Einstern
Inselträumer
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Hi,
stellt Euch vor Ihr wollt ein APS30 nachrüsten und ersteigert bei ebay privat ein Gerät. Ihr denkt an nichts Böses weil zuerst alles glatt geht: Das Gerät kommt, es fuktioniert und die GPS Antene ist dabei.
So, nach knapp einem Jahr bekommt man ein Brief von der Kriminalpolizei - Thema: HEHLEREI.
Bei einer Vorladung stellt sich heraus, dass man als Zeuge aussagen soll. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem APS30 um Diebesgut handelt. Es wird einem mitgeteilt, dass ab jetzt man selbst unter Verdacht steht, aktiv an den ungesetzlichen Vorgängen beteiligt zu sein. Es werden die Personalien aufgenommen, eine Aussageprotokoll erstellt und die Daten des APS30 aufgenommen (wurde dafür wieder ausgebaut). Das ganze wird dann der Staatsanwalt in Nürnberg übermittelt.
Einige Wochen später wieder eine Vorladung. Man solle wieder das APS30 mitbringen. Bei diesem Termin beschlagnahmt die Kriminalpolizei das Gerät um es der Staatsanwaltschaft zu übersenden.
Die Chance, das Gerät jemals wiederzubekommen, seien gering, sagte man mir.
Die Hoffnung, das Geld wiederzubekommen wohl auch. Der Ebayler hat das über 300 Mal so durchgezogen bis er geschnappt wurde.
Die Rechtslage sieht nun so aus: Forderungen an die Staatsanwaltschaft kann man hier nicht stellen (deutsches Rechtsverständis, bei anderen Nationen gelten andere Maßstäbe). Man muss sich an den Ebayler wenden und das Geld zurückverlangen. ABER: Der Aktenvermerk läßt erkennen, dass der Ebayler unter das Jugendschutzgesetz fällt. Damit sinken alle Chancen. Tatsächlich hatte er das Gerät unter seinem Namen versteigert und verschickt, aber es stellte sich heraus, das das Geld auf ein Konto landete, dass jmd anderen gehörte - natürlich volljährig.
So, 600 Euro dahin, APS30 dahin, gute Laune dahin,...
WER IST NOCH GESCHÄDIGT?
Ich denke an eine Sammelklage, da für jeden einzelnen die die Rechtsanwaltskosten unrentabel sind, insbesondere bei der evtl. niedrigen Erfolgsaussicht.
Gruß
Einstern
stellt Euch vor Ihr wollt ein APS30 nachrüsten und ersteigert bei ebay privat ein Gerät. Ihr denkt an nichts Böses weil zuerst alles glatt geht: Das Gerät kommt, es fuktioniert und die GPS Antene ist dabei.
So, nach knapp einem Jahr bekommt man ein Brief von der Kriminalpolizei - Thema: HEHLEREI.
Bei einer Vorladung stellt sich heraus, dass man als Zeuge aussagen soll. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem APS30 um Diebesgut handelt. Es wird einem mitgeteilt, dass ab jetzt man selbst unter Verdacht steht, aktiv an den ungesetzlichen Vorgängen beteiligt zu sein. Es werden die Personalien aufgenommen, eine Aussageprotokoll erstellt und die Daten des APS30 aufgenommen (wurde dafür wieder ausgebaut). Das ganze wird dann der Staatsanwalt in Nürnberg übermittelt.
Einige Wochen später wieder eine Vorladung. Man solle wieder das APS30 mitbringen. Bei diesem Termin beschlagnahmt die Kriminalpolizei das Gerät um es der Staatsanwaltschaft zu übersenden.
Die Chance, das Gerät jemals wiederzubekommen, seien gering, sagte man mir.
Die Hoffnung, das Geld wiederzubekommen wohl auch. Der Ebayler hat das über 300 Mal so durchgezogen bis er geschnappt wurde.
Die Rechtslage sieht nun so aus: Forderungen an die Staatsanwaltschaft kann man hier nicht stellen (deutsches Rechtsverständis, bei anderen Nationen gelten andere Maßstäbe). Man muss sich an den Ebayler wenden und das Geld zurückverlangen. ABER: Der Aktenvermerk läßt erkennen, dass der Ebayler unter das Jugendschutzgesetz fällt. Damit sinken alle Chancen. Tatsächlich hatte er das Gerät unter seinem Namen versteigert und verschickt, aber es stellte sich heraus, das das Geld auf ein Konto landete, dass jmd anderen gehörte - natürlich volljährig.
So, 600 Euro dahin, APS30 dahin, gute Laune dahin,...
WER IST NOCH GESCHÄDIGT?
Ich denke an eine Sammelklage, da für jeden einzelnen die die Rechtsanwaltskosten unrentabel sind, insbesondere bei der evtl. niedrigen Erfolgsaussicht.
Gruß
Einstern
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