Schneeketten für GL

Diskutiere Schneeketten für GL im Forum M-, G-, GL-, GLK- & R-Klasse im Bereich Mercedes-Benz - Da unsere alpenländlichen Nachbarn neben der Vignette bekanntlich auch díe Mitführungspflicht für Schneeketten in den Wintermonaten fordern, habe...
J

jkohlbacher

Guest
Da unsere alpenländlichen Nachbarn neben der Vignette bekanntlich auch díe Mitführungspflicht für Schneeketten in den Wintermonaten fordern, habe ich mich nach den Preisen erkundigt.

Für einen GL mit der "schmalsten" (kein Scherz) Winterbereifung 265/55 R19 kosten die Schneeketten schlappe 600,-- EURO in der Niederlassung ...

Da stellen sich mir jetzt drei Fragen:

(1) Kennt jemand die Preise für einen Verstoss gegen die Mitführungspflicht von Schneeketten in Österreich?

(2) Weiß jemand, ob man diese Ketten irgendwo auch zu einem Preis bekommen kann, der einem nicht die Schuhe auszieht? Zu leihen sind sie jedenfalls meiner Recherche nach nirgends!

(3) Hat jemand (zufällig) Interesse und ein ähnlich gelagertes Problem, so dass man überlegen könnte sich zu zweit oder dritt diese "Showketten" anzuschaffen (die man beim GL ohenhin nie brauchen wird) und dann immer weiterzugeben.

Ich bin auf Reaktionen gespannt!
 
Hallo,

gibt wohl keine Pflicht das man Schneeketten dabei haben soll, da bringst du wohl was durcheinander.

Wenn Schneekettenpflicht gilt:

Die starken Schneefälle führen immer wieder zu schwierigen Fahrbedingungen. Beim ÖAMTC gingen zahlreiche Anrufe besorgter Autolenker ein, die sich über eine Schneeketten- und Winterreifenpflicht erkundigten. "In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten. Allerdings können Behörden für einzelne Straßen oder Gebiete eine Winterreifen- oder Schneeketten-Pflicht anordnen", stellt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer klar.

Schneekettenpflicht

Kommt aber der Autolenker mit seinem Fahrzeug an einen Straßenabschnitt, wo ausschließlich Schneekettenpflicht angeordnet ist, darf nicht ohne die "stählerne Rutschversicherung" weitergefahren werden. Oft ist allerdings die Kettenpflicht mit der Zusatztafel "ausgenommen Winterausrüstung" verordnet. In diesem Fall ist die Weiterfahrt mit Winterreifen samt ausreichendem Profil erlaubt.

Quelle: http://www.oeamtc.co.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1107887.html

http://www.rankweil.at/rankweil/images/small/2005/rankweil20051220004297S.png
 
wie schwer ist den der GL?

Winterreifenpflicht in Österreich

Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
hat Österreich eine Winterreifenpflicht sowie eine
Mitführungspflicht von Schneeketten für Lastkraft-
wagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
eingeführt. Diese Pflicht gilt im Zeitraum der
Wintermonate jeweils vom 15. November bis
15. März des nachfolgenden Jahres. Diese Gesetzgebung
gilt für alle in- und ausländischen Fahrzeuge! Die
Winterreifen oder auch M+S-Reifen werden
an mindestens einer Antriebsachse angebracht und
müssen eine Profiltiefe von mind. 5 mm (Diagonalreifen)
bzw. von mind. 4 mm (Radialreifen) aufweisen. Bei
der Schneekettenpflicht müssen geeignete
Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

Quelle: http://www.kappel.at/index.php?id=106
 
Schneekettenpflicht oder nicht?

Also der GL hat natürlich nur 2.550 oder maximal 3.250 kg. Aber ich habe folgenden Hinweis im Netz gefunden ... Was gilt denn jetzt?


EU Verkehr: 22.09.06 Österreich: Winterreifenpflicht und Schneeketten geschrieben von: Redaktion
Die Republik Österreich hat im Bundesgesetzblatt vom 09. Mai 2006 eine Änderung des Kraftfahrzeugsgesetzes (KFG) von 1967 beschlossen. Danach wird festgelegt, dass im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März Lenker von Kraftfahrzeugen - darunter auch Omnibusse – zumindest auf den Rädern der Antriebsachse Winterreifen (M+S Reifen) anzubringen haben.

Bei der Verwendung von M+S-Kennzeichnung ist in Österreich eine Profiltiefe von mindestens 5 mm (Diagonalreifen) bzw. von mindestens 4 mm (Radialreifen) vorgeschrieben. Des Weiteren ist der Fahrzeuglenker verpflichtet ebenfalls in diesem Zeitraum vom 15. November bis 15. März geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.
 
Hallo,

weiss zwar nicht woher du den Text hast(Quelle :confused: ) aber vermutlich ist es eine zuviel gekürzte Version.

