route 66
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Heute: Fahrradfahrer
...und, wie ging die sache weiter?
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Ich persönlich nicht, aber in diesem Fall würde ich das vielleicht auch probieren!Gunni R schrieb:Hat schon mal jemand versucht, sich per Widerspruch mit solchen Spitzfindigkeiten rauszureden?
...sich auf die falsche Farbangabe zu berufen bringt allein überhaupt nichts,übrigens auch bei uns nicht.Lies dir den Bescheid(Inhalt) durch wenn er kommt und entscheide dann.Gunni R schrieb:Hallo allerseits,
habe mir vorgestern eine Knolle in Rotterdam abgeholt, knappe 50 Euronen, das scheint ja das übliche zu sein. Der Ordnungshüter hat nur einen Fehler gemacht, er hat im Feld "kleur" "licht" hingeschrieben (heißt wohl hell auf holländisch), mein Auto ist aber schwarz. Da könnte man ja mal behaupten, dass man da nie war, und sich der gute Ordnungshüter wohl verschireben haben muss, Beweis: Kopie Kfz-Schein, da steht ja freundlicherweise die Farbe drin. Hat schon mal jemand versucht, sich per Widerspruch mit solchen Spitzfindigkeiten rauszureden?
Grüße
G
verleger11 schrieb:...sich auf die falsche Farbangabe zu berufen bringt allein überhaupt nichts,übrigens auch bei uns nicht.Lies dir den Bescheid(Inhalt) durch wenn er kommt und entscheide dann.
Ja zumindest dies war früher einmal besserverleger11 schrieb:das dies zwar das eigene Auto ist,das KZ zwar stimmt aber man selbst nicht der Fahrer war.Ergo:Fahrer benennen,wenn nicht :Fahrtenbuch führen
u.a.
Baumi schrieb:Was man dabei beachten sollte, auch nicht verjährte Strafzettel können rückwirkend eingetrieben werden.
Du hast also gestern auch Fernseh geschautverleger11 schrieb:Holländische Kennzeichen Erfassung :
_........... kam ich nach Recherche auf nachfolgende,erstaunliche Feststellung:...........
Günter
Gerry_ schrieb:Stand der Dinge:
Die EU-Justiz- und Innenminister hatten Anfang 2005 festgelegt, dass die Einziehungspflicht für Strafen und Bußen ab 70 Euro gelten soll.
Die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern sollte bis zum 22.03.2007 umgesetzt sein. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist aber noch nicht in Sicht. Die Damen und Herren sind angeblich auf "kleine jur. Probleme" gestoßen.
Also kann man das Thema immer noch entspannt angehen, wenn man das jeweilige Land nicht ständig bereist.
Ausnahme ist und bleibt natürlich ein Knöllchen aus Österreich. Hier gibt es schon seit vielen Jahren ein Vollstreckungsabkommen zwischen D und A. Also "Öschi-Strafzettel" immer schön brav bezahlen.
btw: Die anderen EU-Länder haben die Richtlinie IMHO bisher auch noch nicht umgesetzt.