Defekt nach Garantiefall

Diskutiere Defekt nach Garantiefall im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Bei meinem ML, Bauj. 3/06 trat bei 11.500 km ein Defekt im Steuerteil des Heckscheibenwischers (lief im Dauerbetrieb, ließ sich nicht abschalten)...
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atoll

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Bei meinem ML, Bauj. 3/06 trat bei 11.500 km ein Defekt im Steuerteil des Heckscheibenwischers (lief im Dauerbetrieb, ließ sich nicht abschalten) auf, das daraufhin im August 2007 im Rahmen der Garantieleistung ausgetauscht wurde. Nunmehr ist dieses Teil, einen Monat nach Ablauf der Werksgarantie beim Kilometerstand von 39.000 km wieder defekt. Eine Nachfrage beim Freundlichen ergab, dass Mercedes angeblich nach Ablauf der 2-jährigen Garantie kein weiterer Garantieanspruch gewährt wird, auch nicht für Teile, die im Rahmen von garantieleistungen ausgtauscht wurden. Maximal möglich wäre eine Kulanzanfrage bei Mercedes, zur Übernahme der Materialkosten. Lohnkosten würden auf jeden Fall zu meinen lasten gehen.
M.E. müssten auf Garantiearbeiten/-teile auch eine einjährige Garantie gegeben werden.

Dank für eine Antwort und Gruß Atoll
 
Muss ein Bauteil während der Garantie ersetzt werden,verlängert sich dadurch weder die Garantiezeit des Teils noch die des Wagens.
Grund: Durch die Reparatur wird kein neuer Vertrag geschlossen ,sondern nur die Nachbesserungspflicht des alten erfüllt.

Gruß
Günter
 
atoll schrieb:
Bei meinem ML, Bauj. 3/06 trat bei 11.500 km ein Defekt im Steuerteil des Heckscheibenwischers (lief im Dauerbetrieb, ließ sich nicht abschalten) auf, das daraufhin im August 2007 im Rahmen der Garantieleistung ausgetauscht wurde. Nunmehr ist dieses Teil, einen Monat nach Ablauf der Werksgarantie beim Kilometerstand von 39.000 km wieder defekt. Eine Nachfrage beim Freundlichen ergab, dass Mercedes angeblich nach Ablauf der 2-jährigen Garantie kein weiterer Garantieanspruch gewährt wird, auch nicht für Teile, die im Rahmen von garantieleistungen ausgtauscht wurden. Maximal möglich wäre eine Kulanzanfrage bei Mercedes, zur Übernahme der Materialkosten. Lohnkosten würden auf jeden Fall zu meinen lasten gehen.
M.E. müssten auf Garantiearbeiten/-teile auch eine einjährige Garantie gegeben werden.

Dank für eine Antwort und Gruß Atoll

Hallo Atoll,

in deinem Fall kommt es IMHO zu keiner Verlängerung bzw. einem Neuanlauf der Garantiezeit, da es sich um die Neuwagengarantie direkt von Daimler handelt (gibt es wieder seit 01.09.2005), also um ein "Zwei-Personen-Verhältnis".

Bei einer Gebrauchtwagengarantie (auch der Garantieverlängerung) wird aber eine dritte Partei (die Garantieversicherung) mit einbezogen, welche für die Reparaturkosten aufkommt. Hier müssten wieder neue Gewährleistungs- und Garantiefristen anlaufen.
 
Hallo atoll,

du hast leider rechtlich gesehen keinen Nachbesserungsanspruch mehr.

Aber: Warum die Sachen nicht zu 100% auf Mercedes-Kulanz gehen sollte, erschließt sich mir trotz nicht. Das tut es bei diesen Voraussetzungen (Km-Stand, Alter) nämlich normalerweise.

Mal NL/VT wechseln.

Gruß
geekus
 
Thema: Defekt nach Garantiefall
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