülle oder die Motorhaube aufmache und darunter rumfummele sowas wie einen "Anscheinsbeweis".
Der "Anscheinsbeweis" steht in der Rechtsprechung des deutschsprachigen Raum auf wackeligen Füßen, ist noch nicht mal offizieller gesetzlich geregelt, und ist im Detail komplex, setzt aber aber einen gewissen Zwang der Kausalität voraus, der sich auf Erfahrungspraxis stützt. Beispielsweise kann man zwingend annehmen, dass jemand ein Einschreiben bekommen hat, wenn man den Einschreibebeleg hat (was übrigens aber genau nichts über den Inhalt des Schreibens aussagt, kann auch ein leerer Zettel drin gewesen sein). Oder wenn mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgeholen wurde, kann man davon ausgehen, dass der ursprüngliche Besitzer den Pin nicht sorgfältig aufbewahrt hat (wobei auch hier schon anders entschieden wurde).
Für diese "Anscheinsbeweise" - wo faktisch eine Beweislastumkehr entsteht - muss aber eine "Basis" (Erfahrungssätze) existieren. Die Post muss bewiesen haben, dass Einschreiben grundsätzlich zuverlässig sind und die Banken müssen belegen, dass die Pin-System grundsätzlich sicher ist.
Ein "Anscheinsbeweis" hat also genau nichts mit "Annahmen" oder "Vermutungen" zu tun.

Genau diese Basis existiert hier aber nicht, da es keine "Basis" gibt, die die Wirkung von Zweitaktölbeimengungen in Diesel betrifft, und letztlich auch nicht für andere Treibstoffstoffadditive.

Juristisch ist hier die einzige Basis die gültige Dieselnorm EN 590, die aber durch die Beimengung von 2T-Öl in den diskutierten Mengen nicht tangiert wird.

Ein Anscheinsbeweis liegt hier dann vor, wenn die Karre offensichtlich - von einem Beamten unmittelbar wahrnehmbar - rappelt wie ein Trecker oder massiv qualmt, egal aus was für Gründen.

Ach ja: Da ich ein ganz gutes Verhältnis zu den Grün-Weißen habe, weiss ich definitiv wie die sich über Anzeigen solches Strickmusters freuen und wie sie damit umgehen. ;)

Ciao

PS: Weil's vielleicht nicht klar geworden ist: Die Thematik "Anscheinsbeweis" greift erst auf der Ebene der Urteilsfindung des Gerichts.
Hier hätte es aber das Gericht mit einer angeblichen Veränderung nach § 19 Abs.2 S.2 Nr.3 StVZO zu tun, die aber dummerweise weder Abgas- noch Geräuschverhalten verschlechtert hat, bis zur Ebene des Anscheinsbeweis kommt man da gar nicht.

Der Vergleich mit dem Chip-Tuning hinkt übrigens extrem, da _jeder_ Treibstoff "das Abgasverhalten verändert", da seine Eigenarten hat. Mit dieser Begründung dürfte man unter anderem weder Aral Ultimate noch Shell V-Power Diesel tanken.
 
Zuletzt bearbeitet:
martins schrieb:
@Gerry_

Hast du da irgendwelche Phobien vor bösen Menschen die einen Anzeigen weil man an der Tanke was anderes tut als die Pistole in den Tankstutzen zu stecken??? Fühlst du dich schuldig, wenn du sowas machst??

Weder noch.
Trotzdem darf man diskutieren, oder?

martins schrieb:
Könnte ja jeder Hansel kommen und behaupten das Auto des Nachbarn wäre zu laut, würde zuviel Abgase produzieren oder hätte eine gesundheitsschädliche Farbe (Vorsicht Ironie).
Es gibt für solche Sache weder dadurch das ich irgendwas in den Tank fülle oder die Motorhaube aufmache und darunter rumfummele sowas wie einen "Anscheinsbeweis".

