Ein oder zwei Nebelscheinwerfer hinten?

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Jensd

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Hat ein E350 ein oder zwei nebelscheinwerfer hinten?
Wahrscheinlich sind alle E's gleich.

Ich habe ein LHD E350 bestellt aber anfangs in England (RHD) zu benutzen. Nur einen nebelscheinwerfer hinten bedeutet das fur England der nebelscheinwerfer dann in der verkehrte seite angebracht ist.
 
Du meinst wahrscheinlich die Nebelschlussleuchte.

Hab mal gelesen, dass es nur noch eine NSL gibt.
 
Nebelschlussleuchten

Hallo erstmal an alle!

Mich hat es schon immer gestört, daß hinten nur eine Nebelschlussleuchte angeschlossen ist.

Verkleidung von der Heckklappe weg - Plastikverschluss rausbrechen (geht ganz leicht!) - Kabel von der angeschlossenen zur "blinden" Nebelschlussleuchte und dann die Birne mit (gekauften Halter) eingebaut. Jetzt ist´s wirklich hell hinten. Wird zwar trotzdem kaum gebraucht aber wenn, dann sieht´s gut aus.

Grüße aus München! :hello:

Josh~
 
Nur eine Nebelschlussleuchte

Vielen Dank Josh und Martin R.

Martin, wie fiel hat deine Lösung gekostet? MB in England will €93 dafür haben …
 
Die folgenden Worte sind zwar etwas harte Worte, und dafür entschuldige ich mich gleich zu Beginn. Aber die Einstellung mancher Leute zum Thema Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte find ich echt zum Kotzen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es einen Grund hat, warum ein Fahrzeug nur EINE Nebelschlußleuchte hat. Ich weiß nicht welche Spinner das mit der zweiten Schlußleuchte aufgebracht haben.

ZWEI helle rote Lichter beim Vordermann bedeuten für mich, der bremst. Komisch, trotz bremsen kommt er aber nicht näher. Steht der auf Gas und Bremse gleichzeitig? Oder ist das was kaputt? Oder Glatteis? Wie ist dann die Überraschung groß, wenn man sich langsam und vorsichtig an ihn heran gepirscht hat, und realisiert, dass sind ja "nur" zwei Schlußleuchten.

Außerdem bringt eine zweite Schlußleuchte eh nix. Die zwei Birnen dringen auch nicht weiter durch den Nebel als eine. Wenn jemand erreichen will, dass man ihn früher sieht, dann muss er schon eine stärkere Birne einbauen. Das ist aber (sicher) aus gutem Grund verboten.

Das einzige was eine zweite Schlußleuchte bringt, ist doppelter Ärger bei den anderen Autofahren. Denen blendet's jetzt doppelt rot ins Gesicht.

Ich könnt' jedes mal ausrasten, wenn wieder so ein Idiot mit 100 Sachen, auf der linken Spur, bei ausreichend Sicht dahinfährt und alle blendet. Ich spiel' da manchmal gern das Spielchen: "Du siehst etwas das ich nicht seh. Und das sind VIER Scheinwerfer - zwei Halogen und zwei Xenon. Na, wie gefällt dir das mit den eingebrannten Punkten im Auge?" (Ich weiß, ist zwar auch nicht ganz erlaubt, aber zweimal im Jahr bin ich da Wildsau...)

Ich hab' in meinem Autofahrer-Leben die Nebelschlußleuchte ganze dreimal wegen Nebels eingeschaltet. Ich besitz' seit über 10 Jahren den Führerschein und hab' an die 300 tausend Kilometer auf'm Buckel. Dieses Verhältnis sollte vielleicht manchen notorischen Nebelschlußleuchten-Fahrer zu denken geben.

Also, bitte seit so nett, und unterlasst den Schwachsinn mit der zweiten Nebelschlußleuchte. Ich bin mir nicht mal ganz sicher, ob das überhaupt erlaubt ist. Ich weiß, es gibt ein paar Japaner die fahren damit rum. Ich glaub' die haben's sogar aufgebracht. Aber vielleicht haben die ja eine Sondergenehmigung dafür.


Aus meiner Erfahrung auf der Straße kann ich mir nachfolgendes einfach nicht verkneifen.
Eine kleine Belehrung für alle diejenigen, bei denen die Fahrschule schon etwas lange her ist (oder die glauben es besser wissen zu müssen):
- Nebelscheinwerfer sind nur bei Sichtbehinderung (Nebel, starker Regen oder Schneefall) und außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.
- Nebelschlußleuchten nur bei Sichtweiten UNTER 50 m. (Auf der Autobahn entspricht das dem Abstand zweier weißer Leitpflöcke). Bei 50 m Sicht beträgt die maximal zulässige Geschwindigkeit 50 km/h (und nicht 150).