Winterreifen- und Schneekettenpflicht für Lkw und Busse

Achtung: Die Winterreifenpflicht ab 15. November gilt nicht für Pkw, Kombi, sondern für Lkw und Busse!

Winterreifenpflicht für Lkw und Busse ( 27. KFG-Novelle, § 102 Abs. 8a Kraftfahrgesetz):

* Maßgeblicher Zeitraum: jeweils 15. November bis 15. März
* Betroffenene Fahrzeuge: Lkw und Busse, genauer die Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeuge
* Bestimmung: zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen müssen angebracht sein.
* Ausnahmen für
o Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind,
o Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes,
o Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegendenVerwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und
o Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.



Schneekettenpflicht für Lkw und Busse:

* Jeweils vom 15. November bis 15. März müssen Fahrzeuge der Klassen M2, M3 sowie N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.
* Ausgenommen davon sind
o Fahrzeuge,bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist und für
o Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden.



Hinweis: Fahrzeuggruppen gemäß § 3 KFG:
M2: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 t
M3: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 t
N2: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 12t
N3: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12t



Zuletzt geändert: 04.10.2006

Quelle: http://www.arboe.at/2363.html
 
Hallo!

Also eine Schneekettenmitführpflicht für PKW gibt es hierzulande nicht, genau so wenig wie eine Winterreifenpflicht. Du kannst dir die 600€ also getrost sparen.

Busse und LKW müssen aber seit 2006 wie oben geschrieben auf min. 1 Antriebsachse Winterreifen montiert haben und Schneeketten mitführen.

Schneeketten sind jedoch zwingend vorgeschrieben wenn irgendwo wie bereits von meinen "Vorschreibern" geschrieben diese blaue Tafel montiert ist, was aber im Normalfall nur auf einigen Passstraßen der Fall ist, und diese kann man dann doch meist umfahren.

Schöne Grüße aus den Alpen
Thomas
 
Nachfrage ...

Hallo Thomas,

vielen Dank für die klare Antwort.

Heisst das, du hälst die Gefahr "über Weihnachten" auf der Tauernautobahn mit Kettenpflicht konfrontiert zu werden für überschaubar niedrig?

Ich habe nicht vor, größere Pässe zu fahren, aber nach Kärnten muss ich halt irgendwie kommen (ohne Wintercamping ;-)

Viele Grüße
Jörg
 
Hallo Jörg,

Wenn du Zeit hast auf dem Weg nach Kärnten fahre nicht durch den mautpflichtigen Tauerntunnel sondern fahre über den Katschberg, sehr schöne Strecke und du sparst die Maut dabei, einzig was es kostet ist etwas Zeit aber der Ausblick wird dich entschädigen.
Selbst bei guten Schneeverhältnissen ist die Strecke sogut wie immer frei befahrbar auch ohne Ketten ;)

Gruss Christian
 
Hallo Jörg,

also auf der Tauernautobahn wirst du kein Problem haben und auch "oben drüber" :D über Obertauern sollte es ohne Ketten ansich keine Probleme geben und wenn doch dann halt "unten durch" :D

Ich würde auch wenn es die Zeit zulässt und das Wetter schön ist über Obertauern fahren, da es doch um einiges schöner ist als durch den Tunnel.

Liebe Grüße
Thomas

P.S.: Bei uns liegt schon Schnee, der Schiurlaub sollte gerettet sein :)
 
hallo,

ich kenne diese Strecke sehr gut da ich sie alle paar Wochen fahre, bei jedem Wetter.

wenn Du das Pech hast dass es während der Anfahrt Schneefall auf der Tauernautobahn gibt geht es sehr schnell dass bis zu 20 cm Schnee auf der Fahrbahn liegen, da heißt es dann in langsamen Tempo hinter dem Schneepflug herfahren, vor allem das Stück an der Anfahrt zum Tunnel.

Ketten helfen da nicht weiter, weil Du erst mal in Chaos montieren mußt und dann nicht fahren kannst weil die straße zugestellt ist.

Obertauern und Katschberg sind im Winter sehr tückisch und solltest nur bei schönem Wetter befahren. Selbst wenn es unten nur leichten Schneefall gibt, ist in Obertauern ein Schneesturm möglich dass Du mitsamt Ketten festsitzt weil die Gegend sehr windig ist also in kürzester Zeit Schneewehen entstehen wo das Auto aufsitzt.
Ich mußte einmal 500 m vor der Paßhöhe umkehren weil im Schneesturm die Straße gar nicht mehr zu sehen war.

Aber wie gesagt Probleme gibts nur wenn Schneefall herrscht und der ist zu Weihnachten ohnehin sehr selten.

Also gute Fahrt, vielleicht besuchst Du auch mal den Lungau, das ist das Gebiet zwischen den beiden Tunneln - ist nicht so überlaufen.

Toni
 
Thema: Schneeketten für GL

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