Wir reden hier aber nicht von deinen hier aufgeführten Beispielen, sondern vom "sich freiwillig outen". ;)

martins schrieb:
Beispielsweise kann man zwingend annehmen, dass jemand ein Einschreiben bekommen hat, wenn man den Einschreibebeleg hat

Da ist der Bundesgerichtshof aber anderer Ansicht: BGHZ 24, 308ff.

martins schrieb:
Genau diese Basis existiert hier aber nicht, da es keine "Basis" gibt, die die Wirkung von Zweitaktölbeimengungen in Diesel betrifft, und letztlich auch nicht für andere Treibstoffstoffadditive.

Das ist deine Ansicht, meine habe ich bereits oben mehrfach dargelegt.

martins schrieb:
Ein Anscheinsbeweis liegt hier dann vor, wenn die Karre offensichtlich - von einem Beamten unmittelbar wahrnehmbar - rappelt wie ein Trecker oder massiv qualmt, egal aus was für Gründen.

Das hat mit dem Prima-facie-Beweis jetzt aber wirklich nichts zu tun. War wohl oben Google/Wikipedia-Wissen? ;)

Da liefert man euch einen Ansatzpunkt in Form des § 19 StVZO und dann wird alles sofort wieder in eine rosane Farbe getaucht. Man sollte möglichen Problemen doch etwas offener gegenüberstehen.
Irgendwie bekomme ich so langsam aber sicher den Eindruck, dass dies hier nur noch eine "wir streicheln uns gegenseitig wegen der tollen 2T-Idee"-Plattform ist. Schade...
 
Gerry_ schrieb:
Weder noch.
Trotzdem darf man diskutieren, oder?
Ich frag mich nur wozu? Anzeigen von bösen Mitmenschen weil man irgendwas in den Tank füllt? Ist doch völlig paranoid. Oder eher der deutsche Michel in seinem Obrigkeitswahn weil er was tut, was nicht ausdrücklich erlaubt ist?

Gerry_ schrieb:
Wir reden hier aber nicht von deinen hier aufgeführten Beispielen, sondern vom "sich freiwillig outen". ;)
Ist juristisch doch völlig irrelevant, weil im Falle einer Anzeige trotzdem nur eine Behauptung von Klaus Meier im Raum steht. Keine Fakten, nichts.

Gerry_ schrieb:
Da ist der Bundesgerichtshof aber anderer Ansicht: BGHZ 24, 308ff.
Du schneidest dir mit der Argumentation selber in's Fleisch. Wie geschrieben sind "Anscheinsbeweise" keine juristisch fixe Sache, sondern ggf. eine Mechanik der Entscheidungsfindung im Gericht, bieten da viel Ermessenspielraum.
Wenn du davon ausgeht, dass selbst in tradierten Fällen von Anscheinsbeweis-Annahmen dieser nicht greift, warum gehst du da bei deinem "bösen Onkel an der Tanke"-Szenario von aus?

Gerry_ schrieb:
Das ist deine Ansicht, meine habe ich bereits oben mehrfach dargelegt.
Und wo siehst du auch nur den Hauch eines inhaltlichen Anscheinsbeweis, dass 2T-Ölbeimengung Abgas- oder Geräuschverhalten eines Diesels verschlechtert?

Gerry_ schrieb:
Das hat mit dem Prima-facie-Beweis jetzt aber wirklich nichts zu tun. War wohl oben Google/Wikipedia-Wissen? ;)
Es hat durchaus was damit zu tun, da z.B. Gerichte im Extrem per Anscheinsbeweis entscheiden, dass ein Polizeibeamter grobe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit auch "per Augenmass" feststellen kann. Wie vertrauenswürdig da die "Basis" ist, sei anheim gestellt.
PS: Ob ein Gericht soweit gehen würde, die Augenmaß-Beurteilung eines Beamten für eine Anscheinsbeweis-Entscheidung in Sachen Geräusch/Abgas als hinreichend anzunehmen ist beliebig unwahrscheinlich. Aber zumindest wäre das genug "Futter" für eine Ermittlung.
Gerry_ schrieb:
Da liefert man euch einen Ansatzpunkt in Form des § 19 StVZO und dann wird alles sofort wieder in eine rosane Farbe getaucht. Man sollte für mögliche Probleme doch etwas offener sein.
Klar. Ich kann mein Leben auch mit Problem zupflastern und vor lauter Angst auch nicht mehr aus dem Haus gehen. Wofür soll das gut sein?