Chris
 
seih nicht so hart zu den anderen verkehrsteilnehmern, denn die meisten wissen überhaupt nicht, das sie eine nebelschlußleuchte angeschaltet haben, noch schwieriger ist es den richtigen schalter dafür zu finden, von daher nützt das hinterherfahren mit fernlicht auch recht wenig,
denn sie wissen nicht was sie tun und wann man´s tun muss :D :D :D
 
joshsteppen schrieb:
Verkleidung von der Heckklappe weg - Plastikverschluss rausbrechen (geht ganz leicht!) - Kabel von der angeschlossenen zur "blinden" Nebelschlussleuchte und dann die Birne mit (gekauften Halter) eingebaut.

Hallo und willkommen im Forum.

Es handelt sich aber hier um einen 211er, keinen 210er.
Da ist das alles nicht so einfach und IMHO unmöglich mit der zweiten NSL ...
 
billigothi schrieb:
Die folgenden Worte sind zwar etwas harte Worte, und dafür entschuldige ich mich gleich zu Beginn. Aber die Einstellung mancher Leute zum Thema Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte find ich echt zum Kotzen.

Full Ack! So liest sich das richtig gut.

Greetings
 
Rollo schrieb:
Hallo und willkommen im Forum.

Es handelt sich aber hier um einen 211er, keinen 210er.
Da ist das alles nicht so einfach und IMHO unmöglich mit der zweiten NSL ...

Ich wurde nur eine NSL haben - zwei sind vieleicht garnicht zugelassen fur dieses auto. Kann man selber in einen 211 die position der NSL links/rechts andern?
 
Jensd schrieb:
Kann man selber in einen 211 die position der NSL links/rechts andern?

Selber ?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Beim 211er geht alles nur über Freischaltung beim DC Partner, da ein SAM (ein Signal und Ansteuerungs Modul ) den "Befehl" zum leuchten gibt.

Da würde ich mal nachhaken ...
 
Rollo schrieb:
Selber ?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Beim 211er geht alles nur über Freischaltung beim DC Partner, da ein SAM (ein Signal und Ansteuerungs Modul ) den "Befehl" zum leuchten gibt.

Da würde ich mal nachhaken ...

Danke fur deine antwort - also MB muss es machen.
 
@billigothi

Hei!

Das mit den Nebelschlusslichtblendern liegt nicht daran, daß die eine oder zwei Nebelschlussleuchten haben sondern, daß sie den richtigen Umgang mit der Nebelschlussleuchte nicht beherrschen.

Ich erinnere mich, daß ich die nur BIS 50 km/h und ab einer Sichtweite von 50m einschalten darf und auch nur wenn ich der letzte in der Reihe bin bei Kolonenverkehr.

Würde sich jeder daran halten, dann hättest Du bestimmt auch nicht diese Probleme. Mit denen Du bestimmt nicht alleine bist.

Ich denke, wenn hinter mir keiner ist und ich beide an habe stört es keinen. Und bei einer Sichtweite von 50m wírd auch keiner mit Vollgas daher kommen und meinen ich bremse.

Have a nice day! :)
 
joshsteppen schrieb:
Ich denke, wenn hinter mir keiner ist und ich beide an habe stört es keinen. Und bei einer Sichtweite von 50m wírd auch keiner mit Vollgas daher kommen und meinen ich bremse.
Aus den oben genannten Gründen stört es mich sehr wohl. Die Lichter an unseren Autos sollen nicht nur anzeigen, da ist wer. Sie transportieren auch (wichtige) Information von Fahrzeug zu Fahrzeug:
- ein helles rotes Licht: Nebelschlußleuchte
- zwei (oder drei) helle rote Lichter: Bremsen

Noch ein Beispiel:
- oranges Blinken auf einer Seite: Abbiegen (oder Spurwechsel) auf diese Seite
- oranges Blinken auf beiden Seiten: Panne oder Gefahr - und nicht Abbiegen, aber ich weiß noch nicht ob links oder rechts.

Chris
 
Nebelschlusslicht

Hallo Chris,

Du hast es 100% auf den Punkt gebracht! Alle weiteren Ausreden zum Thema "Nebelschlusslicht" (und wieso man sich nicht an die Anweisungen hält) basieren entweder auf Unwissenheit, Ignoranz oder Rücksichtslosigkeit!

Auch in der Schweizer Verkehrsregelnverordnung heisst es:

"...
Die Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.
..."

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a32.html


Weiter so! :)
 
Wenn es nach mir gehen würde : Nebelschlußleuchte an, Speedlimiter automatisch auf 50 Km/h begrenzt ... vollautomatisch natürlich ... :hello:

Stelle ich mir im heutigen SAM Zeitalter als einfache Übung vor. :cool:
 
Soweit ich weiß, sind zwei NSL nach STVO zulässig.
 
Rollo schrieb:
Wenn es nach mir gehen würde : Nebelschlußleuchte an, Speedlimiter automatisch auf 50 Km/h begrenzt ... vollautomatisch natürlich ...

