Werkswagen, wer hat sie gefahren ?

Diskutiere Werkswagen, wer hat sie gefahren ? im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Moin Gemeinde, wer von den DC-Mitarbeitern kann mir die Frage beantworten. Es ging um einen W211 E320TCDI. Bei einem Anruf in Stuttgart wurde...
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HP e320tcdi

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Moin Gemeinde,

wer von den DC-Mitarbeitern kann mir die Frage beantworten.
Es ging um einen W211 E320TCDI. Bei einem Anruf in Stuttgart
wurde mir gesagt dass der Wagen von einem hochrangigem
Mitarbeiter gefahren wurde, als Dienstwagen.
Oder sind das Eure zurück gegebenen Jahreswagen?

Gruss Holger
 
HP e320tcdi schrieb:
Moin Gemeinde,

wer von den DC-Mitarbeitern kann mir die Frage beantworten.
Es ging um einen W211 E320TCDI. Bei einem Anruf in Stuttgart
wurde mir gesagt dass der Wagen von einem "hochrangigem
Mitarbeiter" :-) gefahren wurde, als Dienstwagen.
Oder sind das Eure zurück gegebenen Jahreswagen?


nein werkswagen sind idr persönlich zugeordnete dienstwagen oder kundenfähige* fuhrparkfahrzeuge

* die meisten fuhrparkwagen sind nicht kundenfähig da zb noch aus vorserie oder im schnelläufereinsatz (aggregatetest) und werden definitiv nicht verkauft
 
Ach, wenn wir schon dabei sind....

Ich habe da mal eine Frage. Wie funktioniert das eigentlich mit den Werksangehörigen Fahrzeugen, wenn man die von einem Werksangehörigen abkaufen möchte.

Die Frage stelle ich insbesondere für meinen Dad, weil der aktuell solche Überlegungen hegt.

Er stellte mir nämlich Fragen in die Richtung. Sowas wie, wie kommt man an so ein Fahrzeug? Kann man es individuell Ausstatten und dann nach ein paar Monaten Übernehmen? Um wie viel ist der Wagen preiswerter? Bekommt man den Nachlass des Mitarbeiters voll mit? Wie sieht das im Verhältnis zum Jahreswagen vom Händler aus?

Ehrlich gesagt, ich wusste ihm keine Antwort zu geben. Abgesehen davon habe ich mich damit auch noch nicht befasst.

Also, weis jemand wie das mit solchen "Werkswagen" ist?
 
Hallo Emanuel,

ich meine die Haltedauer beträgt im Moment 9 Monate.

Bekommt man den Nachlass des Mitarbeiters voll mit?
Vergiss bitte nicht in der Kalkulation den Geldwerten Vorteil den der MA dem FA abgeben darf.

Gruss Christian
 
E.D. schrieb:
Ich habe da mal eine Frage. Wie funktioniert das eigentlich mit den Werksangehörigen Fahrzeugen, wenn man die von einem Werksangehörigen abkaufen möchte.

Die Frage stelle ich insbesondere für meinen Dad, weil der aktuell solche Überlegungen hegt.

Er stellte mir nämlich Fragen in die Richtung. Sowas wie, wie kommt man an so ein Fahrzeug? Kann man es individuell Ausstatten und dann nach ein paar Monaten Übernehmen? Um wie viel ist der Wagen preiswerter? Bekommt man den Nachlass des Mitarbeiters voll mit? Wie sieht das im Verhältnis zum Jahreswagen vom Händler aus?

Ehrlich gesagt, ich wusste ihm keine Antwort zu geben. Abgesehen davon habe ich mich damit auch noch nicht befasst.

Also, weis jemand wie das mit solchen "Werkswagen" ist?
Hallo,
also ich kann dazu folgendes sagen:
Es gibt/gab mal einen sogenannten "Mercedes-Benz Lagerverkauf" in Sindelfingen auf einem ehemaligen Panzergelände. Dort standen lauter Werksangehörigen-Fahrzeuge (also auch die des Werksleasings), da habe ich meinen 203.235 gekauft und habe zwei Jahre Europagarantie dazu bekommen... Allerdings gibt es diesen Lagerverkauf zumindest auf diesem Gelände nicht mehr, da es geräumt werden musste. Bei dieser Art von Kauf hast du allerdings keinen Einfluss auf Motor, bzw. Ausstattung, da du die Autos ja so nehmen musst wie sie da stehen, allerdings sind sie gut bis sehr gut ausgestattet, da die Werksangehörigen ja Pflichtextras nehmen müssen.
Möchte man sich jetzt aber sein Auto selber zusammen stellen, nur nicht den teuren Neuwagenpreis dafür zahlen, dann kann man im Internet sich sein Auto zusammen stellen (bestimmt auch bei einer NL/VT) und lässt es dann so lange von einem Werksangehörigen fahren, bis es eine bestimmte Km-Leistung und einen bestimmten Preis erreicht hat und kauft es dann...
 
Aha, das heißt also das die Ersparnis zwischen einem Jahreswagen und einem Werksangehörigen-Fahrzeug nicht wirklich groß ist....
 
E.D. schrieb:
Aha, das heißt also das die Ersparnis zwischen einem Jahreswagen und einem Werksangehörigen-Fahrzeug nicht wirklich groß ist....

Hallo,

der Unterschied zwischen einem JW von einem WA und einem Werkswagen des Herstellerwerkes ist schon vorhanden.
Einen JW bekommt man frühestens nach 9 Monaten mit rel. wenig km.
Die Werkswagen sind aber meist über 12 Monate alt und haben meist zwischen 30- und 40000km.
Sie werden aufbereitet und gehen dann in den Verkauf. Bis vor kurzem konnte man da immer mal ein Schnäppchen machen, aber nun wurden die Preise drastisch angezogen. Die neue Preispolitik macht die Fzg. für privat uninteressant, ein WA dagegen bekommt beim Werkswagenkauf noch mal 16% Nachlass auf den VK. Beim JW-Geschäft bekommt er 21,5%. In beiden Fällen muss die Ersparnis, abzüglich eines Freibetrages (ca. 3000 Euro), versteuert werden.


Gruß Dirk
 
snoopy schrieb:
Hallo,
In beiden Fällen muss die Ersparnis, abzüglich eines Freibetrages (ca. 3000 Euro), versteuert werden.


sind nur noch 1080 EUR
teilweise fällt nicht nur die versteuerung an sondern auch sozialabgaben, je nach dem ob man über der beitragsbemessungsgrenze ist
 
C1Helfer schrieb:
sind nur noch 1080 EUR
teilweise fällt nicht nur die versteuerung an sondern auch sozialabgaben, je nach dem ob man über der beitragsbemessungsgrenze ist

Danke für die Berichtigung, dann wurde das auch wieder verändert.

Gruß Dirk
 
Mercedes-Jahreswagen

Soweit mir bekannt ist, kann seit einiger Zeit ein Jahreswagen bereits nach 6 Monaten verkauft werden.
 
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