Gerry_ schrieb:
Irgendwie bekomme ich so langsam aber sicher den Eindruck, dass dies hier nur noch eine "wir streicheln uns gegenseitig wegen der tollen 2T-Idee"-Plattform ist. Schade...
Den Eindruck habe ich nicht. Hier sind diverse Erfahrungsberichte und vor allem konkrete Meßwerte geliefert worden, die selbst dein Worst-Case-Szenario - Anzeige, Polizei wird - absurder Weise - tatsächlich aktiv, Ermittlungsverfahren mit technischer Untersuchung etc - komplett entschärfen.

Ciao
 
Zuletzt bearbeitet:
martins schrieb:
Es hat durchaus was damit zu tun, da z.B. Gerichte im Extrem per Anscheinsbeweis entscheiden, dass ein Polizeibeamter grobe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit auch "per Augenmass" feststellen kann.

Dazu hätte ich aber doch gerne eine Quelle von dir.

martins schrieb:
Hier sind diverse Erfahrungsberichte und vor allem konkrete Meßwerte geliefert worden, die selbst dein Worst-Case-Szenario ... komplett entschärfen.

Die "konkreten Messwerte" beschränken sich doch bisher auf verbesserte "Trübungswerte" oder gab es schon detaillierte Aufstellungen?
 
Gerry_ schrieb:
Dazu hätte ich aber doch gerne eine Quelle von dir.

Becker, Klaus-Peter; Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 1. Aufl. 2000
Der Nachweis der Überschreitung eines Geschwindigkeitslimits kann durch bloße Schätzung nur selten geführt werden. Schätzungen durch ungeschulte Personen (OLG Hamm VRS 58, 380) oder nachts (BGH VersR 70, 818) sind besonders kritisch zu prüfen und in der Regel ungeeignet. Andererseits können sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30, 444: 100 km/h innerorts; OLG Celle VersR 73, 526) mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn sie durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (BGH VRS 38, 104). Allein das subjektive Empfinden eines Polizeibeamten genügt aber nicht (BayObLG VRS 53, 433). Möglichst sollten auch weitere Tatsachen zur Verfügung stehen (OLG Hamm VRS 23, 54). Geschwindigkeitsfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise eingehend zu begründen (OLG Hamburg VRS 58, 380).
In verkehrberuhigten Zonen wird die "Augenmaß-Messung" mittlerweile regelmäßig akzeptiert. Die Suche nach detaillierteren Quellen überlasse ich den geneigten Leser. ;)

Die "konkreten Messwerte" beschränken sich doch bisher auf verbesserte "Trübungswerte" oder gab es schon detaillierte Aufstellungen?
Oft nur Trübung, einige haben aber auch das komplette Programm (NOx, CO, PM, etc) gemessen und veröffentlicht. Im BMW-Forum war da einiges, wenn ich mich richtig erinnere und bei Motor-Talk auch.
(Und nein, sorry, dass suche ich nicht noch raus, hab meine Zeit auch nicht gestohlen. Da die Foren keine guten Suchfunktionen haben ist das eine Sysiphusarbeit.).