Oder umdrehen: V > 50 km/h, Nebelschlußleuchte ausschalten.
Dürfte dann auch bei Autos möglich sein, die keine Limiterfunktion im Steuergerät integriert haben.

Gruß,
Chris
 
Oder einfach eine entsprechende Meldung im Display. Aber die würden dann die meisten wieder einfach wegklicken oder ignorieren. Vielleicht besser ein Gepiepse wie beim Gurtwarner. Das nervt dann schon ganz schön.

Ein etwas komfortabeleres Verhalten wäre so ähnlich der Airmatic. Beim Überschreiten der 50 km/h kommt eine Meldung im Display. Und fährt man dann (z.B.) länger als 10 min über 70 km/h, wird die Nebelschlußleuchte ausgeschaltet. Wieder mit einer entsprechenden Meldung.

Chris
 
Aber die Einstellung mancher Leute zum Thema Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte find ich echt zum Kotzen.

Ja. Finde ich auch. Und zwar die derjenigen, die Du hier ansprichst und Deine!

Mich nervt es auch, dass manche diese 50-50-Regel nicht kennen (nur bei Sicht < 50 m durch Nebel → max. 50 km/h) und ahnungslos nach hinten blenden. Aber es gibt eine Begründung für zwei NSL, eine sehr gute sogar! Und egal ob man der Meinung ist, das diese gute Begründung den Ärger mit den Blendträumern überwiegt — in die Bewertung miteinbeziehen sollte man sie schon. Erst recht wenn man so einen Krakeel veranstaltet, wie Du hier.

Die Begründung für zwei Nebelschlussleuchten:

Wenn man bei ordnungsgemäßer Anwendung der NSL, also bei einer nebelbedingten Sicht < 50 m zwei Leuchtpunkte abstrahlt, ist dies für den herannahenden Hinterman zunächst das einzige, was er vom Vordermann sieht. Bei zwei Leuchtpunkten hat der Hintermann die Möglichkeit anhand ihres Abstandes zueinander …
  1. die Entfernung zum Vordermann abzuschätzen, und …
  2. die Relativgeschwindigkeit zum Vordermann (wie schnell nähere ich mich?) abzuschätzen.
Ohne die NSL kann er beides erst dann, wenn er auch die anderen Schlussleuchten sehen kann. Gerade bei schlechter Sicht ist das ein kaum zu überschätzender Vorteil.

Deinen enormen Frust über die Blenderei bei falscher NSL-Anwendung kann ich wirklich sehr sehr gut verstehen und ich beiße auch jedesmal ein Stück aus dem Lenkrad, wenn solche Blender es nicht mal bemerken, wenn man sie kurz anlichthupt. Doch wie gesagt: Bring diesen wirklich wichtigen Aspekt in Deine Überlegung ein, und komme ggf. danach zum selben Ergebnis. Deinem Wunsch nach Schaffung einer separaten NSL-Führerscheinklasse, die man aus Deiner Philippika herauslesen kann, musst Du nicht dadurch versuchen mehr Gewicht beizumessen, indem Du die Vorteile von zwei NSL gleich gänzlich ignorierst.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es einen Grund hat, warum ein Fahrzeug nur EINE Nebelschlußleuchte hat.

Es hat auch einen Grund, weshalb die Schalter für die Innenbeleuchtung oft nicht selber beleuchtet sind. Auch Volkswagen hatte einen Grund, als sie die Instrumentenbeleuchtung mal auf blau festlegten. Machts das besser? Irgendeingrund, und Du führst ihn als Argument an? Dann solltest Du von den o. g. Gründen aber auch schon überzeugt sein: "Ich bin fest davon überzeug, dass es zwei Gründe hat, warum ein Fahrzeug mitunter zwei Nebelschlussleuchten hat."

Ich weiß nicht welche Spinner das mit der zweiten Schlußleuchte aufgebracht haben.

Ich zum Beispiel (→ oben).

Ich könnt' jedes mal ausrasten, wenn wieder so ein Idiot mit 100 Sachen, auf der linken Spur, bei ausreichend Sicht dahinfährt und alle blendet.

Volle Zustimmung.

Dieses Verhältnis sollte vielleicht manchen notorischen Nebelschlußleuchten-Fahrer zu denken geben.

Es fahren nicht alle auf denselben Straßen bzw. bei derselben Witterung wie Du! Außerhalb Deines Tellerrandes herrscht wohl auch Nebel. ;-)

Ich bin mir nicht mal ganz sicher, ob das überhaupt erlaubt ist.
Wenn Du es nicht weißt, wäre etwas Zurückhaltung in Deiner Polemik angebracht. Hier die Gewissheit:

StVZO § 53d Abs. 2: Mehrspurige Kraftfahrzeuge deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
 
Puh… nach gut 17 Jahren sollten sich die Protagonisten
hier aber nun beruhigt haben… :300 (155):
 
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Thema: Ein oder zwei Nebelscheinwerfer hinten?
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