M
mchlecho
Frischling
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- Fahrzeug
- S212, Triumph 1200 Alpine
Moin zusammen,
folgende Situation:
Person A kauft in Belgien ein Fahrzeug (samt COC) und führt es nach Deutschland ein (inkl. Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer), holt sich aber nur ein Kurzzeitkennzeichen. Person A verkauft den Wagen dann aus privaten Gründen, bevor er hier in D regulär zugelassen werden und einen Brief Teil 2 bekommen soll.
Person B kauf den Wagen von Person A in Deutschland von privat zu privat.
Wenn Person B den Wagen jetzt anmelden will, müsste er ja theoretisch den Nachweis über die bereits bezahlte Einfuhrumsatzsteuer erbringen (da dies ja für die Zulassung notwendig ist), doch wie geht das am besten?
Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen mit einer solchen Konstellation gemacht?
Beste Grüße,
Matthias
folgende Situation:
Person A kauft in Belgien ein Fahrzeug (samt COC) und führt es nach Deutschland ein (inkl. Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer), holt sich aber nur ein Kurzzeitkennzeichen. Person A verkauft den Wagen dann aus privaten Gründen, bevor er hier in D regulär zugelassen werden und einen Brief Teil 2 bekommen soll.
Person B kauf den Wagen von Person A in Deutschland von privat zu privat.
Wenn Person B den Wagen jetzt anmelden will, müsste er ja theoretisch den Nachweis über die bereits bezahlte Einfuhrumsatzsteuer erbringen (da dies ja für die Zulassung notwendig ist), doch wie geht das am besten?
Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen mit einer solchen Konstellation gemacht?
Beste Grüße,
Matthias