Gruss

PS: Wir sind mit dem juristischen Zeug völlig OT, der Mod holt berechtigterweise bald mit dem großen Hammer aus. Und praktisch irrelevant ist es obendrein. Ich beende diesen Nebenkriegsschauplatz für mich erstmal.
 
martins schrieb:
Der Nachweis der Überschreitung eines Geschwindigkeitslimits kann durch bloße Schätzung nur selten geführt werden. Schätzungen durch ungeschulte Personen (OLG Hamm VRS 58, 380) oder nachts (BGH VersR 70, 818) sind besonders kritisch zu prüfen und in der Regel ungeeignet. Andererseits können sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30, 444: 100 km/h innerorts; OLG Celle VersR 73, 526) mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn sie durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (BGH VRS 38, 104). Allein das subjektive Empfinden eines Polizeibeamten genügt aber nicht (BayObLG VRS 53, 433). Möglichst sollten auch weitere Tatsachen zur Verfügung stehen (OLG Hamm VRS 23, 54). Geschwindigkeitsfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise eingehend zu begründen (OLG Hamburg VRS 58, 380).

Danke für das Zitat, aber diese Beweiswürdigung an sich habe ich nicht angezweifelt.
Ich stelle meine Frage gerne noch mal etwas konkreter:
Was soll das mit dem "Anscheinsbeweis" zu tun haben?
Du verwechselst das nicht zufällig mit dem "Augenschein"?

Bis morgen, Zeit für die Kiste.
gn8 und Gruß Gerry
 
OK, definitiv das letzte Mal zu dem Thema.

Nein, ich verwechsle nichts. "Anscheinsbeweise" sind letztlich auch nur ein spezielles Szenario einer Beweiswürdigung.
Ein Einschreibebeleg wird basierend auf Erfahrungssätzen als Beweis einer Zustellung akzeptiert, eine Kontoabhebung mit gestohlener EC wird basierend auf Erfahrungssätzen als Beweis für nachlässigen Umgang mit dem PIN akzeptiert, die Augenmaßschätzung eines Polizistens wird aufgrund von Erfahrungssätzen als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung gewertet.

Und für genau solche Erfahrungssätze im Zusammenhang mit 2T-Ölbeimengung beim Diesel - die notwendige Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wären, aber beileibe nicht Hinreichende - lässt du bisher jeden Beleg fehlen, reitest stattdessen auf irgendwelcher juristischen Dialektik rum.
Tu mal Butter zu die Fische oder lass das Thema beerdigen.

Ciao
 
martins schrieb:
die Augenmaßschätzung eines Polizistens wird aufgrund von Erfahrungssätzen als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung gewertet.

Was für ein Unsinn! Lachhaft!
 
Gerry_ schrieb:
Was für ein Unsinn! Lachhaft!

Du gehst auch irgendwann nochmal auf das Thema ein, unterfütterst mal deine eigenen Behauptungen anstelle hier polemisch zu werden?
Du schuldest da noch so einiges!

Ist natürlich schwierig auf konkrete Rückfragen auch mal einzugehen, wenn man mangels Masse nur noch auf der rethorischen Schiene ist.
Es ist reichlich billig in klassischer Foren-Troll-Manier sich darauf zu beschränken per divide&conquer Beiträge anderer zu zerpflücken ohne selber auch nur das geringste für den eigenen Standpunkt zu bringen.

Ciao

PS: Wenn wir über lachhafte Dinge sprechen wollen, dann kommen wir besser mal auf das Szenario zurück von Anzeigen an der Tanke weil da wer was aus einem Fläschchen in den Tank füllt. :Lol1:
PPS: Da du da ja so firm bist, kannst du uns sicher auch erklären, nach welchem juristischen Prinzip die Augenmaßschätzung eines Polizisten als Beweis akzeptiert wird, wenn es kein Anscheinsbeweis ist. Lass hören!
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht

Wie wäre es mit einem eigenen Thread im Unterforum Recht? :D

Und jetzt zurück zum Thema ...


Schöne Woche,
 
Hallo,

Ihr volljuristen :D , ist ja gut, aber wir sollten wirklich zu unserem geliebten Thema zurückkehren und weiterberichten :) .
Grüsse Rahmi
:oh_yeah:
 
Ach Gottle... So kann man sich die Nacht auch um die Ohren schlagen...

Um diese Uhrzeit habe ich im Bett meiner neuen Freundin schönere Dinge "besprochen"... :ah_yeah:

Ich werde bei meiner Ochsenmilch- oder Lebertranvariante bleiben. Dann sollen sie mir doch den Tank auspumpen und suchen, was drin ist.

Dabei wünsche ich viel Vergnügen und bin gespannt, welche Anscheinsbeweise der Augenschein an den Tag bringt... :D

Sind wir denn nur noch ein Volk von Angsthasen und Duckmäusern?

Solange ich weder Heizöl noch Rauschgift im Tank habe, sehe ich jeglichen Kontrollen äußerst gelassen entgegen...

Im Übrigen: Ich werde der letzte sein, der sich die bunte Schadstoffplakette kauft weil ich nicht jeden Blödsinn mitmache.

Nachdem der ganze Mist nochmals verschoben wurde stellt sich ohnehin die Frage, ob das Ganze nicht genauso zum Flop wird, wie die orangefarbigen G-Kat-Vignetten aus den frühen 90ern.

Da hatten die Leute Angst, sie dürften nicht mehr fahren, standen an den Ausgabeschaltern Schlange und haben für nichts und wieder nichts Zeit und Geld vergeudet...

Soviel zur deutschen Gründlichkeit... Es grenzt ja schon an Wahn, wie man hierzulande der Obrigkeit hörig ist :D
 
Sorry, muss abschließend noch sein:

martins schrieb:
... nach welchem juristischen Prinzip die Augenmaßschätzung eines Polizisten als Beweis akzeptiert wird, wenn es kein Anscheinsbeweis ist. Lass hören!

Ein schlichter „Zeugenbeweis“.

Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der Richter darf von vornherein nicht gewissen Zeugen eine bestimmte Glaubwürdigkeit zuordnen, sondern muss sich jeden Einzelfall genau anschauen.
Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Zeuge muss für sich bewertet werden. Dass ein berufserfahrener „Streifenpolizist“ bestimmte Geschwindigkeiten besser einschätzen kann als z.B. ein 15-Jähriger ist einleuchtend (kann im Einzelfall jedoch auch anders sein), aber d.h. noch lange nicht, dass die Aussage eines Polizeibeamten grundsätzlich höher bewertet werden darf.
Das hat aber rein gar nichts mit dem Thema Anscheinsbeweis (gutes Bsp.: Auffahrunfall) zu tun, denn eine Einschätzung durch einen bestimmten Zeugen stellt keinen erfahrungsgemäßen Geschehensablauf bzw. Kausalverlauf dar.

An deinem Beispiel sieht man mal wieder: Das Internet informiert, aber die Zusammenhänge muss man schon selber verstehen. Nur peinlich, wenn man dann so offensiv agiert und dabei Schiffbruch erleidet.

Ansonsten: OK, Patrick, akzeptiert. Ab jetzt nicht weiter an dieser Stelle. ;)
 
Recht

Gerry_ schrieb:
... Ansonsten: OK, Patrick, akzeptiert. Ab jetzt nicht weiter an dieser Stelle. ;)

Ich kopiere euch den "Rechtsstreit" heute Abend gerne in einen Extrathread, da könnt ihr dann so richtig aufdrehen! :D


Schönen sonnigen Montag,
 
Viel Lärm um nichts...

Patrick schrieb:
Ich kopiere euch den "Rechtsstreit" heute Abend gerne in einen Extrathread, da könnt ihr dann so richtig aufdrehen! :D


Schönen sonnigen Montag,


So viel Lärm um nichts.... :D :D :D


Na dann viel Spaß dabei ;)

Ihr müsst viel Zeit haben und sonst keine anderen "Probleme" ! ;)

Nix für ungut :p


:hello:
 
Thema: MotorProtect ins Motoröl / Zweitaktöl zum Diesel dazu
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